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Presserechtliches Informationsschreiben für die JEB Bereederungsgesellschaft mbH & Co KG und deren Crew

16.05.2026 19:40 Uhr Cronemeyer Haisch Partnerschaft von Rechtsanwältinnen mbB

Hamburg (ots) - Die weiter fortdauernde Berichterstattung und öffentliche Diskussion über und im Zusammenhang mit der Bergung des Wals "Timmy", machen in Ergänzung der Presseinformation vom 9. Mai 2026 weitere Klarstellungen für unsere Mandantin und deren Crew erforderlich.

Dies gilt insb. angesichts verschiedentlicher öffentlicher Äußerungen der Privatinitiative, namentlich Frau Dr. Tönnies, die zahlreiche undifferenzierte, unvollständige und durch nichts gerechtfertigte Vorwürfe und sogar falsche Behauptungen wider besseres Wissen enthalten. Die unwahren Behauptungen führen zu einer massiven Belastung unserer Mandantschaft und der Crew, mit öffentlichen Anfeindungen, Drohungen und Hassbotschaften.

1. Hintergründe zur Bergung

Bei unserer Mandantin wurden die Schiffe "Fortuna B", "Robin Hood" sowie die "Arne Tiselius" nebst Besatzung gechartert. Die "Fortuna B" fungierte als Unterkunft und Schlepper für die Barge (deren Eignerin nicht unsere Mandantin ist), "Arne Tiselius" als reines Unterkunftsschiff, die "Robin Hood" diente als Begleitschiff und als "Taxi", um Personen von der "Fortuna B" auf die Barge zu verbringen. Die eigentliche Freilassung des Wals selbst war zu keinem Zeitpunkt Auftrag unserer Mandantin, hierfür war ein weiteres Unternehmen durch die Initiative beauftragt. Dieses stellte die Barge sowie entsprechendes Personal zur Bergung und technischen Bedienung der Barge zur Verfügung (Bergungsteam). Unsere Mandantin hatte zu keinem Zeitpunkt das Kommando über die Geschehnisse auf der Barge, es befanden sich zu keinem Zeitpunkt Mitarbeiter unserer Mandantin auf der Barge, und die Tätigkeit unserer Mandantschaft beschränkte sich auf den reinen Transport von Barge und Personal während der Rettungsaktion. Die Freilassung des Wals stand einzig in der Verantwortung der Privatinitiative und wurde durch ein von ihr bei einem Drittunternehmen beauftragtes Bergungsteam nach Absprache umgesetzt.

Unserer Mandantin wurde zu Beginn der Rettungsaktion das behördlich geduldete Konzept der Initiative für die Freilassung des Wals vorgelegt. Dieses sah vor, dass der Wal rückwärts in die Barge verbracht werden sollte, sodass er auf hoher See durch bloße Öffnung der Barge herausschwimmen kann. Nachdem der Wal jedoch ungeplant selbstständig und vorwärts in die Barge geschwommen war, war die Erleichterung bei der Privatinitiative zunächst groß - obwohl das zugleich bedeutete, dass das ursprüngliche Konzept zur Freilassung von diesem Zeitpunkt an nicht mehr umsetzbar war: Wale können nicht rückwärts schwimmen. Dies war allen Beteiligten bewusst.

Für die zum Einsatz gebrachte, eigentlich für Binnengewässer gebaute Barge wurde für den Transport zum Skagerrak eine Ausnahmegenehmigung eingeholt, mit Auflagen etwas zu maximaler Wellenhöhe, Windstärke und Geschwindigkeit. Diese Einschränkungen waren der Initiative bekannt.

Nach erfolgreichem Transport und Ankunft am Skagerrak hinter der Landzunge bei Skagen wurde am 1. Mai 2026 nach der abschließenden tierärztlichen Untersuchung und Freigabe die Freilassung des Wals initiiert. Dabei wurde die Barge auf Anweisung und in Anwesenheit von Tierärzten und Experten durch das Bergungsteam und der Initiative geöffnet.

