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Frankfurt am Main (ots) - Unterstützung für Reformkurs - Warnung vor
Parallelstrukturen durch Spitzensport-Agentur - Plädoyer für Bündelung der
direkten Athletenförderung bei bewährten Strukturen der Sporthilfe
Die Stiftung Deutsche Sporthilfe unterstützt den Gesetzentwurf zum
Sportfördergesetz (SpoFöG) grundsätzlich und setzt sich dafür ein, die direkte
Athletenförderung in Deutschland konsequent zu bündeln. Eine Übertragung von
Förderaufgaben auf die geplante Spitzensport-Agentur würde aus ihrer Sicht
bestehende Strukturen schwächen und zusätzliche Schnittstellen schaffen.
Anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt des Deutschen
Bundestages am heutigen 24. Juni 2026 bringt sich die Sporthilfe damit klar in
die laufende Reform der Spitzensportförderung ein.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Aufgaben der individuellen Förderung künftig
auch durch die geplante Spitzensport-Agentur gesteuert werden können. Aus Sicht
der Sporthilfe sollte die Athletenförderung dort verankert bleiben, wo bereits
heute zentrale Kompetenz, erprobte Förderinstrumente und das Vertrauen der
Athletinnen und Athleten gebündelt sind - bei der Stiftung Deutsche Sporthilfe.
Max Hartung , Sprecher des Sporthilfe-Vorstands, erklärt: "Die bislang im Gesetz
vorgesehene Aufgabenverteilung birgt die Gefahr, parallele Strukturen
aufzubauen. Die Athletenförderung muss klar aus einer Hand erfolgen. Dafür
braucht es keine neuen Zuständigkeiten - sondern die Bündelung bei der
Sporthilfe."
Zugleich begrüßt die Sporthilfe den Gesetzentwurf im Grundsatz. Er schafft
erstmals eine eigenständige gesetzliche Grundlage für die Förderung des
Spitzensports und zielt darauf ab, die Strukturen transparenter sowie stärker
wirkungsorientiert auszurichten.
Die Sporthilfe hebt insbesondere die klare gesetzliche Verankerung der
Athletenförderung positiv hervor. Der Entwurf sieht vor, Athletinnen und
Athleten während ihrer sportlichen Karriere gezielt zu unterstützen - etwa zur
Sicherung des Lebensunterhalts, zur Förderung der dualen Karriere sowie zur
sozialen Absicherung, insbesondere zur Altersvorsorge.
"Wir begrüßen sehr, dass erstmals im Gesetz die direkte Athletenförderung
verankert ist," betont Karin Orgeldinger , Vorständin Athletenförderung der
Sporthilfe, Die Sporthilfe steht seit Jahrzehnten für eine ganzheitliche
Förderung - von der finanziellen Unterstützung über die Duale Karriere bis zum
Übergang in die Zeit nach dem Sport. Dieses integrierte System aus einer Hand
hat sich insbesondere auch aus Kostensicht bewährt. Zudem genießt die Sporthilfe
großes Vertrauen bei den Athletinnen und Athleten."
Die Sporthilfe ruft die Mitglieder des Deutschen Bundestages dazu auf, den
Gesetzentwurf im weiteren Verfahren so auszugestalten, dass die direkte
Athletenförderung klar gebündelt und verbindlich über die Sporthilfe organisiert
wird. Die Stiftung bringt ihre langjährige Erfahrung, ihre enge Nähe zu den
Athletinnen und Athleten sowie ihre etablierten Förderinstrumente aktiv in den
Prozess ein und steht bereit, zusätzliche Verantwortung im Fördersystem zu
übernehmen.
Hinweis für TV- und Online-Redaktionen:
Zur aktuellen Debatte um das Sportfördergesetz stellt die Stiftung Deutsche
Sporthilfe Video-Statements von Max Hartung, Sprecher des Sporthilfe-Vorstands,
zur Verfügung:
Das Material umfasst:
- sieben kurze Einzelstatements (jeweils ca. 10 Sekunden)
- ein kompaktes Gesamtstatement (ca. 20 Sekunden)
- ein Interview-Setup (60 Sekunden)
Die Videos können zur redaktionellen Verwendung kostenfrei in sendefähiger
Qualität hier heruntergeladen werden: zum Download... (https://sporthilfede.shar
epoint.com/:f:/s/sporthilfe_media/IgBYdCEIlHgDQa2ibl_8SOBCAfk_7tubKHorHPVbF4B-iz
M)
Pressekontakt:
Stiftung Deutsche Sporthilfe
Heike Schönharting
Hanauer Landstraße166
60528 Frankfurt am Main
Tel: 60314 Frankfurt am Main
E-Mail: mailto:heike.schoenharting@sporthilfe.de
http://www.sporthilfe.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/51413/6301034
OTS: Sporthilfe
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