|
Wiesbaden (ots) - Die Osteopathie-Allianz, bestehend aus dem Verband der
Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. und dem Bundesverband Osteopathie (BVO) e.V.,
fordert die zügige Umsetzung des im Koalitionsvertrag 2025 verankerten Auftrags
zur berufsgesetzlichen Regelung der Osteopathie. Dieser Auftrag steht im Dienst
von Patientensicherheit und Verbraucherschutz und ist in seinem Bestand
unabhängig von der aktuellen Evidenzlage für einzelne Indikationen: Ein
Berufsgesetz ist nicht Endpunkt, sondern Voraussetzung einer systematischen
Evidenzentwicklung - es schafft erst die Standardisierung der Ausbildung, die
institutionelle Grundlage und die Forschungsinfrastruktur, ohne die belastbare
klinische Evidenz nicht entstehen kann.
Dies vorausgeschickt, bleibt es gleichwohl geboten, dass die vorhandene
Studienlage zur Osteopathie vollständig und methodisch sauber erfasst wird -
unabhängig davon, welche Schlussfolgerungen daraus für die Frage der
Berufsgesetzgebung gezogen werden können. Denn auch unterhalb der Schwelle
abschließender Evidenz hat die Qualität einer Evidenzbewertung Auswirkungen auf
die öffentliche und institutionelle Wahrnehmung. Die Osteopathie-Allianz fordert
daher eine methodisch fundierte Neubewertung der aktuellen Einschätzung des
IGeL-Monitors zur Osteopathie bei unspezifischen Kreuzschmerzen. Nach Auffassung
beider Verbände lässt die derzeitige Bewertung aufgrund erheblicher methodischer
Schwächen keine belastbaren Rückschlüsse auf die Wirksamkeit einer
qualifizierten osteopathischen Behandlung zu. Die Kritik beruht auf einer
methodischen und inhaltlichen Analyse vom Institut für osteopathische Studien
(INIOST) ( http://www.osteopathie.de/igelmonitorkritik ).
"Patientinnen und Patienten haben zuvorderst Anspruch auf eine
qualitätsgesicherte Behandlung, die durch die im Koalitionsvertrag aufgenommene
berufsgesetzliche Regelung sichergestellt werden wird. Hiervon unabhängig muss
jede Bewertung der aktuellen Studienlage auf einer wissenschaftlich fundierten
und differenzierten Grundlage erfolgen. Wenn Studien berücksichtigt werden, die
gar keine osteopathische Behandlung im eigentlichen Sinne untersuchen bzw. viele
Studien erst gar nicht berücksichtigt werden, entstehen zwangsläufig verzerrte
Ergebnisse. Eine solche Grundlage wird der Komplexität der Osteopathie nicht
gerecht", erklärt VOD-Vorsitzende Prof. Marina Fuhrmann.
Auch BVO-Vorsitzende Christine Berek sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf:
"Wir begrüßen evidenzbasierte Bewertungen ausdrücklich. Sie müssen jedoch auf
einer vollständigen und methodisch sauberen Datengrundlage beruhen. Genau daran
bestehen bei der aktuellen Bewertung erhebliche Zweifel. Deshalb halten wir eine
erneute, transparente, tatsächlich systematische Analyse unter Einbindung einer
in der Osteopathie fachlich kompetenten Person für zwingend notwendig."
Kritik an Auswahl der Studien
Nach der vorliegenden fachlichen Stellungnahme von INIOST-Leiter Helge Franke
stützt sich der IGeL-Monitor im Wesentlichen auf eine einzige Übersichtsarbeit
(Dal Farra et al.), die als "Leitreview" bezeichnet wird, und lediglich um zwei
weitere Primärstudien ergänzt wurde. Ein solches Vorgehen kann zwar
grundsätzlich den Prinzipien evidenzbasierter Medizin entsprechen, setzt jedoch
zwingend voraus, dass das gewählte Leitreview selbst die verfügbare Evidenz
vollständig und sachgerecht abbildet und die Datenbasis damit gesichert fachlich
valide und nicht unvollständig oder gar zufällig ist.
Genau hier setzt die Kritik an. In der herangezogenen Übersichtsarbeit wurden
nach Angaben von INIOST teilweise Studien berücksichtigt, in denen lediglich
einzelne manuelle Techniken oder standardisierte Behandlungsabläufe durch nicht
osteopathisch ausgebildete Behandler angewendet wurden. "Dadurch werde nicht die
Wirksamkeit einer ganzheitlichen osteopathischen Behandlung untersucht, sondern
lediglich isolierte Behandlungselemente", so INIOST-Leiter Helge Franke.
Die aktuelle Bewertung des IGeL-Monitors zur Osteopathie bei unspezifischen
Kreuzschmerzen muss deshalb aus fachlicher osteopathischer Sicht als fragwürdig
eingeordnet werden. Im Mittelpunkt der Einwände stehen die Auswahl der
berücksichtigten Studien, die Definition dessen, was überhaupt als
osteopathische Behandlung gelten soll, sowie die offensichtlich irreführende
Darstellung der Interpretation der vorhandenen Evidenz.
Zentrale Kritikpunkte im Detail
Ein Hauptkritikpunkt betrifft die Interventionsdefinition. Nach der
Stellungnahme wurden in der herangezogenen Übersichtsarbeit nicht unwesentlich
Studien berücksichtigt, in denen isolierte manuelle Einzeltechniken oder
standardisierte Behandlungsfolgen durch nicht osteopathisch ausgebildete
Behandler angewandt wurden. Damit stelle sich die Frage, ob diese Studien
tatsächlich die Wirksamkeit osteopathischer Behandlung im engeren Sinn abbilden.