Schnell stellte sich heraus, dass der Wal der Barge nach vorne folgte, sobald sie sich entfernte. Aus diesem Grund versuchten Mitglieder der Initiative - auf Anweisung und in Anwesenheit von Tierärzten und Experten -, den Wal mithilfe der bereits beim Einschwimmen verwendeten Schläuche und eines kleinen Begleitboots in Position zu halten, während die "Fortuna B" mit kleinster Fahrt die Barge langsam weiterzog. Der Wal sollte auf diese Weise aus der sich entfernenden Barge freikommen, ohne ihr nach vorne zu folgen.

Diese Maßnahmen fanden auf Anweisung der Privatinitiative statt und wurden aufgrund des erhöhten Seegangs bei zunehmend schlechteren Wetterbedingungen und einbrechender Dunkelheit unterbrochen. Man entschied sich, die Barge geöffnet zu lassen, in der Hoffnung, der Wal würde über Nacht und bei entsprechender Ruhe herausgespült. Videos dieses Freilassungsversuchs sind im Netz und öffentlich einsehbar. Auch die Beteiligung der Tierärzte und Experten ist darin belegt. Schließlich ist auch darauf erkennbar, dass sich kein Mitarbeiter unserer Mandantin auf der Barge befand.

Aufgrund der unklaren Befehlsstruktur innerhalb der Privatinitiative und widersprüchlicher Anweisungen bat der Geschäftsführer unserer Mandantin Frau Walter-Mommert um klare Benennung eines finalen Entscheidungsträgers innerhalb der Privatinitiative. Frau Walter-Mommert nominierte hierfür Herrn Jeffrey Foster. Am Abend des 1. Mai erfolgte dann eine gemeinsame Absprache zwischen Herrn Foster, den Kapitänen der "Fortuna B" und der "Robin Hood" sowie dem Leiter des Bergungsteams hinsichtlich des weiteren Vorgehens zur Freilassung von "Timmy". Dabei wurde die Entscheidung getroffen, dass die Maßnahmen - sollte der Wal am nächsten Morgen noch da sein - in gleicher Weise wie am 1. Mai fortgesetzt werden sollten, und zwar morgens wegen des wetterbedingt engen Zeitfensters. Aufgrund der Wetterlage und des Wellengangs wurde bestimmt, dass die "Robin Hood" anstatt des Begleitboots verwendet wird.

Diese Entscheidung zum weiteren Vorgehen wurde sodann von der Tierärztin Frau Dr. Anne Herrschaft noch am selben Abend mit Frau Walter-Mommert telefonisch besprochen. Frau Walter-Mommert erklärte hierzu ihr Einverständnis. Anders als öffentlich verlautbart, gab es keinen Vorbehalt einer erneuten tierärztlichen Untersuchung des Wals, zumal unklar war, ob der Wal nicht schon über Nacht- wie erhofft - freikommen würde.

Am 2. Mai gegen 7:00 Uhr morgens wurde die am Vorabend beschlossene Fortsetzung der Freilassung wie geplant und erfolgreich umgesetzt; der Wal kam frei.

Richtig ist, dass Herr Foster nach der Überfahrt zur Barge plötzlich weitere Personen aus seinem Team (keine Tierärzte) angefordert hat, welche sich auf einem dritten Schiff, der "Arne Tiselius" befanden. Dies lehnten die Kapitäne und der Leiter des Bergungsteams ab, da der Transfer von weiteren Personen aufgrund der wetterbedingten Sicherheitslage ausgeschlossen war, zumal es sich um Personen handelte, die sämtlich keinerlei Erfahrung auf hoher See hatten. Um gefahrlos von Schiff zu Schiff und von Schiff zu Barge zu klettern, bedarf es erheblichen Geschicks und Erfahrung. Dies gilt umso mehr bei höherem Seegang. Jeder Transfer ist ein Risiko, das im Vorfeld und in jedem Einzelfall vom Kapitän zu beurteilen ist. Seine Entscheidungen und Expertise sind zwingend zu respektieren und zu befolgen.

