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Hamburg (ots) - Die weiter fortdauernde Berichterstattung und öffentliche
Diskussion über und im Zusammenhang mit der Bergung des Wals "Timmy", machen in
Ergänzung der Presseinformation vom 9. Mai 2026 weitere Klarstellungen für
unsere Mandantin und deren Crew erforderlich.
Dies gilt insb. angesichts verschiedentlicher öffentlicher Äußerungen der
Privatinitiative, namentlich Frau Dr. Tönnies, die zahlreiche undifferenzierte,
unvollständige und durch nichts gerechtfertigte Vorwürfe und sogar falsche
Behauptungen wider besseres Wissen enthalten. Die unwahren Behauptungen führen
zu einer massiven Belastung unserer Mandantschaft und der Crew, mit öffentlichen
Anfeindungen, Drohungen und Hassbotschaften.
1. Hintergründe zur Bergung
Bei unserer Mandantin wurden die Schiffe "Fortuna B", "Robin Hood" sowie die
"Arne Tiselius" nebst Besatzung gechartert. Die "Fortuna B" fungierte als
Unterkunft und Schlepper für die Barge (deren Eignerin nicht unsere Mandantin
ist), "Arne Tiselius" als reines Unterkunftsschiff, die "Robin Hood" diente als
Begleitschiff und als "Taxi", um Personen von der "Fortuna B" auf die Barge zu
verbringen. Die eigentliche Freilassung des Wals selbst war zu keinem Zeitpunkt
Auftrag unserer Mandantin, hierfür war ein weiteres Unternehmen durch die
Initiative beauftragt. Dieses stellte die Barge sowie entsprechendes Personal
zur Bergung und technischen Bedienung der Barge zur Verfügung (Bergungsteam).
Unsere Mandantin hatte zu keinem Zeitpunkt das Kommando über die Geschehnisse
auf der Barge, es befanden sich zu keinem Zeitpunkt Mitarbeiter unserer
Mandantin auf der Barge, und die Tätigkeit unserer Mandantschaft beschränkte
sich auf den reinen Transport von Barge und Personal während der Rettungsaktion.
Die Freilassung des Wals stand einzig in der Verantwortung der Privatinitiative
und wurde durch ein von ihr bei einem Drittunternehmen beauftragtes Bergungsteam
nach Absprache umgesetzt.
Unserer Mandantin wurde zu Beginn der Rettungsaktion das behördlich geduldete
Konzept der Initiative für die Freilassung des Wals vorgelegt. Dieses sah vor,
dass der Wal rückwärts in die Barge verbracht werden sollte, sodass er auf hoher
See durch bloße Öffnung der Barge herausschwimmen kann. Nachdem der Wal jedoch
ungeplant selbstständig und vorwärts in die Barge geschwommen war, war die
Erleichterung bei der Privatinitiative zunächst groß - obwohl das zugleich
bedeutete, dass das ursprüngliche Konzept zur Freilassung von diesem Zeitpunkt
an nicht mehr umsetzbar war: Wale können nicht rückwärts schwimmen. Dies war
allen Beteiligten bewusst.
Für die zum Einsatz gebrachte, eigentlich für Binnengewässer gebaute Barge wurde
für den Transport zum Skagerrak eine Ausnahmegenehmigung eingeholt, mit Auflagen
etwas zu maximaler Wellenhöhe, Windstärke und Geschwindigkeit. Diese
Einschränkungen waren der Initiative bekannt.
Nach erfolgreichem Transport und Ankunft am Skagerrak hinter der Landzunge bei
Skagen wurde am 1. Mai 2026 nach der abschließenden tierärztlichen Untersuchung
und Freigabe die Freilassung des Wals initiiert. Dabei wurde die Barge auf
Anweisung und in Anwesenheit von Tierärzten und Experten durch das Bergungsteam
und der Initiative geöffnet.
