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Berlin (ots) - Innungskrankenkassen fordern: Bund muss seinen
Finanzierungsverpflichtungen nachkommen / IKKen warnen davor, zentrale
Entlastungsbausteine wieder auszuklammern
Die Innungskrankenkassen bewerten das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
(GKV-BStabG), das am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten wird, als
einen notwendigen Schritt zur kurzfristigen Stabilisierung der Finanzlage. Doch
der vorliegende Gesetzentwurf verfehlt das Ziel einer ausgewogenen
Lastenverteilung. Insbesondere wird der Finanzierungsanteil des Bundes deutlich
reduziert und faktisch ins Gegenteil verkehrt. Während die FinanzKommission
Gesundheit noch einen Bundesbeitrag von 29,6 Prozent an den Einsparungen
empfohlen hatte, sieht der Kabinettsentwurf stattdessen Entlastungen für den
Bundeshaushalt vor - etwa durch die Kürzung des Bundeszuschusses um zwei
Milliarden Euro. Auch die Beteiligung an den Kosten für Bürgergeldbeziehende
fällt mit zunächst 250 Millionen Euro ab 2027 deutlich hinter den Empfehlungen
zurück. Aus Sicht der Innungskrankenkassen ist diese Verschiebung zulasten der
Beitragszahlenden nicht akzeptabel. Die Delegierten der Mitgliederversammlung
warnen davor, im weiteren parlamentarischen Verfahren zentrale
Entlastungsmaßnahmen abzuschwächen oder zu streichen. Es dürfe nicht darum
gehen, kurzfristige politische Konflikte zu befrieden oder einseitig den
Interessen einzelner, durchsetzungsstarker Akteure - etwa aus der
Pharmaindustrie oder von Leistungserbringern - nachzugeben.
Auch mit Blick auf das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sehen die
Innungskrankenkassen die Balance von Solidarität und Finanzverantwortung
gefährdet. Die geplanten Maßnahmen belasten vor allem Beitragszahlende sowie
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, etwa durch geringere Rentenbeiträge für
pflegende Angehörige und die Streichung des Angehörigenentlastungsgesetzes. Der
Bundesbeitrag beschränkt sich hingegen auf eine Verschiebung der
Darlehensrückzahlung auf 2035 bis 2039; eine Rückzahlung der Corona-Hilfen
bleibt weiterhin aus.
Im Fokus der Mitgliederversammlung des IKK e.V. steht daher die Frage, wie das
Gesundheitswesen angesichts stark steigender Ausgaben kurzfristig stabilisiert
und die Lasten fair verteilt werden können. Einigkeit besteht darin, dass die
GKV primär ein Ausgabenproblem hat und daher vor allem wirksame Steuerungs- und
Einsparmaßnahmen erforderlich sind. Auch der Sachverständigenrat betont in
seinem Frühjahrsgutachten, dass die demografische Entwicklung den Druck auf die
Sozialversicherungssysteme weiter erhöht und insbesondere Ausgabendisziplin
notwendig macht.
Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., erklärt: "Wenn im
parlamentarischen Verfahren zentrale Entlastungsmaßnahmen aus dem GKV-BStabG
herausgenommen werden, wird das Problem nicht gelöst. Notwendig sind tragfähige
finanzielle Entlastungen statt kurzfristiger politischer Kompromisse. Die
Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit bieten hierfür eine solide Grundlage
- insbesondere mit Blick auf die großen Ausgabenblöcke, eine stärkere Steuerung
und eine faire Lastenverteilung."
Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., ergänzt: "Mit Sorge
sehen die Innungskrankenkassen, dass zentrale Maßnahmen im weiteren Verfahren
abgeschwächt werden könnten. Dazu zählen insbesondere die konsequente
einnahmeorientierte Ausgabenpolitik, die Begrenzung finanzieller Fehlanreize und
eine klare Lastenverteilung zwischen Beitragszahlenden, Leistungserbringern und
dem Bund. Zwar ist eine schrittweise Beteiligung des Bundes an den Kosten für
Bürgergeldbeziehende vorgesehen, diese bleibt aber deutlich hinter den
tatsächlichen Ausgaben von rund zwölf Milliarden Euro jährlich zurück.
Gleichzeitig wird der Bundeszuschuss ab 2027 dauerhaft um zwei Milliarden Euro
gekürzt. Diese Sanierung des Bundeshaushaltes auf den Rücken der Versicherten
und Arbeitgeber ist inakzeptabel."
Beide Vorstandsvorsitzenden verweisen darauf, dass sich die Bundesregierung an
den abgegebenen Reformversprechen messen lassen muss. Das Zeitfenster für
Reformen in der Sozialversicherung ist eng. Die Regierungskoalition muss hier
ihre Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit unter Beweis stellen, um der sich in
den Umfragen abzeichnenden steigenden Politikverdrossenheit gegenzusteuern.
Breite Akzeptanz für Einsparungen wird es nur dann geben, wenn sie
belastungsgerecht verteilt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen werden die sie
betreffenden Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit bzw. des
Kabinettsentwurfs für sich annehmen und ihren Beitrag leisten, wie sie das
bereits in der Vergangenheit bei der Schaffung von wettbewerbsfähigen Strukturen
unter Beweis gestellt haben. "Eine Diskussion über Zwangsfusionen ist
populistisch, aber kein geeignetes Instrument zur Stabilisierung der
GKV-Finanzen", so Wollseifer und Müller.
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