Ergebnis:

Unsere Mandantin und deren Crew hatten keine Handhabe über die Geschehnisse auf der Barge. Die tierärztlichen Untersuchungen waren abgeschlossen und die Freilassung freigegeben, die Maßnahmen zur Umsetzung waren mit der Initiative abgesprochen und wurden gemäß Absprache umgesetzt.

Der als Entscheidungsträger für die Initiative benannte Herr Jeffrey Foster wurde als Repräsentant der Initiative übergesetzt, da jeder weitere Personentransfer auf die Barge ein Sicherheitsrisiko darstellte. Die Kapitäne trugen die Verantwortung für die die Gesundheit der Passagiere und Unversehrtheit der Schiffe.

Ort und Umstände der Freilassung waren von der Initiative vorgegeben. Ein eigenmächtiges oder gar heimliches Vorgehen von den Mitarbeitern unserer Mandantschaft unter Ausschluss der Privatinitiative gab es nicht.

Die Mitglieder der Initiative hatten von Anfang an Kenntnis darüber, dass ein Transport von "Timmy" weit hinein in die Nordsee oder gar den Atlantik ausgeschlossen war, da die Barge für solche offenen Gewässer nicht zugelassen war.

1. Falschbehauptungen

Unmittelbar nach der Freilassung gab es zahlreiche öffentliche Statements, insbesondere von Frau Dr. Tönnies und weiteren Mitgliedern der Initiative. Hierbei wurden völlig undifferenziert - und offenbar ohne Aufklärung des Sachverhalts - schwere Vorwürfe gegen die Besatzung vor Ort, insbesondere unsere Mandantschaft erhoben.

Frau Dr. Tönnies trat direkt nach Verlassen der "Fortuna B" vor die Kameras. Sie erhebt bis heute diffuse, widersprüchliche Anschuldigungen gegenüber den auf See beteiligten Personen, darunter unsere Mandantschaft, die in vielfacher Hinsicht der erforderlichen Tatsachengrundlage entbehren. Insbesondere wird die Unterstellung, die Mitglieder der Initiative seien bei der Freilassung "belogen und betrogen" worden, entschieden zurückgewiesen. Auch gab es keinerlei persönliche Anfeindungen ihr gegenüber seitens unserer Mandantschaft. Ihre Aussagen bedürfen daher in Ergänzung zu obigen Ausführungen einer weiteren Klarstellung:

1. Filmen/Fotografieren

In Berichterstattungen wird teilweise der Eindruck erweckt, es sei verboten worden, auf dem Schiff zu filmen bzw. zu fotografieren. Kein Mitarbeiter unserer Mandantin untersagte es, den Wal, die Freilassung oder die Umgebung bildlich festzuhalten. Frau Dr. Tönnies wurde lediglich angehalten, die Persönlichkeitsrechte der Crew zu wahren und Bildaufnahmen von der Besatzung zu unterlassen. Sie störte den Arbeitsablauf an Bord mehrfach massiv und filmte unentwegt, auch auf der Brücke, einem Bereich, der dem Kapitän und der Besatzung vorbehalten ist, um ungestörte Arbeit zu gewährleisten. Gästen ist der Zugang grundsätzlich untersagt. Tatsächlich ging es bei den Hinweisen der Besatzung gerade nicht um ein generelles Filmverbot, sondern um den Schutz von Persönlichkeitsrechten.

Es gab keinerlei Verbot, den Wal oder die Rettungsaktion selbst zu filmen oder zu fotografieren. Im Gegenteil: Dem stand der Kapitän der "Fortuna B" verständnisvoll gegenüber und bot Herrn Schwarck, der die Freilassung von Anbeginn medial begleitete sogar an, ihm für die bessere Qualität der Übertragungsbilder "Starlink" (Satelliteninternet) zu Verfügung zu stellen. Dasselbe bot der Kapitän "News5" an, die bei ihm über Funk anfragten, ob sie filmen dürften.