Schnell stellte sich heraus, dass der Wal der Barge nach vorne folgte, sobald
sie sich entfernte. Aus diesem Grund versuchten Mitglieder der Initiative - auf
Anweisung und in Anwesenheit von Tierärzten und Experten -, den Wal mithilfe der
bereits beim Einschwimmen verwendeten Schläuche und eines kleinen Begleitboots
in Position zu halten, während die "Fortuna B" mit kleinster Fahrt die Barge
langsam weiterzog. Der Wal sollte auf diese Weise aus der sich entfernenden
Barge freikommen, ohne ihr nach vorne zu folgen.
Diese Maßnahmen fanden auf Anweisung der Privatinitiative statt und wurden
aufgrund des erhöhten Seegangs bei zunehmend schlechteren Wetterbedingungen und
einbrechender Dunkelheit unterbrochen. Man entschied sich, die Barge geöffnet zu
lassen, in der Hoffnung, der Wal würde über Nacht und bei entsprechender Ruhe
herausgespült. Videos dieses Freilassungsversuchs sind im Netz und öffentlich
einsehbar. Auch die Beteiligung der Tierärzte und Experten ist darin belegt.
Schließlich ist auch darauf erkennbar, dass sich kein Mitarbeiter unserer
Mandantin auf der Barge befand.
Aufgrund der unklaren Befehlsstruktur innerhalb der Privatinitiative und
widersprüchlicher Anweisungen bat der Geschäftsführer unserer Mandantin Frau
Walter-Mommert um klare Benennung eines finalen Entscheidungsträgers innerhalb
der Privatinitiative. Frau Walter-Mommert nominierte hierfür Herrn Jeffrey
Foster. Am Abend des 1. Mai erfolgte dann eine gemeinsame Absprache zwischen
Herrn Foster, den Kapitänen der "Fortuna B" und der "Robin Hood" sowie dem
Leiter des Bergungsteams hinsichtlich des weiteren Vorgehens zur Freilassung von
"Timmy". Dabei wurde die Entscheidung getroffen, dass die Maßnahmen - sollte der
Wal am nächsten Morgen noch da sein - in gleicher Weise wie am 1. Mai
fortgesetzt werden sollten, und zwar morgens wegen des wetterbedingt engen
Zeitfensters. Aufgrund der Wetterlage und des Wellengangs wurde bestimmt, dass
die "Robin Hood" anstatt des Begleitboots verwendet wird.
Diese Entscheidung zum weiteren Vorgehen wurde sodann von der Tierärztin Frau
Dr. Anne Herrschaft noch am selben Abend mit Frau Walter-Mommert telefonisch
besprochen. Frau Walter-Mommert erklärte hierzu ihr Einverständnis. Anders als
öffentlich verlautbart, gab es keinen Vorbehalt einer erneuten tierärztlichen
Untersuchung des Wals, zumal unklar war, ob der Wal nicht schon über Nacht- wie
erhofft - freikommen würde.
Am 2. Mai gegen 7:00 Uhr morgens wurde die am Vorabend beschlossene Fortsetzung
der Freilassung wie geplant und erfolgreich umgesetzt; der Wal kam frei.
Richtig ist, dass Herr Foster nach der Überfahrt zur Barge plötzlich weitere
Personen aus seinem Team (keine Tierärzte) angefordert hat, welche sich auf
einem dritten Schiff, der "Arne Tiselius" befanden. Dies lehnten die Kapitäne
und der Leiter des Bergungsteams ab, da der Transfer von weiteren Personen
aufgrund der wetterbedingten Sicherheitslage ausgeschlossen war, zumal es sich
um Personen handelte, die sämtlich keinerlei Erfahrung auf hoher See hatten. Um
gefahrlos von Schiff zu Schiff und von Schiff zu Barge zu klettern, bedarf es
erheblichen Geschicks und Erfahrung. Dies gilt umso mehr bei höherem Seegang.
