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Berlin (ots) - Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder warnt vor einem
Verlust an Rechtssicherheit durch die von der EU-Kommission geplante Einführung
einer neuen Gesellschaftsform für Unternehmen: "Die 'EU Inc.' darf auf keinen
Fall die bestehende Rechtssicherheit durch geringere Standards bei Kontroll- und
Prüfmechanismen schwächen."
Der Ministerpräsident des Freistaates Bayern Dr. Markus Söder warnt
nachdrücklich vor einem Verlust an Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der von
der EU geplanten Einführung einer neuen Gesellschaftsform für Unternehmen, der
"EU Inc.". Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder sagte in einem
Interview mit "BNotK Aktuell": "Die 'EU Inc.' darf auf keinen Fall die
bestehende Rechtssicherheit durch geringere Standards bei Kontroll- und
Prüfmechanismen schwächen. Bewährte Schutzmechanismen müssen erhalten bleiben."
Den Notarinnen und Notaren komme dabei "eine zentrale Rolle zu". Der Bayerische
Ministerpräsident weiter: "Sie können auch bei der 'EU Inc.' eine verlässliche
präventive Kontrolle gewährleisten und unter anderem Identität,
Vertretungsbefugnis sowie die rechtliche Wirksamkeit der Satzung rechtssicher
prüfen. Dadurch schaffen wir Vertrauen und vermeiden neue Risiken."
Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder äußerte sich mit Blick auf die
laufenden Beratungen im Parlament und Rat in Brüssel über die "EU Inc.": "Nur
mit Transparenz und Vertrauen in funktionierende öffentliche Institutionen kann
die 'EU Inc.' zu einer Erfolgsgeschichte werden." Und weiter: "Wir brauchen
zugleich ein hohes Tempo beim Gründen sowie ein hohes Maß an Rechtssicherheit.
Wir wollen Gründungen einfacher und schneller machen und zugleich
Gesellschafter, Gesellschaftsgläubiger und die Allgemeinheit verlässlich
schützen. Beides muss möglich sein."
Der Präsident der Bundesnotarkammer, Dr. Markus Sikora, erklärte dazu:
"Digitalität und Rechtssicherheit können Hand in Hand gehen. Die notarielle
Vorabkontrolle ist kein Hindernis für schnelle Gründungen, sondern deren
Voraussetzung. Die notarielle Online-Gründung zeigt seit Jahren, dass eine GmbH
in Deutschland digital und binnen kürzester Zeit gegründet werden kann - und
zwar ohne Abstriche an der Sicherheit und mit einer Beratung, die bequem per
Videokonferenz stattfindet und bei der die Identität rechtssicher festgestellt
wird. Diesen Standard sollte die 'EU Inc.' übernehmen, statt hinter ihn
zurückzufallen."
Zum Hintergrund:
Durch die Einführung einer "EU Inc." sollen die Wachstumsbedingungen vor allem
für Start-ups in der EU verbessert werden. Die Gesellschaft soll nach dem Willen
der EU-Kommission binnen 48 Stunden vollständig digital in einem Mitgliedstaat
gegründet werden. Auch im weiteren Lebenszyklus der Gesellschaft setzt der
Vorschlag zugunsten der Schnelligkeit auf Selbstauskünfte und verzichtet auf
unabhängige Kontrollen.
Der Kommissionsvorschlag stößt auf breite Kritik. Die Bundesnotarkammer
bemängelt, dass ohne präventive Kontrolle die Verlässlichkeit des
Handelsregisters verloren geht und dieses zu einer bloßen Sammelstelle
ungeprüfter Selbstauskünfte wird. Unrichtige Eintragungen hätten dann
weitreichende Folgen für den Rechtsverkehr und für Verbraucherinnen und
Verbraucher, die erst im Nachhinein feststellen müssten, dass ihr
Vertragspartner nicht existiert oder unwirksam vertreten war. Gewerkschaften -
allen voran der DGB - fürchten eine Aushöhlung der Arbeitnehmer- und
Mitbestimmungsrechte. Der BDZ warnt vor einem Einfallstor für Geldwäsche,
Terrorismusfinanzierung und Strohmannkonstruktionen. Auch der Bundesrat fordert
in seinen Beschlüssen vom 8. Mai 2026 und vom 10. Juli 2026 massive
Nachbesserungen an dem Kommissionsentwurf, insbesondere eine verpflichtende
Vorabkontrolle gesellschaftsrechtlicher Vorgänge durch Notarinnen und Notare
sowie Registergerichte auch bei der "EU Inc.".
Das vollständige Interview ist in der aktuellen Ausgabe von " BNotK Aktuell (htt
ps://www.bnotk.de/fileadmin/user_upload_bnotk/aufgaben_taetigkeiten/bnotk_aktuel
l/2026/BNotK_Aktuell_Spezial_2026.pdf) " erschienen und steht hier (https://www.
bnotk.de/fileadmin/user_upload_bnotk/Pressemitteilungen/2026/BNotK_Aktuell_Spezi
al_2026/Pressemitteilung_Interview_Soeder.pdf) zum Abruf bereit.
Pressekontakt:
Dr. Sophie Godt-Nordhues
Pressesprecherin der Bundesnotarkammer
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OTS: Bundesnotarkammer
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