Auch hier teilte er mit, dass keine Gründe dagegenstünden, mit Ausnahme von Filmaufnahmen von ihm oder der Besatzung.

Auch wurde zu keinem Zeitpunkt Herrn Foster von unserer Mandantschaft untersagt, sein Handy zu nutzen oder angedroht, dieses oder gar ihn selbst "ins Meer zu werfen". Lediglich im Moment des Übersetzens auf die Barge wurde ihm aufgrund des hohen Seegangs untersagt, dabei mit seinem Handy zu filmen, damit er sich mit beiden Händen festhalten konnte. Sicherheit geht vor. Herr Foster entschied sich daraufhin, an Bord der "Robin Hood" zu verbleiben.

1. Zugang zum Wal

Frau Dr. Tönnies moniert vielfach, dass ihr der Zugang zum Wal verwehrt worden sei und sie und "ihr Team" ausgeschlossen worden wären. Fakt ist, dass es Frau Dr. Tönnies zunächst völlig frei stand, die Barge aufzusuchen, was sie mehrfach in Anspruch nahm. Verwehrt wurde ihr allerdings der Wunsch, beim Wal auf der Barge zu übernachten. Dies ist selbst erfahrenen Seeleuten aufgrund des Sicherheitsrisikos nicht erlaubt.

Zu betonen ist insofern, dass am 1. Mai, bei Beginn der Freilassung, die Tierärztin Frau Dr. Herrschaft vor Ort war und das Tier begutachtet und die Freilassung freigegeben hat. Welche Aufgaben einzelnen Mitgliedern der Initiative, besonders auch Frau Dr. Tönnies, konkret durch die Initiative übertragen worden waren, war und ist unserer Mandantschaft und der Crew nicht bekannt. Es war nicht Aufgabe unserer Mandantschaft, die Zuständigkeitskonflikte innerhalb der Initiative zu klären. Nachdem die tierärztliche Freigabe erfolgt war, gab es aus Sicht der Kapitäne keinen Anlass, das wetterbedingt eingetretene Sicherheitsrisiko durch Übersetzen weiterer Personen auf der Barge einzugehen.

Das Konzept zur Freilassung des Wals sah eine Anwesenheit von Frau Dr. Tönnies nicht vor. Fakt ist, dass die Initiative selbst Frau Dr. Tönnies aktiv von weiteren Tätigkeiten am Wal zurückgerufen hatte.

1. Verhalten von Crew und Kapitän auf der "Fortuna B"

Völlig unzutreffend sind auch die Schilderungen von Frau Dr. Tönnies im Zusammenhang mit dem Umgang mit ihrer Person an Bord.

Das aufdringliche Verhalten von Frau Dr. Tönnies an Bord störte den Arbeitsablauf massiv und führte auch innerhalb der Initiative zu ständigen Konflikten. Die Zusammenarbeit mit Frau Dr. Tönnies wurde von zahlreichen Beteiligten als höchst belastend, konfrontativ und wenig lösungsorientiert empfunden. Frau Dr. Tönnies legte gegenüber der Crew wie auch gegenüber Mitgliedern der Initiative ein durchweg unkooperatives und aggressives Verhalten an den Tag, das zu ständigen Spannungen führte.

Frau Dr. Tönnies betrat immer wieder unaufgefordert die Brücke und störte den Kapitän. Sie forderte Gespräche ein und störte ihn während seiner Arbeit. Dies ungeachtet der Tatsache, dass der Kapitän weder über die Vorgänge betreffend die Freilassung des Wals entschied noch darüber, welche Personen zur Barge übergesetzt würden.

