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Lahr (ots) - Bei Mercedes verdichten sich die Probleme rund um die
Hochvoltbatterien von EQA und EQB: Auf zwei Rückrufe wegen möglicher
Kurzschlüsse und Brandgefahr folgen inzwischen drei verbraucherfreundliche
Urteile - und nun ist am 16. August in Speyer ein Mercedes EQA beim Laden
vollständig ausgebrannt.
Nach einem Bericht der RHEINPFALZ vom 16. August 2026 und weiteren
Medienberichten handelte es sich um einen Mercedes EQA. Recherchen von Dr. Stoll
& Sauer bestätigten die Berichte. Dies ist der erste öffentlich dokumentierte
Brand eines EQA in Deutschland. Der Vorfall trifft damit auf eine ohnehin
angespannte Situation: Mercedes musste wegen Brandgefahr bei Hochvoltbatterien
von EQA und EQB die Batterien auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA)
austauschen. Aus Sicht der Kanzlei sollten Betroffene Rückrufschreiben und
erhebliche Nutzungseinschränkungen deshalb nicht einfach hinnehmen. Eine
kostenlose Ersteinschätzung bietet der E-Mobilitäts-Online-Check (https://www.dr
-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/druck-auf-mercedes-steigt-eqa-brenn
t-speyer-aus-und-gerichte-werten-brandrisiko-als-sachmangel#cta-target) .
EQA-Brand in Speyer: Hochvoltbatterie musste gekühlt werden
Der EQA geriet am 16. August 2026 auf einem Parkplatz in Speyer während des
Ladevorgangs in Vollbrand. Die Feuerwehr musste insbesondere die
Hochvoltbatterie über längere Zeit kühlen. Personen wurden nach den vorliegenden
Berichten nicht verletzt. Eine ausführliche Darstellung des Vorfalls hat Dr.
Stoll & Sauer bereits veröffentlicht.
Ausführlicher Bericht zum Mercedes-EQA-Brand in Speyer (https://www.dr-stoll-kol
legen.de/news-urteile/e-mobilitaet/mercedes-e-auto-beim-laden-speyer-flammen?utm
_source=chatgpt.com)
Ob der Brand technisch mit den bekannten Rückrufen der EQA- und
EQB-Hochvoltbatterien zusammenhängt, ist bislang nicht geklärt. Auch in
Österreich soll es nach Medienberichten zu Bränden an Mercedes-Modellen beim
Aufladen gekommen sein.
Mercedes EQA und EQB: Vom Software-Update zum kompletten Batterietausch
Die Entwicklung der vergangenen eineinhalb Jahre zeigt, wie sich die Maßnahmen
bei Mercedes Schritt für Schritt verschärft haben:
- 13. Februar 2025: Das Kraftfahrt-Bundesamt überwacht den Rückruf mit dem
Aktionscode 5496507. Hintergrund ist ein möglicher Kurzschluss in der
Hochvoltbatterie, der zu einem Brand führen kann.
- Frühjahr 2025: Mercedes informiert betroffene Halter und setzt zunächst auf
ein Software-Update des Batteriemanagementsystems. Dadurch können sich laut
Mercedes Ladezeit, nutzbarer Energiegehalt und Reichweite verändern.
- 2025: Die Software wird bei betroffenen Fahrzeugen installiert. Ein Austausch
der Hochvoltbatterie ist zunächst nicht vorgesehen.
- 6. Februar 2026: Ein zweiter Rückruf mit dem Code 4794004 folgt. Nun soll die
komplette Hochvoltbatterie ausgetauscht werden.
- März 2026: Mercedes teilt Kunden mit, dass das zuvor installierte
Software-Update das Brandrisiko "nicht vollständig beseitigt". Bis zum
Batterietausch sollen die Fahrzeuge nicht über 80 Prozent geladen und
ausschließlich im Freien geparkt werden.
- 30. Juli 2026: Das LG Stuttgart entscheidet in zwei Verfahren zugunsten von
Dr.-Stoll-&-Sauer-Mandanten und ordnet die Rückabwicklung der Fahrzeuge an.
- 14. August 2026: Auch das LG Frankfurt (Oder) bewertet das erhöhte Brandrisiko
als Sachmangel und verurteilt einen Mercedes-Vertragshändler zur
Rückabwicklung.
- 16. August 2026: In Speyer brennt während des Ladevorgangs ein Mercedes EQA
vollständig aus.
Für Dr. Stoll & Sauer zeigt diese Entwicklung, dass es sich längst nicht mehr
nur um ein technisches Randproblem handelt. Aus einer zunächst vorgesehenen
Software-Lösung wurde ein vollständiger Batterietausch mit erheblichen
Einschränkungen für die Fahrzeughalter.
Drei Urteile zur EQA-Hochvoltbatterie
Dr. Stoll & Sauer hat inzwischen drei positive erstinstanzliche Urteile zur
Problematik erstritten. Alle Entscheidungen sind bislang nicht rechtskräftig.
