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Berlin (ots) - Die Bundesärztekammer begrüßt die heutige Verabschiedung des
Gesetzes zur Reform der Lebendorganspende als wichtigen Schritt zur Verbesserung
der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit schwerer Nierenerkrankung.
"Die Neuregelung der Lebendorganspende eröffnet einen verantwortungsvollen Weg,
den Kreis der Spender zu erweitern", erklärt Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der
Bundesärztekammer. "Es ist gut, wenn jetzt mehr Menschen, die das nach
reiflicher Überlegung wünschen, eine Niere für andere geben können."
Bislang sah § 8 des Transplantationsgesetzes (TPG) vor, dass Lebendspenden nur
für Personen mit persönlicher Verbundenheit zulässig sind. Mit der Reform werden
künftig auch Überkreuzspenden, anonyme Nierenspenden sowie sogenannte
Kettenspenden ermöglicht. "Das ist der richtige Ansatz", so Reinhardt.
"Betroffene Familien, in denen es Spendewillige, aber keine medizinische
Übereinstimmung gibt, können nun mit anderen geeigneten Spender-Empfänger-Paaren
zusammengebracht werden."
Nach Einschätzung der Bundesärztekammer haben die gesetzlichen Änderungen das
Potenzial, die Versorgungssituation vieler Betroffener deutlich zu verbessern.
"Die Chance auf langfristigen Therapieerfolg ist bei Lebendspenden besonders
hoch. Die Reform des Transplantationsgesetzes ist daher für unsere Patientinnen
und Patienten von großer Bedeutung", betont Reinhardt.
Gleichzeitig weist die Bundesärztekammer darauf hin, dass die Ausweitung der
Lebendorganspende allein nicht ausreichen wird, um den bestehenden Organmangel
in Deutschland nachhaltig zu beheben. Sie spricht sich daher weiterhin dafür
aus, die Einführung einer Widerspruchsregelung bei postmortalen Organspenden
erneut politisch zu prüfen.
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