Der Kapitän bat sie daraufhin mehrfach, ihn ungestört seine Arbeit machen zu lassen und von weiteren Diskussionen Abstand zu nehmen, insbesondere es zu unterlassen, ihn zu filmen. Frau Dr. Tönnies beharrte auf vermeintlichen Zugangsrechten, forderte ständig neue Abstimmungen und störte durch ihre Forderungen den Kapitän und die Besatzung fortlaufend und massiv bei der Arbeit. Nachdem seine Bitten erfolglos geblieben waren, wies der Kapitän Frau Dr. Tönnies in sachlichem Ton auf die ihm im Bordrecht zustehende Möglichkeit hin, Passagiere, die den sicheren Betrieb des Schiffs nachhaltig stören, in ihrer Kabine festzuhalten. Der Hinweis erfolgte als sachliche Information, nicht als Drohung. Es handelte sich dabei um eine seerechtliche Befugnis, die Kapitänen für eng begrenzte Ausnahmesituationen zusteht. Sie wurde gegenüber Frau Dr. Tönnies nicht ausgeübt.

Allerdings war das Verhalten von Frau Tönnies so extrem und besorgniserregend, dass nach der Freilassung des Wals der gesamte Decksbereich überwacht werden musste, um auszuschließen, dass Frau Dr. Tönnies von Bord springt, um dem Wal hinterher zu schwimmen.

Unwahr und frei erfunden ist es, wenn Frau Dr. Tönnies behauptet, die Besatzung habe nicht mit ihr sprechen "dürfen". Eine solche Anweisung gab es zu keinem Zeitpunkt. Richtig ist vielmehr, dass keiner mit ihr sprechen wollte.

Falsch sind auch die weiteren Anschuldigungen von Frau Dr. Tönnies, der Kapitän der "Fortuna B" sei ihr gegenüber aggressiv aufgetreten und habe mit "hochrotem Kopf vor Wut gezittert".

Richtig ist, dass Frau Dr. Tönnies die Besatzung durchgehend belästigte und sich sachfremd fortwährend in den Mittelpunkt des Geschehens stellte. Dies führte dazu, dass der Kapitän sich sogar zum Essen zurückzog, um seine Ruhe zu haben. Nie ist er Frau Dr. Tönnies gegenüber aggressiv aufgetreten, sondern vermied stets eine direkte Konfrontation. Die Röte in seinem Gesicht stammt im Übrigen von einer Rosazea-Erkrankung.

Unwahr ist auch die Behauptung von Frau Dr. Dr. Tönnies, die angebliche Aussage "Endlich, das Mistvieh ist jetzt weg, das ist die Hauptsache, nächstes Projekt" stamme von Mitarbeitern unserer Mandantschaft. Unter der Besatzung der "Fortuna B", auf der sich Frau Dr. Tönnies befand, gab es lediglich zwei Personen, die Deutsch sprachen, nämlich der Steuermann und der Kapitän. Beide habenversichert, sich nie derart geäußert zu haben.

Zusammenfassung

Durch die undifferenzierten, willkürlichen und unberechtigten Anschuldigungen und Falschbehauptungen, insbesondere von Frau Dr. Tönnies, sehen sich die Mitarbeiter unserer Mandantschaft derzeit massiven persönlichen Angriffen und Anfeindungen ausgesetzt, bis hin zu Morddrohungen.

Wir bitten vor diesem Hintergrund nochmals dringend, und mit Hinblick auf die Sicherheit unserer Mandantschaft und der Crew, von weiteren pauschalisierten Schilderungen zu angeblichen Geschehnissen rund um die Freilassung des Wals in Bezug auf unsere Mandantschaft abzusehen.

Dr. Patricia Cronemeyer

Rechtsanwältin

Pressekontakt:

Cronemeyer Haisch Partnerschaft von Rechtsanwältinnen mbB Soester Str. 40 20099 Hamburg Email: mailto:cr@cronemeyer-haisch.de Tel.: 040 524 70 38 0

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/167284/6276080 OTS: Cronemeyer Haisch Partnerschaft von Rechtsanwältinnen mbB


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Cronemeyer Haisch Partnerschaft von Rechtsanwältinnen mbB
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