- LG Stuttgart, Urteil vom 30. Juli 2026, Az. 53 O 3/26: Mercedes muss einen EQA
250+ zurücknehmen und 51.791,09 Euro zahlen. Das Gericht bewertet den
konkreten Verdacht eines erhöhten Brandrisikos als Sachmangel. Mehr zum ersten
Stuttgarter EQA-Urteil (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobili
taet/mercedes-eqa-wegen-brandgefahr-mangelhaft-lg-stuttgart-verurteilt-mercede
s-zur-rueckabwicklung?utm_source=chatgpt.com)
- LG Stuttgart, Urteil vom 30. Juli 2026, Az. 53 O 27/26: Auch ein finanzierter
EQA muss rückabgewickelt werden. Mercedes muss den Käufer zusätzlich von
Verpflichtungen gegenüber der Mercedes-Benz Bank freistellen. Mehr zum zweiten
Stuttgarter EQA-Urteil (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobili
taet/lg-stuttgart-mercedes-eqa-250-wegen-brandrisiko-der-hochvoltbatterie-mang
elhaft?utm_source=chatgpt.com)
- LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 14. August 2026, Az. 11 O 140/25: Ein
Mercedes-Vertragshändler muss einen gebrauchten EQA zurücknehmen und die
Käuferin von der laufenden Finanzierung freistellen. Das Gericht formuliert
ausdrücklich: "Daher ist der Verdacht einer erhöhten Brandgefahr als
Sachmangel zu bewerten." Mehr zum Urteil des LG Frankfurt (Oder) (https://www.
dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/mercedes-eqa-250-lg-frankfurt-o
der-ordnet-rueckabwicklung-wegen-brandrisiko-der-hochvoltbatterie?utm_source=c
hatgpt.com)
Damit liegen inzwischen Entscheidungen von zwei verschiedenen Landgerichten vor,
die das konkrete Brandrisiko der betroffenen Hochvoltbatterien als erheblichen
Sachmangel bewerten.
Was können betroffene EQA- und EQB-Halter tun?
Die drei Urteile bedeuten nicht, dass jeder vom Rückruf betroffene Mercedes
automatisch zurückgegeben werden kann. Sie zeigen jedoch, dass Verbraucher bei
erheblichen Sicherheits- und Nutzungseinschränkungen rechtliche Möglichkeiten
haben können.
Je nach Kaufvertrag und Einzelfall kommen insbesondere folgende Schritte in
Betracht:
- Nacherfüllung verlangen: Der Verkäufer muss grundsätzlich Gelegenheit
erhalten, einen Sachmangel zu beseitigen.
- Rücktritt prüfen: Wird der Mangel nicht beseitigt, ist die Nachbesserung
gescheitert oder wird sie verweigert, kann eine Rückabwicklung möglich sein.
- Finanzierung einbeziehen: Die Stuttgarter und Frankfurter Urteile zeigen, dass
auch finanzierte Fahrzeuge rückabgewickelt werden können. Kreditraten sollten
allerdings niemals eigenmächtig eingestellt werden. - Ansprüche gegen den
richtigen Vertragspartner richten: Gewährleistungsansprüche bestehen
grundsätzlich gegen den Verkäufer. Das kann Mercedes selbst oder - wie im
Frankfurter Verfahren - ein Mercedes-Vertragshändler sein.
- Schadensersatz prüfen: Je nach Sachverhalt können auch Ansprüche wegen
weiterer Schäden im Zusammenhang mit dem erhöhten Brandrisiko in Betracht
kommen.
Eine rechtliche Prüfung ist aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer besonders sinnvoll,
wenn die Batterie nur noch bis 80 Prozent geladen werden soll, das Fahrzeug
ausschließlich im Freien geparkt werden darf, ein Batterietausch angekündigt
wurde oder dieser weiterhin aussteht.
Brandrisiko ist nicht dasselbe wie allgemeines E-Auto-Risiko
In den Verfahren hatte Mercedes unter anderem argumentiert, dass
wiederaufladbaren Batterien generell ein theoretisches Brandrisiko anhaften. Die
Gerichte unterscheiden davon jedoch das konkrete Risiko bei den betroffenen
Hochvoltbatterien.
Das LG Frankfurt (Oder) formulierte dazu deutlich:
"Das von den Beklagten eingewandte allgemeine Technologierisiko, das jeder
Gebrauchsgegenstand aufweise, geht daher an der Sache vorbei."
Das Gericht verweist zudem ausdrücklich auf das Urteil des LG Stuttgart vom 30.
Juli 2026, Az. 53 O 3/26.
Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer verdichtet sich damit die erstinstanzliche
Rechtsprechung: Wenn ein Hersteller wegen eines konkreten Brandrisikos die
Nutzung eines Fahrzeugs erheblich einschränkt und später sogar die komplette
Hochvoltbatterie austauschen muss, können daraus weitreichende kaufrechtliche
Ansprüche entstehen.
Betroffene Mercedes-EQA- und EQB-Halter können ihren Fall kostenlos und
unverbindlich im E-Mobilitäts-Online-Che (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-
urteile/e-mobilitaet/druck-auf-mercedes-steigt-eqa-brennt-speyer-aus-und-gericht
e-werten-brandrisiko-als-sachmangel#cta-target) ck von Dr. Stoll & Sauer prüfen
lassen.
Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden
Verbraucherkanzleien in Deutschland. Die Kanzlei vertritt Verbraucher bundesweit
unter anderem im Verbraucherrecht und Autorecht, bei Problemen rund um
Elektromobilität und Hochvoltbatterien sowie im Datenschutzrecht. Dr. Stoll &
Sauer verfügt über umfangreiche Erfahrung in großen Verbraucher- und
Sammelverfahren und war beziehungsweise ist an zahlreichen Musterfeststellungs-
und Verbandsklagen beteiligt. Das JUVE-Handbuch zählt die Kanzlei zu den
bekannten Kanzleien im Verbraucherrecht.
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