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Berlin (ots) - Gebäudemodernisierungsgesetz - freie Heizungswahl statt Frust und
Verunsicherung
Anlässlich der 1. Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes erklären der
wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Lenz, und
der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak:
Andreas Lenz: "Mit der heutigen ersten Lesung im Bundestag bringen wir das neue
Gebäudemodernisierungsgesetz auf den Weg. Damit wird die Zusage im
Koalitionsvertrag, das Heizungsgesetz der Ampel abzuschaffen, umgesetzt. Dieses
hatte zu großer Verunsicherung in der Bevölkerung und einem beispiellosen
Einbruch bei der Installation neuer Heizungen geführt.
Das bisherige GEG wird durch ein neues, verständliches und technologieoffenes
Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt. Die kleinteiligen Vorschriften des
Gebäudeenergiegesetzes, angefangen von der 65%-Quote für erneuerbare Energien
über Zwangsberatungen beim Heizungstausch und Heizungsverbote, genauso wie
Betriebsverbote bestimmter Heizungen, bis hin zur Verflechtung mit der
kommunalen Wärmeplanung, werden abgeschafft.
Künftig besteht wieder freie Heizungswahl: Wärmepumpen, Hybridmodelle, Holz- und
Pelletheizungen, Nah- und Fernwärme. Auch Gas- und Ölheizungen sind weiterhin
zulässig. Die dafür eingesetzten Brennstoffe werden durch den Einsatz
zunehmender Anteile z.B. von Biomethan sukzessive klimafreundlicher. Der
allgemeine Hochlauf von Biomethan wird ab 2028 durch eine Grüngasquote
unterstützt.
Es ist das gemeinsame Ziel in der Koalition, das Gebäudemodernisierungsgesetz
noch vor der Sommerpause im Bundestag zu beschließen und damit Vertrauen und
Investitionsbereitschaft wiederherzustellen. Es geht darum, mit einem klaren,
verlässlichen Rahmen und Anreizen Lust zu schaffen auf den Heizungstausch,
anstatt mit Verboten Frust und Verunsicherung zu erzeugen."
Jan-Marco Luczak: "Das Heizungsgesetz wird abgeschafft und der Heizungskeller
wieder zur Privatsache. Wir halten Wort und geben den Eigentümern die Freiheit
zurück, selbst zu entscheiden, welche Heizung am besten zu ihrem Gebäude passt.
Statt bürokratischer und unwirtschaftlicher Detailvorgaben setzen wir auf
Praxistauglichkeit und Technologieoffenheit. Das fördert die gesellschaftliche
Akzeptanz und gibt Planungssicherheit. Klimaschutz geht nur mit den Menschen,
nicht gegen sie. Das Heizungsgesetz hat den Klimaschutz im Gebäudesektor um
Jahre zurückgeworfen, weil viele noch schnell eine fossile Heizung gekauft
haben.
Mit den Vorgaben für biogene Brennstoffe kommen wir der staatlichen
Schutzpflicht für das Klima nach. Wir setzen aber stärker auf
Technologieoffenheit und marktwirtschaftliche Anreize. Das
Bundesverfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber eine Einschätzungsprärogative und
ein Gestaltungsermessen. Diesen Rahmen halten wir ein.
Mit einer fairen Lastenverteilung zwischen Vermietern und Mietern wird dafür
Sorge getragen, dass Mieten bezahlbar bleiben. Verbraucher und Heizungsanbieter
haben nun Planungssicherheit."
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