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Halle (ots) - Gegen den AfD-Kandidaten für das Amt des Landrates im Saalekreis
(Sachsen-Anhalt), Uwe Arendt, hat die Polizei-Inspektion Halle disziplinarische
Ermittlungen eingeleitet. Der 58-jährige Kriminalhauptkommissar soll während
einer mehrmonatigen Krankschreibung gegen seine Pflichten als Beamter verstoßen
haben. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung
(Samstagausgabe).
Arendt war laut Verfügung zur Einleitung des Disziplinarverfahrens von Ende Juli
vergangenen Jahres bis Mitte April krank, schreibt die Zeitung. Allerdings sei
er in dieser Zeit ehrenamtlich politisch aktiv gewesen. Als Mitglied des
Kreistages und als Stadtrat in Merseburg soll er an 15 Sitzungen teilgenommen
und Wahlkampfveranstaltungen bestritten haben: Ende März ein "Triell" mit
anderen Kandidaten und Anfang April ein Wahlforum in Merseburg. Außerdem hat
Arendt Veranstaltungen im Kreis besucht und davon Videos in sozialen
Internet-Netzwerken veröffentlicht oder dort in Beiträgen für sich geworben.
Insgesamt geht es um 20 Beiträge. In einem wirbt der AfD-Spitzenkandidat für die
Landtagswahl, Ulrich Siegmund, mit Verweis auf Arendts Beruf für diesen: "Uwe
Arendt ist Polizeibeamter. Und genau deswegen brauchen wir seine Erfahrung auch
in der Politik."
Ermittelt wird gegen den Beamten - nach eigenen Angaben kümmert Arendt sich bei
der Polizei Halle vorrangig um Einbrüche und Diebstähle - auch wegen einer
Nebentätigkeit. Arendt macht als "DJ Eddy" in der Region Musik auf Festen. In
einem Video hat er das wohl auch für eine Osterveranstaltung in Merseburg
angekündigt. Nun wird geprüft, ob es dazu gekommen ist. Diese Nebentätigkeit hat
Arendt sich laut Verfügung 2017 zwar von seinem Arbeitgeber genehmigen lassen.
Allerdings soll ihm damals auch beschieden worden sein: "Rein vorsorglich
untersage ich Ihnen die Ausübung der Nebentätigkeit für den Fall einer
vorübergehenden Dienstunfähigkeit (Erkrankung)." Konkret wird nun ermittelt, ob
Arendt gegen diese dienstliche Anordnung sowie mit seinem Verhalten gegen seine
beamtenrechtlichen Pflichten zur Gesunderhaltung und zu einem "achtungs- und
vertrauenswürdigem Verhalten" auch außerhalb des Dienstes verstoßen und ein
Dienstvergehen begangen hat. Arendt äußerte sich gegenüber der Zeitung zu dem
Verfahren nur so: "Ich habe mir nichts vorzuwerfen." Auch das
Landesinnenministerium wollte sich auf Nachfrage der Zeitung nicht äußern,
Sprecherin Patricia Blei begründete dies mit "schutzwürdigen Interessen des
Beamten".
Beamte haben sich privat so zu verhalten, dass ihre Dienstfähigkeit nicht
unnötig etwa durch eine Überlastung in der Freizeit beeinträchtigt wird. Und im
Krankheitsfall sind sie verpflichtet, "aktiv zur Wiederherstellung ihrer
Gesundheit beizutragen". Aktivitäten, die den Heilungsprozess verzögern könnten,
sind zu unterlassen.
2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines Mitarbeiters des
Bundesnachrichtendienstes entschieden, dass ein langzeiterkrankter Beamter gegen
seine beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflicht verstößt, wenn er trotz
Krankschreibung aktiv Wahlkampf macht. Es sei widersprüchlich, wenn ein Beamter
über Monate oder Jahre wegen Krankheit dem Dienst fernbleibt, sich aber
körperlich und mental in der Lage sieht, ein anspruchsvolles Bürgermeisteramt
anzutreten und auszuüben.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Kai Gauselmann
Telefon: 0345 565 4300
kai.gauselmann@mz.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/47409/6280389
OTS: Mitteldeutsche Zeitung
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