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Berlin (ots) - Pharma Deutschland sieht trotz Klarstellung Nachbesserungsbedarf
für bestehende bundesweite Praxisbesonderheiten
Pharma Deutschland begrüßt, dass die Selbstverwaltung die Rechtauffassung Pharma
Deutschlands, dass bisher bundesweit vereinbarte Praxisbesonderheiten
weitergelten, teilt. Dennoch bleibt die Unsicherheit bei der Ärzteschaft
bestehen. Zukünftig mit Zusatznutzen bewertete Arzneimittel können prinzipiell
in die Wirtschaftlichkeitsprüfung einbezogen werden und damit droht weiterhin
ein Regress. Die kasseninduzierte Versorgungssteuerung zum Billigsten und damit
am Patientenwohl vorbei wird fortgeführt. Auch wenn die sofortige Wirkung der
Streichung von Praxisbesonderheiten lediglich auf Nachfrage vom GKV-SV verneint
wurde, führt diese Einschätzung kurzfristig zu mehr Sicherheit für die
Versorgung schwer erkrankter Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln, für
die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Zusatznutzen festgestellt hat (§
130b SGB V).
"Schwer erkrankte Patientinnen und Patienten können weiterhin mit
hochinnovativen Arzneimitteln versorgt werden. Vertragsärztinnen und -ärzte
erhalten vorerst die notwendige Sicherheit, bestehende Therapie fortzuführen.
Dennoch kommen massive Versorgungsunsicherheiten durch den zukünftigen Wegfall
der bundesweiten Praxisbesonderheiten auf uns zu", so Dorothee Brakmann,
Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland.
Mit Inkrafttreten des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes am 30. Juli 2026
entfällt die gesetzliche Grundlage nach § 130b SGB V. Ohne eine bundesweite
Praxisbesonderheit steigt für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte im ambulanten
Bereich das Regressrisiko bei der Verordnung. Dies kann die Einführung und
Etablierung neuer innovativer Arzneimitteltherapien in Deutschland verzögern.
Die bereits im Rahmen der Erstattungsbetragsvereinbarungen ausgehandelten
bundesweiten Praxisbesonderheiten bleiben demnach weiterhin bestehen und sind
für die Ärztin oder den Arzt bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung im begründeten
Fall entsprechend als wirtschaftlich zu berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass
keine anderen Umstände - etwa die Kündigung einer Erstattungsbetragsvereinbarung
- ihren Wegfall begründen.
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Pharmaindustrie in Deutschland. Er vertritt die Interessen von rund 400
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Mitarbeiter beschäftigen. Die in Pharma Deutschland e.V. organisierten
Unternehmen tragen maßgeblich dazu bei, die Arzneimittelversorgung in
Deutschland zu sichern. So stellen sie fast 80 Prozent der in Apotheken
verkauften rezeptfreien und fast zwei Drittel der rezeptpflichtigen Arzneimittel
sowie einen Großteil der stofflichen und dentalen Medizinprodukte für die
Patientinnen und Patienten bereit. Unter http://www.pharmadeutschland.de gibt es
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