Jeder Transfer ist ein Risiko, das im Vorfeld und in jedem Einzelfall vom
Kapitän zu beurteilen ist. Seine Entscheidungen und Expertise sind zwingend zu
respektieren und zu befolgen.
Ergebnis:
Unsere Mandantin und deren Crew hatten keine Handhabe über die Geschehnisse auf
der Barge. Die tierärztlichen Untersuchungen waren abgeschlossen und die
Freilassung freigegeben, die Maßnahmen zur Umsetzung waren mit der Initiative
abgesprochen und wurden gemäß Absprache umgesetzt.
Der als Entscheidungsträger für die Initiative benannte Herr Jeffrey Foster
wurde als Repräsentant der Initiative übergesetzt, da jeder weitere
Personentransfer auf die Barge ein Sicherheitsrisiko darstellte. Die Kapitäne
trugen die Verantwortung für die die Gesundheit der Passagiere und
Unversehrtheit der Schiffe.
Ort und Umstände der Freilassung waren von der Initiative vorgegeben. Ein
eigenmächtiges oder gar heimliches Vorgehen von den Mitarbeitern unserer
Mandantschaft unter Ausschluss der Privatinitiative gab es nicht.
Die Mitglieder der Initiative hatten von Anfang an Kenntnis darüber, dass ein
Transport von "Timmy" weit hinein in die Nordsee oder gar den Atlantik
ausgeschlossen war, da die Barge für solche offenen Gewässer nicht zugelassen
war.
1. Falschbehauptungen
Unmittelbar nach der Freilassung gab es zahlreiche öffentliche Statements,
insbesondere von Frau Dr. Tönnies und weiteren Mitgliedern der Initiative.
Hierbei wurden völlig undifferenziert - und offenbar ohne Aufklärung des
Sachverhalts - schwere Vorwürfe gegen die Besatzung vor Ort, insbesondere unsere
Mandantschaft erhoben.
Frau Dr. Tönnies trat direkt nach Verlassen der "Fortuna B" vor die Kameras. Sie
erhebt bis heute diffuse, widersprüchliche Anschuldigungen gegenüber den auf See
beteiligten Personen, darunter unsere Mandantschaft, die in vielfacher Hinsicht
der erforderlichen Tatsachengrundlage entbehren. Insbesondere wird die
Unterstellung, die Mitglieder der Initiative seien bei der Freilassung "belogen
und betrogen" worden, entschieden zurückgewiesen. Auch gab es keinerlei
persönliche Anfeindungen ihr gegenüber seitens unserer Mandantschaft. Ihre
Aussagen bedürfen daher in Ergänzung zu obigen Ausführungen einer weiteren
Klarstellung:
1. Filmen/Fotografieren
In Berichterstattungen wird teilweise der Eindruck erweckt, es sei verboten
worden, auf dem Schiff zu filmen bzw. zu fotografieren. Kein Mitarbeiter unserer
Mandantin untersagte es, den Wal, die Freilassung oder die Umgebung bildlich
festzuhalten. Frau Dr. Tönnies wurde lediglich angehalten, die
Persönlichkeitsrechte der Crew zu wahren und Bildaufnahmen von der Besatzung zu
unterlassen. Sie störte den Arbeitsablauf an Bord mehrfach massiv und filmte
unentwegt, auch auf der Brücke, einem Bereich, der dem Kapitän und der Besatzung
vorbehalten ist, um ungestörte Arbeit zu gewährleisten. Gästen ist der Zugang
grundsätzlich untersagt. Tatsächlich ging es bei den Hinweisen der Besatzung
gerade nicht um ein generelles Filmverbot, sondern um den Schutz von
Persönlichkeitsrechten.
Es gab keinerlei Verbot, den Wal oder die Rettungsaktion selbst zu filmen oder
zu fotografieren. Im Gegenteil: Dem stand der Kapitän der "Fortuna B"
verständnisvoll gegenüber und bot Herrn Schwarck, der die Freilassung von
Anbeginn medial begleitete sogar an, ihm für die bessere Qualität der
Übertragungsbilder "Starlink" (Satelliteninternet) zu Verfügung zu stellen.
