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Düsseldorf (ots) - Urteile legen strukturelle Defizite im Verbraucherschutz beim
Arzneimittelversand offen
Der Versand von Arzneimitteln aus dem Ausland nach Deutschland birgt erhebliche
Risiken für Verbraucher. Aktuelle Gerichtsentscheidungen zeigen, dass Anbieter
teilweise ohne ausreichende Kontrolle oder Zulassung tätig sind. Die
Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) fordert daher dringende gesetzliche Maßnahmen,
um die Sicherheit der Arzneimittelversorgung zu gewährleisten.
Zwei kürzlich von der Apothekerkammer Nordrhein gegenüber einem in den
Niederlanden ansässigen Arzneimittelversender erwirkte Entscheidungen
verdeutlichen, dass hinsichtlich der sicheren Arzneimittelversorgung dringender
Handlungsbedarf besteht. Mit Urteilen des LG Köln vom 18. März 2026 (Az: 84 O
62/25) und vom 19. März 2026 (Az: 81 O 67/25) hat die AKNR gegen die in den
Niederlanden ansässige Apomeds B.V. zwei Versäumnisurteile erwirkt. Insbesondere
wurde dem Versender insgesamt verboten, Arzneimitteln nach Deutschland zu
senden, da dieser nicht die Voraussetzungen zum Versand von Arzneimitteln
besitzt.
Was auf den ersten Blick wie ein Erfolg erscheint, ist bei genauem Hinsehen
jedoch ein Beispiel für den fehlenden Verbraucherschutz beim
grenzüberschreitenden Arzneimittelversand und unterstreicht den dringenden
Handlungsbedarf, der hier besteht. Denn insoweit hat sich der niederländische
Arzneimittelversender, nachdem die AKNR ausreichend Beweise für den
rechtswidrigen Versand gesammelt hatte, schlicht vom Markt zurückgezogen. Die
Aktivitäten werden nunmehr durch eine in Großbritannien ansässige Plattform und
über einen anderen Arzneimittelversender abgewickelt. Der Arzneimittelversender
Apomeds B.V. der insbesondere auf den Vertrieb von Abnehmspritzen sich
spezialisiert hatte, soll nach Aussagen seiner Anwälte liquidiert werden.
Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein und der
Bundesapothekerkammer, hebt hervor: "Diese Verhaltensweisen verdeutlichen den
dringenden Handlungsbedarf, der mit Blick auf den Arzneimittelversand besteht.
Es existieren Dutzende von Anbietern, die aus Lagerhallen heraus mit ungelerntem
Personal unter Missachtung sämtlicher Standards Arzneimittel nach Deutschland
senden, insbesondere sensible Arzneimittel, wie etwa die Abnehmspritzen. Hier
findet in den Niederlanden keine Kontrolle statt. Die Gesetzesvorschläge sind
zwingend, um solchen Anbietern das Handwerk zu legen und Verbraucher in
Deutschland vor unkontrolliertem Arzneimittelversand - mit allen Risiken und
Nebenwirkungen - zu schützen."
"Es ist wichtig, dass durch diese Verfahren die illegalen Machenschaften von
Arzneimittelversendern wie Apomeds an die Öffentlichkeit gelangen", ergänzt Dr.
Bettina Mecking, Justiziarin und Geschäftsführerin der AKNR. "Auch wenn diese
Verfahren mühsam sind, zeigen sie, dass der unkontrollierte Arzneimittelversand
aus den Niederlanden keine Einbildung ist, sondern eine real existierende Gefahr
für jeden Verbraucher. Mehr denn je muss die Politik nun handeln, um nicht die
Kontrolle über den Arzneimittelvertrieb endgültig zu verlieren."
Dr. Morton Douglas, der die Apothekerkammer auch in diesen Verfahren anwaltlich
vertreten hat, ergänzt: "DocMorris und Shop-Apotheke wollen den unzutreffenden
Eindruck erwecken, dass die Gesetzesvorhaben sich gegen sie richten würden. Dies
ist falsch. Diese Gesetze sind erforderlich, um die Standards zu gewährleisten,
die das europäische Recht an den Arzneimittelvertrieb fordert, und die jeden Tag
tausendfach durch Anbieter wie Apomeds, Wellster oder Zava missachtet werden.
Sollte die Politik hier nun nicht mittels der geplanten Gesetzesänderung - die
nur einen ersten Schritt darstellen können - tätig werden, werden nicht nur
täglich Verbraucher unkalkulierbaren Risiken ausgesetzt, sondern die
Versichertengemeinschaft durch die dadurch entstehenden Beratungsmängel in der
Zukunft zusätzliche Kosten entstehen. Überdosiert und unterversorgt - das sind
die Folgen dieser Angebote. Und dies kann sich Deutschland nicht leisten."
Über uns: Apothekerkammer Nordrhein
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) ist als Körperschaft des öffentlichen
Rechts Trägerin der berufsständischen Selbstverwaltung der Apothekerinnen und
Apotheker, die in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf arbeiten oder
leben. Sie vertritt die Interessen der über 12.200 Kammerangehörigen, die in
öffentlichen Apotheken, Krankenhäusern, Wissenschaft, Industrie und Verwaltung
oder bei der Bundeswehr tätig sind. Die Apotheke vor Ort übernimmt eine
hoheitliche Aufgabe: die sichere, vom Heilberuf getragene, wohnortnahe
Versorgung der Menschen mit Arznei- und Hilfsmitteln, 365 Tage im Jahr, rund um
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