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Sperrfrist: 11.06.2026 11:15
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Sperrfrist zur Veröffentlichung freigegeben ist.
Berlin (ots) - Heute stellt der Deutsche Ethikrat seine Ad-hoc-Stellungnahme
"Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen
Welt" vor. Darin formuliert er 13 Empfehlungen mit dem Ziel, diese drei Aspekte
im digitalen Kinder- und Jugendschutz in Einklang zu bringen. Die Befassung war
im Oktober 2025 von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner angeregt worden.
Soll für Social Media ein gesetzliches Mindestalter eingeführt werden? Diese
Frage treibt aktuell die Politik und die Menschen in vielen Ländern, auch in
Deutschland, um. "Der Ethikrat beantwortet sie mit nein", sagt Helmut Frister,
Rechtswissenschaftler und Vorsitzender des Deutschen Ethikrates. "Kinder und
Jugendliche wachsen heute mit vielen digitalen Angeboten auf, die eine wichtige
Rolle bei der Erfüllung ihrer Kommunikations- und Informationsbedürfnisse
spielen. Die Aufgabe ist, den hier notwendigen Schutz junger Menschen mit ihren
digitalen Teilhabe- und Befähigungsinteressen in Ausgleich zu bringen. Die
Einführung eines gesetzlichen Mindestalters für Soziale Medien ist dafür aus
Sicht des Deutschen Ethikrates nicht geeignet."
Fokus auf Soziale Medien greift zu kurz
Digitale Umgebungen müssen allerdings dringend jugendfreundlicher gestaltet
werden. "Suchtfördernde Algorithmen, Manipulation, Gewalt, Cybermobbing,
Pornografie, Extremismus: Digitale Risiken sind allgegenwärtig; aber sie gehen
von Inhalten und Funktionen aus, die es nicht nur in den Sozialen Medien gibt",
konkretisiert Judith Simon, Philosophin und Sprecherin für die Stellungnahme im
Ethikrat. "Generative KI, wie Chatbots und Bildgeneratoren, wird zunehmend von
Kindern und Jugendlichen genutzt - mit nicht minder gewichtigen Risiken." Ein
gesetzliches Mindestalter für Soziale Medien ignoriert diese Gefahren und könnte
auch dazu führen, dass Kinder und Jugendliche ihre informationellen,
kommunikativen und emotionalen Bedürfnisse auf Chatbots verlagern, die noch
unzureichender reguliert sind.
Risikobasiertes Schutzkonzept - Anbieter in die Pflicht nehmen
Der Ethikrat empfiehlt daher ein risikobasiertes Schutzkonzept, das neben
Sozialen Medien auch andere digitale Angebote einbezieht, die jeweiligen Risiken
dieser Angebote gezielt analysiert und dafür an die Höhe des Risikos angepasste
Schutzmaßnahmen etabliert. "Für ein solches Schutzkonzept bietet die seit
Februar 2024 geltende Regulierung der Onlineplattformen im Digital Services Act
der Europäischen Union bereits eine gute Grundlage", sagt Helmut Frister. "Die
Vorgaben, um Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz zu reduzieren, müssen
aber noch wesentlich effektiver umgesetzt und Anbieter stärker in die Pflicht
genommen werden." Die EU-Kommission habe zwar damit begonnen, die Einhaltung der
Vorgaben des Digital Services Act zum Schutz Minderjähriger verstärkt
einzufordern. "Dieser Weg muss jedoch gegen alle Widerstände konsequent weiter
beschritten und von Deutschland unterstützt werden", ergänzt Judith Simon.
Darüber hinaus sei es dringend notwendig, den Schutz von Minderjährigen auch auf
KI-Anwendungen wie Chatbots oder Bildgeneratoren zu erstrecken und den
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu modernisieren.
