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Reinbek (ots) -
- Windhundprinzip abschaffen: Unverbindliche Anschlussanfragen ohne
Realisierungswillen blockieren Kapazitäten
- Reifegradverfahren einführen: Kriterien wie Flächen- und
Finanzierungsnachweise sollten Voraussetzung für Zuteilung von Netzanschlüssen
sein
- Energiewende voranbringen: Steuerbare Batteriespeicher können Beitrag leisten
Der Verband der Norddeutschen Energie- und Wasserwirtschaft (VNEW) fordert, ein
Reifegradverfahren für Netzanschlussanfragen auch in den Verteilnetzen
Norddeutschlands anzuwenden. Dabei müssen Projektierer vor der Zuteilung eines
Netzanschlusses bestimmte Reifegradkriterien erfüllen und Nachweise zu Fläche,
Finanzierung und Genehmigungsstand erbringen. Auf Übertragungsnetzebene wird ein
solches Reifegradverfahren bereits seit April 2026 angewandt. Hintergrund der
Forderung sind lange Wartezeiten beim Anschluss von Batteriespeicheranlagen.
Heute gilt weitgehend das Windhundprinzip: Wer zuerst anfragt, bekommt die
beantragte Kapazität reserviert, unabhängig vom Planungsstand des Projekts. "Ein
Speicherprojekt ohne gesicherte Fläche oder Finanzierung blockiert daher
dieselbe Kapazität wie ein fertig geplantes Projekt. Das kostet uns Zeit, die
wir für die Energiewende nicht haben", sagt Roman Kaak, Geschäftsführer des
VNEW.
Zugleich begrüßt der VNEW Initiativen der Wirtschaft zum Ausbau von
Batteriespeicheranlagen. Diese können einen wichtigen Beitrag zur Energiewende
leisten, wenn sie sich im Engpassfall steuern lassen. Speicher, die jedoch
ausschließlich nach Marktpreiskriterien laden und entladen, entlasten das Netz
dagegen nicht zwangsläufig und können Lastspitzen sogar verschärfen. "Wir
appellieren daher an die Betreiber von Batteriespeichern, ihre Anlagen steuerbar
zu machen und sich auf flexible Anschlussvereinbarungen einzulassen. Dadurch
können Versorger, Verteilnetzbetreiber und Betreiber von Batteriespeicheranlagen
gemeinsam die Ziele der Energiewende erreichen", sagt der
VNEW-Vorstandsvorsitzende Andreas Wulff.
Der VNEW weist zugleich den Vorwurf zurück, seine Mitgliedsunternehmen würden
Netzanschlussanträge für große Batteriespeicheranlagen zu langsam bearbeiten.
Tatsächlich können Verteilnetzbetreiber viele dieser Anträge faktisch gar nicht
bewilligen. Denn die angefragten Anschlussleistungen großer Speicherprojekte
übersteigen häufig die Kapazitäten, welche die kleineren Verteilnetzbetreiber
bereitstellen können.
Der Grund: Solche Anschlussleistungen setzen ausreichende Kapazitäten auf der
vorgelagerten 110-kV-Netzebene voraus. Sind dort jedoch keine Kapazitäten
verfügbar, was oft der Fall ist, kann auch ein nachgelagertes, technisch perfekt
ausgebautes Verteilnetz keinen Anschluss ermöglichen.
Pressekontakt:
Verband der Norddeutschen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - VNEW
Roman Kaak, Geschäftsführer
Tel.: (040) 727 373-92
Mobil: (0170) 288 945 8
E-Mail: mailto:kaak@vnew.eu
Web: http://www.vnew.eu
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/117618/6332972
OTS: Verband der Norddeutschen Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
- VNEW
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