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Berlin (ots) - Gut, dass endlich über Deepfake-Pornos geredet wird. Das ist gar
nicht zynisch gemeint. Denn es wäre leicht, sich zurückzulehnen und darüber
lustig zu machen, dass schon wieder eins von diesen Internet-Themen verschlafen
wurde.
Tatsächlich ist aber jeder Tag, an dem endlich hingeguckt wird, ein guter Tag
für diejenigen, die von den vielen Formen digitaler Gewalt betroffen sind und
denen fast nie jemand zuhört. Die erste Deepfakes-App, mit der es leicht war,
Gesichter in Videos gegen andere auszutauschen, gab es Anfang 2018 in den
App-Stores. Das Büro für Technikfolgenabschätzung des Bundestags hat 2019 auf
das Problem hingewiesen. Seitdem gibt es immer wieder spektakuläre Fälle, die
kurz Öffentlichkeit für das Thema schaffen - und dann wieder vergessen werden.
Nun also Collien Fernandes, und endlich scheint sich etwas zu bewegen. Jetzt
soll es ganz schnell gehen. Alle waren immer schon dagegen und haben direkt
identifiziert, was das Problem ist: Es gibt eine Lücke im Strafrecht, die
geschlossen werden muss, denn was nicht verboten ist, kann nicht verfolgt
werden. Das ist plausibel und hat dazu den Vorteil, dass ein neuer Paragraf
nichts kostet und politische Handlungsfähigkeit ausdrückt. Ja,
Strafbarkeitslücken sollten geschlossen werden, aber das ist hier nicht die
Lösung.
Vergewaltigungen sind schon verboten. Trotzdem werden die wenigsten Täter
verurteilt, und der Weg dorthin ist für die Betroffenen eine Tortur. Zur
digitalen Gewalt werden immer wieder kleine Puzzle-Steine ans Strafgesetzbuch
angebaut und stolz präsentiert. Was hingegen weiterhin fehlt: verpflichtende
Weiterbildungen zu den verschiedenen Formen digitaler Gewalt für Polizei und
Justiz, dauerhafte Finanzierung für spezifische Stellen bei
Gewaltberatungsstellen. Und die Bereitschaft, den Unternehmen Grenzen zu setzen,
die mit den Apps und Plattformen Geld verdienen, auf denen die digitale Gewalt
stattfindet.
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