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Krefeld (ots) - Vergangenen Donnerstag stand die erste Lesung des
Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) auf der Tagesordnung des Bundestages.
Primagas begrüßt die Fortschritte im Gesetzgebungsverfahren, mahnt allerdings
weiteren Änderungsbedarf an. Die Reform setzt aus Sicht des Krefelder
Flüssiggas-Versorgers wichtige Signale für eine pragmatische Wärmewende -
besonders in ländlichen Regionen Deutschlands, in denen kein Anschluss an
Versorgungsnetze besteht.
"Entscheidend für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist, dass Wärmeversorgung
praktikabel und bezahlbar bleibt", sagt Maarten Jan Oskam, Geschäftsführer von
Primagas. "Darum ist der Weg der Bundesregierung richtig. Wir begrüßen den
Bürokratieabbau, die Rücknahme zusätzlicher Beratungspflichten und mehr
Vertrauen in technologieoffene Lösungen. So können Immobilienbesitzerinnen und
-besitzer gemeinsam mit den Heizungsfachbetrieben individueller planen."
Biogenes Flüssiggas für ländliche Regionen
So wie zuvor im Gebäudeenergiegesetz (GEG), ist biogenes Flüssiggas auch im
GModG als Erfüllungsoption für die Nutzungspflichten erneuerbarer Energien
enthalten. Futuria Propan, das biogene Flüssiggas von Primagas, wird aus
nachwachsenden Rohstoffen und organischen Rest- und Abfallstoffen hergestellt.
Damit lässt sich erneuerbare Energie dort nutzen, wo perspektivisch kein
Anschluss an Erdgas- oder Fernwärme-netze zu erwarten ist - auf dem Land.
Biogenes Flüssiggas leistet abseits von Ballungsräumen einen verlässlichen,
bezahlbaren und zukunftsfähigen Beitrag zur Wärmewende.
Bio-Treppe ermöglicht realistischen Übergang
Aus Sicht von Primagas ist die im GModG vorgesehene, sogenannte Bio-Treppe
sinnvoll. Sie knüpft an den flexiblen, bereits im früheren GEG enthaltenen
Ansatz an, den Anteil erneuerbarer Energien über die kommenden Jahre zu steigern
und erlaubt einen stufenweisen Übergang hin zu einer klimafreundlicheren
Wärmeversorgung. Mit Flüssiggas ist dieses Modell leicht umzusetzen, denn
herkömmliches und biogenes Flüssiggas sind chemisch identisch und können in
denselben Anlagen eingesetzt werden. Wer mit Flüssiggas heizt, kann daher den
Futuria Propan-Anteil schrittweise erhöhen - entsprechend den gesetzlichen
Anforderungen.
Grüngasquote nimmt Versorger stärker in Verantwortung
Die Grüngasquote, durch die zukünftig auch bestehende Heizanlagen schrittweise
eingebunden werden, bewertet Primagas ebenso als zielführend. Die Quote kann
dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energie in Bestandsanlagen zu erhöhen.
Die Verantwortung für den steigenenden Anteil erneuerbarer Energien wird hier
aber zukünftig von den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern zu den
Energieversorgern übergehen. "Mit Futuria Propan sind wir dafür bereit", sagt
Oskam. "Es ist netzunabhängig, lässt sich in allen bestehenden Flüssiggasanlagen
einsetzen und bleibt flexibel, auch wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen
weiterentwickeln. Die Gesetzesreform gibt hier das richtige Signal: Die
Wärmewende braucht technologieoffene Lösungen, die dort funktionieren, wo andere
Optionen nicht realistisch ist."
Weitere Anpassung notwendig
Kritisch sieht Primagas die vorgeschlagenen Emissionsfaktoren für erneuerbare
Energieträger, die auch die Emissionen in der Logistik berücksichtigen. So ist
der Wert für biogenes Flüssiggas trotz Verbesserungen mit 80 gCO2/kWh immer noch
deutlich zu hoch angesetzt. Vergleiche mit anderen europäischen Staaten wie
Irland (17,28 gCO2/kWh) zeigen, dass der reale Wert deutlich darunter liegt und
auch entsprechend in Gesetzen Eingang findet. Daher ist eine Anpassung im
parlamentarischen Verfahren unbedingt angezeigt.
Ebenfalls einer Überarbeitung bedarf die Länderöffnungsklausel. Sollte diese wie
geplant umgesetzt werden, besteht die Möglichkeit, dass jedes Bundesland eigene
Regelungen über das GModG hinaus erlässt und so ein bundesweiter Flickenteppich
entsteht - also genau das Gegenteil der angepeilten Vereinfachung für die
Verbraucher.
Weitere Informationen gibt es unter http://www.primagas.de (Primagas-Website)
und http://www.futuria-propan.de (Infos zu biogenem Flüssiggas).
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