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Köln (ots) - Mit einer Pflegesituation kann sich der Alltag verändern. Dinge,
die vorher selbstverständlich waren, erfordern mehr Planung oder sind vielleicht
sogar gar nicht mehr möglich. Wie ist es mit einem Sommerurlaub? Erholung kann
unter Umständen sowohl für pflegende Angehörige als auch für Pflegebedürftige
mit verschiedenen Leistungen aus der Pflegeversicherung ermöglicht werden.
Für viele Familien gehört der Sommerurlaub zu den kleinen Freuden des Lebens.
Natürlich ist es verständlich, wenn Urlaube in einer Pflegesituation eine
geringere Priorität in der eigenen Planung haben. Dabei können Auszeiten
besonders in Lebenslagen wichtig sein, die körperlich oder psychisch anstrengen.
Die Pflegeversicherung ermöglicht Auszeit für Pflegende
"Um pflegenden An- und Zugehörigen die Möglichkeit zu bieten, sich von den
Belastungen des Pflegealltags zu erholen, bietet die Pflegeversicherung
verschiedene Leistungen", erklärt Julia Friedrich von der Pflegeberatung
compass. Für längerfristige Abwesenheiten, wie beispielsweise den Sommerurlaub,
kommt ab Pflegegrad 2 der Einsatz des gemeinsamen Jahresbetrags für Kurzzeit-
und Verhinderungspflege von bis zu 3.539 Euro in Frage. Kurzzeitpflege bedeutet
die zeitweise Unterbringung der pflegebedürftigen Person in einer
Pflegeeinrichtung. Bei der Verhinderungspflege bleibt die pflegebedürftige
Person in der Regel zuhause und wird dort zum Beispiel von anderen An- und
Zugehörigen, Bekannten, Nachbar*innen oder auch von einem Pflegedienst betreut.
Auch der sogenannte Entlastungbetrag von monatlich 131 Euro, der bereits ab
Pflegegrad 1 zur Verfügung steht, kann unter Umständen genutzt werden, um die
Versorgung sicherzustellen, während Pflegepersonen im Urlaub sind. Der
Entlastungsbetrag kann für Eigenanteile einer Kurzzeitpflege verwendet werden,
aber auch für Kosten anderer Angebote wie eine Tages- oder Nachtpflege sowie für
anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Auf diese Weise kann zum
Beispiel Unterstützung im Haushalt organisiert werden.
Gemeinsame Zeit genießen
"Da oftmals Partner*innen oder Kinder die Pflege übernehmen, ist auch der Wunsch
nach einer Reise naheliegend, bei der Pflegebedürftige und ihre
Familienmitglieder gemeinsam Zeit verbringen können", so Friedrich. Die
Leistungen der Pflegeversicherung, wie zum Beispiel Pflegegeld,
Pflegesachleistungen, Kurz- oder Verhinderungspflege und auch der
Entlastungsbetrag können, zumindest innerhalb Deutschlands, auch am Urlaubsort
genutzt werden. So bleibt die Versorgung auch am Urlaubsort gewährleistet,
während die Familie eine Auszeit bekommt. Der Rest der Zeit kann dann gemeinsam
genossen werden.
Mittlerweile gibt es sogar einige Reiseangebote und Hotels, die sich speziell
auf Menschen mit Pflegebedarf sowie ihre An- und Zugehörigen spezialisiert
haben. In Pflegehotels beispielsweise werden pflegerische Dienstleistungen mit
dem Komfort eines Hotels verbunden. Oftmals stehen auch abgestimmte Nahrungs-
und Freizeitangebote zur Verfügung. Unter http://www.pflegeberatung.de gibt es
eine Pflegesuche, mit deren Hilfe spezialisierte Reiseangebote und Pflegehotels
ausfindig gemacht werden können.
Beratung bringt Klarheit
Welche Urlaubsformen in Frage kommen und welche Leistungen genutzt und
kombiniert werden können, gilt es im Einzelfall zu klären. Dabei kann eine
Pflegeberatung Klarheit bringen. Pflegeberatende kennen die Leistungen der
Pflegeversicherung, können - immer mit dem Blick auf die individuelle Situation
ihrer Klient*innen - auf passende Angebote hinweisen. Ratsuchende können sich
beispielsweise unter der kostenfreien Rufnummer 0800 - 101 88 00 an die
Pflegeberatung compass wenden und sich telefonisch beraten lassen. Für privat
Versicherte besteht außerdem die Option einer Vor Ort-Beratung im eigenen
Zuhause oder auch einer Beratung per Videogespräch. Auf
http://www.compass-pflegeberatung.de können Termine zudem online gebucht oder
ein Rückruf vereinbart werden. Gesetzlich Versicherte können sich auch an lokale
Beratungsstellen, wie zum Beispiel Pflegestützpunkte, wenden.
Weiterführende Informationen: https://ots.de/40dNgV
Hintergrund:
Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren
Angehörige zu Hause, telefonisch und per Videogespräch, gemäß dem gesetzlichen
Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung. compass
bietet Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI. Einen Termin
für eine Pflegeberatung erhalten Ratsuchende über die kostenfreie Servicenummer
0800 101 88 00 oder über die digitale Terminvereinbarung
(https://www.compass-pflegeberatung.de/terminbuchung) auf der Webseite von
compass. Die telefonische Beratung von compass steht allen Versicherten offen.
Digitale Angebote wie das Informationsportal Pflegeberatung.de, die App
"pflegecompass" sowie Online-Pflegekurse ergänzen das Angebot für Ratsuchende.
compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit 1.000 Mitarbeitenden
bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberater*innen beraten im Rahmen von
Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um
das Thema Pflege.
Hinweis zum Text:
Dieser Text wurde ohne Unterstützung durch eine KI-Anwendung erstellt.
Service für Journalist*innen:
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aufgreifen oder mit einer Ansprechperson ein Interview dazu führen? Dann wenden
Sie sich über mailto:kommunikation@compass-pflegeberatung.de an uns. Wir
unterstützen Sie gerne bei der Aufbereitung des Inhalts und freuen uns im Falle
einer Veröffentlichung über einen Hinweis.
Pressekontakt:
compass private pflegeberatung GmbH
Abteilung Politik und Kommunikation
Mareike Schiffels
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