Einsatz von Altersbestimmungstechnologien regulieren
Auch in dem von dem Ethikrat empfohlenen risikobasierten Schutzkonzept sind
Mindestaltersgrenzen für bestimmte digitale Angebote, wie zum Beispiel
Pornographie, erforderlich, die mit Altersbestimmungstechnologien kontrolliert
werden müssen. "Der Einsatz solcher Technologien hat jedoch für alle Nutzerinnen
und Nutzer Nebenwirkungen, deren Ausmaß stark davon abhängt, welche Technologie
verwendet wird", betont Judith Simon. Deshalb dürfe die Entscheidung über die
Wahl dieser Technologien nicht den Anbietern überlassen werden. Insbesondere
eine Altersschätzung durch das Tracking digitaler Aktivitäten lehnt der Ethikrat
zum Schutz der Privatsphäre ab und plädiert für primär endgerätbasierte
Verfahren.
Elterliche Erziehungsfreiheit respektieren und unterstützen
Soweit der Zugang zu digitalen Angeboten nicht durch zwingende Altersvorgaben
beschränkt ist, haben in erster Linie die Eltern die Aufgabe, die Schutz-,
Teilhabe- und Befähigungsinteressen ihres Kindes in der digitalen Welt
individuell auszubalancieren "Dabei haben sie ebenso wie bei anderen
Erziehungsfragen einen Beurteilungsspielraum, den der Staat respektieren muss",
sagt Helmut Frister. Zur Unterstützung der Eltern empfiehlt der Ethikrat bessere
technische Werkzeuge, mit denen sie die digitalen Aktivitäten ihrer Kinder
passgenau moderieren und begrenzen können. "Außerdem brauchen Eltern seriöse und
unabhängige Informationen über Gefahren im Netz, klare Altersempfehlungen für
digitale Angebote von Institutionen der Freiwilligen Selbstkontrolle sowie die
Möglichkeit, sich von Digitalpaten beraten und helfen zu lassen", ergänzt Judith
Simon.
Kinder und Jugendliche einbeziehen
Um die Wünsche und Interessen ihrer Kinder angemessen zu berücksichtigen,
sollten Eltern ihre Kinder bei Entscheidungen über ihre digitalen Aktivitäten
einbeziehen. "Das fördert digitale Selbstbestimmung, klärt über Gefahren auf und
schafft Vertrauen, um überhaupt Einblick in ihre digitale Lebenswelt zu
gewinnen", sagt Judith Simon. Auch an der politischen Entscheidungsfindung
sollten Heranwachsende beteiligt werden.
Weitere Empfehlungen
In seinen Empfehlungen befasst sich der Ethikrat außerdem mit der Verminderung
von Marktdominanz, dem Schutz vor Manipulation, der Stärkung von Medienkompetenz
und analogen Freiräumen, der Einschränkung der privaten Nutzung von Smartphones
in Schulen sowie besserer Begleitforschung.
Die Stellungnahme ist ab dem 11. Juni 2026 um 11:15 Uhr auf der Webseite des
Deutschen Ethikrates unter https://ots.de/MTyE8F abrufbar.
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Vorab-Versand der Stellungnahme
Wir bieten einen Vorab-Versand der Stellungnahme mit Sperrfristvermerk bis 11.
Juni 2026 per E-Mail an. Bitte richten Sie entsprechend Ihre Anfrage an
mailto:presse@ethikrat.org .
Bundespressekonferenz
Am 11. Juni um 11:15 Uhr übergeben Helmut Frister, Vorsitzender des Deutschen
Ethikrates, und Judith Simon, stellv. Vorsitzende, die Stellungnahme des
Deutschen Ethikrates an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und stellen sie im
Haus der Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 40 in 10117 Berlin vor. Die
Bundespressekonferenz hat zu diesem Termin bereits eingeladen. Bitte melden Sie
sich direkt bei der Bundespressekonferenz an, wenn Sie teilnehmen möchten.
Pressekontakt:
Katrin Arnholz
Deutscher Ethikrat
Jägerstraße 22/23
D-10117 Berlin
Tel: +49/30/20370-246
Fax: +49/30/20370-252
E-Mail: mailto:presse@ethikrat.org
URL: http://www.ethikrat.org
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/42978/6291202
OTS: Deutscher Ethikrat
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