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Berlin (ots) - In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) kritisiert die
Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) die vom Bundesministerium für Gesundheit
vorgelegten Sparpläne.
"Dass die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisiert werden
müssen, um auch langfristig eine gute, finanzierbare und sozial faire
gesundheitliche Versorgung sicherzustellen, ist zweifelsohne notwendig, aber
Einsparungen im Gesundheitswesen und Belastungen für GKV-Beitragszahler*innen
müssen so gestaltet sein, dass die Gesundheitsversorgung zukunftsfähig bleibt",
sagt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. "In der vertragsärztlichen Versorgung
werden 97 Prozent der Behandlungsfälle für lediglich 16 Prozent der Kosten
versorgt. Gerade unter Effizienzgesichtspunkten ist es daher erforderlich, dass
angesichts der strukturellen Defizite in der GKV-Finanzierung die Strukturen der
ambulanten Versorgung gestärkt und nicht geschwächt werden", so Benecke.
Vor diesem Hintergrund fordert die BPtK die Bundesregierung auf,
1. die versicherungsfremden Leistungen für Bezieher*innen der Grundsicherung
vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren und die GKV-Beitragszahler*innen
schon 2027 um rund 12 Milliarden Euro zu entlasten,
2. psychotherapeutische Leistungen weiterhin außerhalb der MGV gemäß § 87d
Absatz 4 SGB V vollständig zu vergüten. Zentrale Elemente einer zukünftig
auch in Krisenzeiten erforderlichen psychotherapeutischen Versorgung und
insbesondere auch zusätzlich erforderliche Behandlungsplätze für psychisch
kranke Kinder und Jugendliche dürfen nicht Opfer einer unreflektierten
Kostenbremse werden,
3. strukturell wirksame Maßnahmen wie Zuschläge für die Kurzzeittherapie und
Vergütungsregelungen für Terminkonstellationen nach dem Terminservice- und
Versorgungsgesetz zu erhalten.
Die detaillierte Bewertung der im Referentenentwurf niedergelegten
Regelungsvorschläge kann in der Stellungnahme der BPtK zum Referentenentwurf des
Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (https://api.bptk.de/uploads/STN_B_Pt_K_GKV_
Beitragssatzstabilisierungsgesetz_23d215d041.pdf) nachgelesen werden.
Pressekontakt:
Ulrike Florian
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OTS: Bundespsychotherapeutenkammer
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