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Berlin/Potsdam (ots) - Die Rücklage der Rentenversicherung ist bis zum
Jahresende noch gut gefüllt und der Beitragssatz wird voraussichtlich auch im
kommenden Jahr stabil bleiben. Auf der heute in Potsdam tagenden
Bundesvertreterversammlung stellt Alexander Gunkel, Vorsitzender des
Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung, den aktuellen Finanzrahmen der
Deutschen Rentenversicherung vor.
Die Nachhaltigkeitsrücklage lag Ende 2025 bei 41,3 Milliarden Euro und entsprach
damit 1,38 Monatsausgaben. Dieser finanzielle Puffer wird bis Ende 2026
voraussichtlich auf rund 1,0 Monatsausgaben sinken und im kommenden Jahr
weitestgehend abgeschmolzen. Die Mittel werden planmäßig zur Stabilisierung des
Beitragssatzes eingesetzt, der dadurch bis Ende 2027 stabil bei 18,6 Prozent
gehalten werden kann. "Um ein Absinken der Rücklage unter die Mindesthöhe von
0,3 Monatsausgaben zu verhindern, wird 2028 eine Anhebung des Beitragssatzes auf
19,9 Prozent erforderlich", erläutert Alexander Gunkel, Vorsitzender des
Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung in Potsdam.
Kürzung der Bundeszuschüsse würde 2027 zu höherem Beitragssatz führen
"Nicht beitragsgedeckte Leistungen sollten sachgerecht aus dem Steueraufkommen
finanziert werden und nicht aus Beiträgen von Arbeitnehmenden und
Arbeitgebenden", wiederholte Gunkel eine langjährige Forderung der Deutschen
Rentenversicherung - mit Blick auf die Eckwerte zum Bundeshaushalt 2027 und der
Finanzplanung bis 2030, bei denen eine Kürzung der Bundeszuschüsse in Höhe von 4
Milliarden Euro im Jahr 2027 vorgesehen ist. "Dies konterkariert die Beschlüsse
zum Rentenpaket 2025, mit denen sich der Gesetzgeber verpflichtet hat, die
Stabilisierung des Rentenniveaus und die sogenannte Mütterrente III aus
Steuermittel zu finanzieren", so Gunkel.
Gunkel weist nachdrücklich darauf hin, dass der Rentenversicherung
gesamtgesellschaftliche Aufgaben in erheblichem Umfang übertragen wurden, die
nicht durch Beiträge gegenfinanziert sind. Allein die Stabilisierung des
Rentenniveaus kostet im laufenden Jahr rund 0,4 Milliarden Euro. Die Differenz
zwischen nicht beitragsgedeckten Leistungen und Bundeszuschüssen beträgt
mittlerweile bereits 40 Milliarden Euro pro Jahr. Gunkel macht daher deutlich:
"Kürzungen der Bundesmittel bedeuten zwangsläufig höhere Beiträge für
Beschäftigte und Arbeitgeber." In konkreten Zahlen würde die Kürzung der
Bundeszuschüsse um 4 Milliarden Euro zu einem um 0,2 Punkte höheren Beitragssatz
bereits im nächsten Jahr führen.
Eingeleitete Reformen sollen betriebliche und private Altersvorsorge stärken
Gunkel ging in seiner Rede auch auf einige der im vergangenen Jahr auf den Weg
gebrachten Reformen im Bereich der Alterssicherung ein. So ist im Januar 2026
das Betriebsrentenstärkungsgesetz II in Kraft getreten, mit dem die betriebliche
Altersversorgung gestärkt werden soll. Und auch im Bereich der geförderten
privaten Altersvorsorge wurden Neuerungen auf den Weg gebracht: "Das
Altersvorsorgereformgesetz soll durch die Erweiterung der Produktkategorien und
den vorgesehenen Bürokratieabbau in den Förder- und Steuerregelungen zu einer
weiteren Verbreitung der geförderten privaten Altersvorsorge beitragen", so
Gunkel. Neu sei, dass künftig das Erwerbsminderungsrisiko nicht mehr abgesichert
werden kann und die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos nicht mehr zwingend
vorgesehen ist.
Transparenz beim Statusfeststellungsverfahren
Im Koalitionsvertrag wurde eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens
vereinbart. Hierbei handelt es sich um die rechtliche Prüfung, ob eine Person
bei einer bestimmten Tätigkeit als selbständig oder als abhängig beschäftigt
einzustufen ist. Statusfeststellungsverfahren werden durch die Clearingstelle
der Deutschen Rentenversicherung Bund durchgeführt. Um das Verfahren noch
transparenter zu gestalten, steht online der neue " Selbstcheck Erwerbsstatus
(https://selbstcheck-erwerbsstatus.deutsche-rentenversicherung.de/ches/) " der
Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung. "Damit können Auftragnehmende und
Auftraggebende bzw. Arbeitgeber und Beschäftigte selbst prüfen, ob ihre
Vereinbarungen tendenziell zu Selbständigkeit oder zur Beschäftigung führen. Dem
Modul liegen dabei die gleichen Bewertungsmaßstäbe zugrunde, wie sie in der
Clearingstelle verwendet werden", so Gunkel.
Der vollständige Bericht von Alexander Gunkel an die Bundesvertreterversammlung
kann auf http://www.deutsche-rentenversicherung.de/ abgerufen werden.
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