Hinzu kommt die Kritik an der Suchstrategie. Der IGeL-Monitor recherchierte für
systematische Übersichtsarbeiten in allgemeinen wichtigen Datenbanken wie
Medline und Epistemonikos. In der INIOST-Analyse wird beanstandet, dass diese
Recherche zu eng gewesen sei und weder eine breitere Suche in einer
osteopathiespezifischen Datenbank noch eine dokumentierte Suche nach
unveröffentlichter Literatur erfolgte. Im Ergebnis blieben wesentliche Teile der
verfügbaren Evidenz unberücksichtigt.
Einordnung der Evidenz
Hervorgehoben wird in der INIOST-Analyse auch die mangelnde Unterscheidung
zwischen "geringer Evidenzqualität" und fehlender Wirksamkeit. Die im Leitreview
berichteten gepoolten Effekte lagen demnach bei Schmerz im mittleren Bereich und
beim funktionellen Status im kleinen Bereich und waren sowohl statistisch
signifikant wie auch klinisch relevant. Die Evidenzqualität wurde von den
Autorinnen ausschließlich wegen eines möglichen Publication bias ("vorhandene
Studien wurden nicht berücksichtigt") auf sehr niedrig herabgestuft, aber nichts
unternommen, um diese mutmaßliche Verzerrung zu kontrollieren. Vielmehr wird
diese "Erkenntnis" implizit als Stand des Wissens präsentiert, was insofern
inakzeptabel ist, da methodisch adäquate Bemühungen (wie sie in der
INIOST-Analyse korrekt beschrieben sind), offensichtlich nicht berücksichtigte
Studien zu finden, nicht unternommen wurden.
Selbst auf der Basis der von den Autoren des IGeL-Monitors berücksichtigten
Evidenz, geht es am Grundansinnen vorbei, Patienten eine praktisch brauchbare
und verlässliche Entscheidungshilfe an die Hand zu geben. Dazu hätten die
Autoren klar und auch für Laien unmissverständlich darstellen müssen, dass die
von ihnen bewertete Qualität der Evidenz keinesfalls als Hinweis gewertet werden
können oder dürfen, dass Osteopathie unwirksam ist, sondern nur, dass die
Aussage mit einer deutlichen Unsicherheit behaftet ist. Dass hier (weit über die
Ergebnisse für die untersuchte Indikation hinaus!) falsche Schlussfolgerungen
geradezu provoziert werden, zeigt z.B. die Überschrift des aktuellen Beitrags
der Süddeutschen Zeitung vom 18. Juni 2026 ("Osteopathie - hohe Nachfrage, keine
Wirkung") - und dies durch einen Autor der wissenschaftlichen Fachredaktion.
Der IGeL-Monitor selbst beschreibt sein Bewertungsverfahren als gestuftes
Vorgehen mit Auswahl eines geeigneten Leitreviews und ergänzender Suche nach
neueren randomisierten Studien. Die vorliegende Kritik richtet sich daher
weniger gegen das methodische Grundprinzip als gegen dessen konkrete,
handwerklich fragwürdige Umsetzung bei der Fragestellung zur Osteopathie bei
unspezifischen Kreuzschmerzen.
Forderung nach Neubewertung
Aus der INIOST-Analyse ergibt sich die Forderung nach einer methodisch adäquaten
und damit tatsächlich systematisch angelegten Neubewertung und Präsentation.
Genannt werden dort eine vollständig aktualisierte Suche in allgemeinen und
osteopathiespezifischen Datenbanken, eine klarere Abgrenzung zwischen
osteopathischer Behandlung und Einzeltechniken, die systematische
Berücksichtigung unveröffentlichter Literatur sowie eine transparentere Trennung
zwischen Effektgröße, klinischer Relevanz und Vertrauenswürdigkeit der Evidenz.
Bis zu einer solchen Neubewertung sollte die aktuelle Aussage des IGeL-Monitors
aus Sicht des Instituts für osteopathische Studien so vorsichtig und
zurückhaltend interpretiert werden, dass Laien nicht grundsätzlich falsche
Schlussfolgerungen ziehen können.
Gut zu wissen:
Osteopathie ist eine eigenständige, ganzheitliche Form der Medizin, in der
Diagnostik und Behandlung mit den Händen erfolgen. Osteopathie geht dabei den
Ursachen von Beschwerden auf den Grund und behandelt den Menschen in seiner
Gesamtheit. Osteopathie ist bei vielen Krankheiten sinnvoll und behandelt
vorbeugend.
Über die Osteopathie-Allianz
Der Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD) und der Bundesverband
Osteopathie e.V. (BVO) sind vielfach gewünschte und angefragte Ansprechpartner
in berufspolitischen Belangen. Mit der Gründung der Osteopathie-Allianz bündeln
beide Verbände die politische Arbeit und geben der Forderung nach einer
berufsgesetzlichen Regelung der Osteopathie noch mehr Gewicht. Gemeinsam
vertreten die beiden führenden osteopathischen Berufsverbände rund 11.000
Mitglieder und damit einen Großteil der in Deutschland tätigen Osteopathinnen
und Osteopathen. Die Qualitätssicherung für Patientenschutz und
Verbraucherschutz steht dabei an oberster Stelle.
Kontakt:
mailto:info@osteopathie-allianz.de
http://www.osteopathie-allianz.de
Pressekontakt:
Michaela Wehr
Tel. 0 15 20 / 2 14 71 05
mailto:presse@osteopathie.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/79623/6302622
OTS: Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
|