Dasselbe bot der Kapitän "News5" an, die bei ihm über Funk anfragten, ob sie
filmen dürften.
Auch hier teilte er mit, dass keine Gründe dagegenstünden, mit Ausnahme von
Filmaufnahmen von ihm oder der Besatzung.
Auch wurde zu keinem Zeitpunkt Herrn Foster von unserer Mandantschaft untersagt,
sein Handy zu nutzen oder angedroht, dieses oder gar ihn selbst "ins Meer zu
werfen". Lediglich im Moment des Übersetzens auf die Barge wurde ihm aufgrund
des hohen Seegangs untersagt, dabei mit seinem Handy zu filmen, damit er sich
mit beiden Händen festhalten konnte. Sicherheit geht vor. Herr Foster entschied
sich daraufhin, an Bord der "Robin Hood" zu verbleiben.
1. Zugang zum Wal
Frau Dr. Tönnies moniert vielfach, dass ihr der Zugang zum Wal verwehrt worden
sei und sie und "ihr Team" ausgeschlossen worden wären. Fakt ist, dass es Frau
Dr. Tönnies zunächst völlig frei stand, die Barge aufzusuchen, was sie mehrfach
in Anspruch nahm. Verwehrt wurde ihr allerdings der Wunsch, beim Wal auf der
Barge zu übernachten. Dies ist selbst erfahrenen Seeleuten aufgrund des
Sicherheitsrisikos nicht erlaubt.
Zu betonen ist insofern, dass am 1. Mai, bei Beginn der Freilassung, die
Tierärztin Frau Dr. Herrschaft vor Ort war und das Tier begutachtet und die
Freilassung freigegeben hat. Welche Aufgaben einzelnen Mitgliedern der
Initiative, besonders auch Frau Dr. Tönnies, konkret durch die Initiative
übertragen worden waren, war und ist unserer Mandantschaft und der Crew nicht
bekannt. Es war nicht Aufgabe unserer Mandantschaft, die Zuständigkeitskonflikte
innerhalb der Initiative zu klären. Nachdem die tierärztliche Freigabe erfolgt
war, gab es aus Sicht der Kapitäne keinen Anlass, das wetterbedingt eingetretene
Sicherheitsrisiko durch Übersetzen weiterer Personen auf der Barge einzugehen.
Das Konzept zur Freilassung des Wals sah eine Anwesenheit von Frau Dr. Tönnies
nicht vor. Fakt ist, dass die Initiative selbst Frau Dr. Tönnies aktiv von
weiteren Tätigkeiten am Wal zurückgerufen hatte.
1. Verhalten von Crew und Kapitän auf der "Fortuna B"
Völlig unzutreffend sind auch die Schilderungen von Frau Dr. Tönnies im
Zusammenhang mit dem Umgang mit ihrer Person an Bord.
Das aufdringliche Verhalten von Frau Dr. Tönnies an Bord störte den
Arbeitsablauf massiv und führte auch innerhalb der Initiative zu ständigen
Konflikten. Die Zusammenarbeit mit Frau Dr. Tönnies wurde von zahlreichen
Beteiligten als höchst belastend, konfrontativ und wenig lösungsorientiert
empfunden. Frau Dr. Tönnies legte gegenüber der Crew wie auch gegenüber
Mitgliedern der Initiative ein durchweg unkooperatives und aggressives Verhalten
an den Tag, das zu ständigen Spannungen führte.
Frau Dr. Tönnies betrat immer wieder unaufgefordert die Brücke und störte den
Kapitän. Sie forderte Gespräche ein und störte ihn während seiner Arbeit. Dies
ungeachtet der Tatsache, dass der Kapitän weder über die Vorgänge betreffend die
Freilassung des Wals entschied noch darüber, welche Personen zur Barge
übergesetzt würden.
