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Berlin (ots) - Wieder ein Rechtsbruch durch deutsche Polizeibehörden: Das
Verwaltungsgericht Berlin hat die Zurückweisung eines eritreischen Asylsuchenden
an der deutsch-polnischen Grenze im Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Die
Polizeimaßnahme erfolgte ungeachtet eines bereits seit dem Vorjahr laufenden
Asylverfahrens des jungen Mannes. Schon 2025 hatte dasselbe Gericht
Zurückweisungen von drei Somaliern für rechtswidrig erklärt.
Wer stoppt nun den CSU-Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, der diese
Pushbacks regelmäßig anordnet? Wobei, das muss gesagt werden: An allen
Landesgrenzen eingeführt hat die Kontrollen seine SPD-Vorgängerin Nancy Faeser.
Schon das war rechtswidrig: Schlagbäume sind mit dem Schengener Abkommen seit
1995 verboten, Kontrollen im EU-Recht nur noch in kurzen Ausnahmefällen erlaubt.
Dobrindt behauptet dazu Sicherheitsrisiken durch zu viel Migration, ein
überlastetes Asylsystem und eine daraus resultierende "Gefahr für die
öffentliche Ordnung". Das ist nachweislich falsch.
Eine solche Gefahr für die öffentliche Ordnung ist vielmehr ein
Bundesinnenminister, der fortwährend Recht bricht. Das ist nicht nur wegen der
Übernahme rechtsextremer Positionen durch Konservative zu kritisieren. Es ebnet
auch den Weg für eine AfD, die, wenn sie künftig in einem Bundesland mit
Binnengrenzen die Regierung führt, Migrant*innen mit Ansage weiter entrechten
wird. Und wenn sich Faeser und Dobrindt nicht an Gesetze halten, mit welchen
Mitteln soll dann ein AfD-Innenminister dazu gezwungen werden?
Gerichte entpuppen sich so abermals als ungeeignet, Rechtsruck und Faschisierung
in Deutschland wenigstens in rechtliche Schranken zu weisen. Keine guten
Aussichten. Bleibt also nur der Druck von der Straße.
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