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Mönchengladbach (ots) - Jahrzehntelang haben Unternehmer Herzblut, finanzielles
Risiko und endlose Arbeitsstunden in den Aufbau ihres Betriebs gesteckt. Wenn
dann endlich der lang ersehnte Exit ansteht und der millionenschwere Kaufvertrag
unterschrieben ist, scheint die finanzielle Freiheit endgültig gesichert. Doch
auf den Deal folgt oft das böse Erwachen: Wer seine Unternehmensstruktur vor dem
Verkauf nicht rechtzeitig optimiert hat, wird vom Finanzamt gnadenlos zur Kasse
gebeten.
Wer beim Firmenverkauf den Spitzensteuersatz zahlt, hat kein Pech, sondern
schlichtweg die falsche gesellschaftsrechtliche Struktur - mit dem richtigen
Holding-Setup lässt sich die Steuerlast beim Exit auf rund 1,5 Prozent senken.
Hier erfahren Sie, mit welchen Modellen Unternehmer den Verkauf strategisch
vorbereiten, welche Sperrfristen dabei zwingend beachtet werden müssen und wie
Gründer ihr hart erarbeitetes Lebenswerk völlig legal davor schützen, auf der
Zielgeraden vom Staat geplündert zu werden.
Die entscheidenden Fehler entstehen lange vor dem Verkauf
Für viele Unternehmer ist der Verkauf ihres Unternehmens der wirtschaftlich
bedeutendste Schritt ihres Lebens. Umso überraschender ist es, dass die
steuerliche Gestaltung dieses Ereignisses häufig erst dann in den Fokus rückt,
wenn bereits konkrete Kaufinteressenten vorhanden sind. Zu diesem Zeitpunkt sind
die wichtigsten Weichen jedoch oftmals längst gestellt.
Die Ursache liegt meist in der Entwicklungsgeschichte des Unternehmens. Viele
Betriebe wurden mit einer Struktur gegründet, die für die damalige Situation
sinnvoll war. Mit zunehmendem Wachstum passt diese jedoch häufig nicht mehr zu
den tatsächlichen Anforderungen. Umsatz, Gewinn und Unternehmenswert steigen,
während die ursprünglich gewählte Rechtsform oder Beteiligungsstruktur
unverändert bleibt. Was in der Gründungsphase praktikabel war, kann Jahre später
erhebliche Nachteile mit sich bringen.
Besonders deutlich zeigt sich das beim Unternehmensverkauf. Denn die steuerliche
Belastung hängt nicht allein von der Höhe des Verkaufserlöses ab, sondern
maßgeblich davon, in welcher Struktur die Anteile gehalten werden. Wer diesen
Aspekt über Jahre hinweg nicht berücksichtigt hat, verschenkt unter Umständen
einen erheblichen Teil seines aufgebauten Vermögens.
Warum die Unternehmensstruktur über Millionen entscheiden kann
Wird ein Unternehmen direkt aus dem Privatvermögen heraus verkauft, kann die
steuerliche Belastung erheblich ausfallen. Gerade bei erfolgreichen
Mittelständlern oder wachstumsstarken Unternehmen können dadurch beträchtliche
Summen an den Fiskus fließen.
Anders stellt sich die Situation dar, wenn die Beteiligung an der operativen
Gesellschaft über eine Holdingstruktur gehalten wird. In diesem Fall erfolgt der
Verkauf nicht durch die Privatperson selbst, sondern durch die
Holdinggesellschaft. Dadurch können Veräußerungsgewinne weitgehend
steuerbegünstigt vereinnahmt werden. Effektiv lässt sich die Steuerbelastung
beim Exit auf rund 1,5 Prozent reduzieren.
Der Unterschied ist erheblich. Denn die Struktur entscheidet darüber, welcher
Anteil des Erlöses langfristig beim Unternehmer verbleibt.
Der Exit beginnt Jahre vor dem Verkauf
Trotz der erheblichen Vorteile einer Holdingstruktur wird ein entscheidender
Aspekt häufig unterschätzt: Solche Gestaltungen lassen sich nicht beliebig
kurzfristig umsetzen.
Wer erst dann über steuerliche Optimierungen nachdenkt, wenn bereits
Verkaufsverhandlungen geführt werden, stößt schnell an gesetzliche Grenzen. Der
Gesetzgeber hat Regelungen geschaffen, die verhindern sollen, dass
Beteiligungsstrukturen ausschließlich zur kurzfristigen Steuerersparnis
unmittelbar vor einem Verkauf aufgebaut werden.
Deshalb ist eine frühzeitige Planung entscheidend. Unternehmer sollten sich
nicht erst mit ihrer Struktur beschäftigen, wenn ein Exit unmittelbar
bevorsteht. Vielmehr gehört die strategische Vorbereitung eines
Unternehmensverkaufs zu den langfristigen Aufgaben einer vorausschauenden
Unternehmensführung.
Die Sieben-Jahres-Frist als wichtiger Faktor
Eine besondere Rolle spielt dabei die sogenannte Sperrfrist. Wird eine
Beteiligungsstruktur nachträglich aufgebaut, gilt grundsätzlich eine Frist von
sieben Jahren, bis die steuerlichen Vorteile vollständig genutzt werden können.
Diese Regelung führt häufig zu der Annahme, dass eine Umstrukturierung nur dann
sinnvoll ist, wenn ein Verkauf noch weit in der Zukunft liegt. In der Praxis
greift diese Sichtweise jedoch zu kurz.
Denn die steuerlichen Vorteile entstehen nicht erst mit Ablauf der gesamten
Frist. Mit jedem Jahr, das zwischen Umstrukturierung und Verkauf liegt,
reduziert sich die steuerliche Belastung anteilig. Dadurch kann sich eine
Anpassung der Beteiligungsstruktur selbst dann lohnen, wenn ein Exit bereits in
vier, fünf oder sechs Jahren geplant ist.
Gerade deshalb sollte die Sperrfrist nicht als Hindernis verstanden werden. Sie
ist vielmehr ein weiterer Grund dafür, sich möglichst frühzeitig mit der eigenen
Unternehmensstruktur auseinanderzusetzen.
Frühzeitige Entscheidungen schaffen Handlungsspielraum
Während betriebliche Kennzahlen regelmäßig analysiert und Geschäftsstrategien
kontinuierlich angepasst werden, bleibt die gesellschaftsrechtliche Struktur
vieler Unternehmen über Jahre hinweg unverändert. Dabei verändert sich das
Unternehmen fortlaufend - und mit ihm die Anforderungen an eine sinnvolle
rechtliche und steuerliche Gestaltung.
Wer die eigene Struktur erst überprüft, wenn ein Käufer bereits gefunden ist,
hat häufig einen Großteil seiner Gestaltungsmöglichkeiten verloren. Wer dagegen
frühzeitig plant, kann die Voraussetzungen für einen steuerlich optimierten Exit
schaffen.
Letztlich beginnt ein erfolgreicher Unternehmensverkauf nicht mit dem ersten
Gespräch mit einem Interessenten, sondern viele Jahre zuvor. Denn die
entscheidenden Weichen werden lange vor der Vertragsunterzeichnung gestellt.
Über Michael Schattmann
Michael Schattmann ist Jurist und geschäftsführender Gesellschafter der
Schattmann & Partner Wirtschaftskanzlei. Er berät Unternehmer und Selbstständige
in der strategischen Strukturierungsgestaltung. Sein Fokus liegt auf individuell
entwickelten, langfristig tragfähigen Unternehmensstrukturen. Weitere
Informationen unter: https://www.schattmann-partner.de/
Pressekontakt:
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