Der Kapitän bat sie daraufhin mehrfach, ihn ungestört seine Arbeit machen zu
lassen und von weiteren Diskussionen Abstand zu nehmen, insbesondere es zu
unterlassen, ihn zu filmen. Frau Dr. Tönnies beharrte auf vermeintlichen
Zugangsrechten, forderte ständig neue Abstimmungen und störte durch ihre
Forderungen den Kapitän und die Besatzung fortlaufend und massiv bei der Arbeit.
Nachdem seine Bitten erfolglos geblieben waren, wies der Kapitän Frau Dr.
Tönnies in sachlichem Ton auf die ihm im Bordrecht zustehende Möglichkeit hin,
Passagiere, die den sicheren Betrieb des Schiffs nachhaltig stören, in ihrer
Kabine festzuhalten. Der Hinweis erfolgte als sachliche Information, nicht als
Drohung. Es handelte sich dabei um eine seerechtliche Befugnis, die Kapitänen
für eng begrenzte Ausnahmesituationen zusteht. Sie wurde gegenüber Frau Dr.
Tönnies nicht ausgeübt.
Allerdings war das Verhalten von Frau Tönnies so extrem und besorgniserregend,
dass nach der Freilassung des Wals der gesamte Decksbereich überwacht werden
musste, um auszuschließen, dass Frau Dr. Tönnies von Bord springt, um dem Wal
hinterher zu schwimmen.
Unwahr und frei erfunden ist es, wenn Frau Dr. Tönnies behauptet, die Besatzung
habe nicht mit ihr sprechen "dürfen". Eine solche Anweisung gab es zu keinem
Zeitpunkt. Richtig ist vielmehr, dass keiner mit ihr sprechen wollte.
Falsch sind auch die weiteren Anschuldigungen von Frau Dr. Tönnies, der Kapitän
der "Fortuna B" sei ihr gegenüber aggressiv aufgetreten und habe mit "hochrotem
Kopf vor Wut gezittert".
Richtig ist, dass Frau Dr. Tönnies die Besatzung durchgehend belästigte und sich
sachfremd fortwährend in den Mittelpunkt des Geschehens stellte. Dies führte
dazu, dass der Kapitän sich sogar zum Essen zurückzog, um seine Ruhe zu haben.
Nie ist er Frau Dr. Tönnies gegenüber aggressiv aufgetreten, sondern vermied
stets eine direkte Konfrontation. Die Röte in seinem Gesicht stammt im Übrigen
von einer Rosazea-Erkrankung.
Unwahr ist auch die Behauptung von Frau Dr. Dr. Tönnies, die angebliche Aussage
"Endlich, das Mistvieh ist jetzt weg, das ist die Hauptsache, nächstes Projekt"
stamme von Mitarbeitern unserer Mandantschaft. Unter der Besatzung der "Fortuna
B", auf der sich Frau Dr. Tönnies befand, gab es lediglich zwei Personen, die
Deutsch sprachen, nämlich der Steuermann und der Kapitän. Beide habenversichert,
sich nie derart geäußert zu haben.
Zusammenfassung
Durch die undifferenzierten, willkürlichen und unberechtigten Anschuldigungen
und Falschbehauptungen, insbesondere von Frau Dr. Tönnies, sehen sich die
Mitarbeiter unserer Mandantschaft derzeit massiven persönlichen Angriffen und
Anfeindungen ausgesetzt, bis hin zu Morddrohungen.
Wir bitten vor diesem Hintergrund nochmals dringend, und mit Hinblick auf die
Sicherheit unserer Mandantschaft und der Crew, von weiteren pauschalisierten
Schilderungen zu angeblichen Geschehnissen rund um die Freilassung des Wals in
Bezug auf unsere Mandantschaft abzusehen.
Dr. Patricia Cronemeyer
Rechtsanwältin
Pressekontakt:
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