|
Wiesbaden (ots) -
- AbbVie Deutschland hat eine Beschwerde eingereicht und die Europäische
Kommission gebeten zu prüfen, ob die Regelungen des
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes zu wirkstoffübergreifenden
Rabattverträgen für patentgeschützte Arzneimittel mit dem EU-Beihilferecht
vereinbar sind.
- Nach Auffassung von AbbVie bergen die neuen Regelungen das Risiko eines
ungleichen Zugangs zu innovativen Therapien innerhalb der gesetzlichen
Krankenversicherung. Künftig könnte die Krankenkassenzugehörigkeit stärker als
medizinische Erwägungen darüber entscheiden, welche innovativen Arzneimittel
Patient*innen erhalten.
AbbVie Deutschland hat bei der Europäischen Kommission eine Beihilfebeschwerde
gegen einen Teil des in diesem Sommer verabschiedeten
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes eingereicht. Nach Auffassung des
Unternehmens könnten die betreffenden Regelungen mit dem EU-Beihilferecht
unvereinbar sein, da sie bestimmte Hersteller innovativer Arzneimittel einem
zusätzlichen Ausschreibungs- und Rabattdruck aussetzen. AbbVie erkennt an, dass
die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig gesichert
werden muss. Gleichzeitig müssen Maßnahmen, die den Zugang zu Arzneimitteln
betreffen, evidenzbasierte Therapieentscheidungen, Versorgungskontinuität und
faire Bedingungen für alle Marktteilnehmer gewährleisten.
"Die neue Rabattregelung birgt die Gefahr einer Ungleichbehandlung und stellt
zugleich ein Grundprinzip der Gesundheitsversorgung in Deutschland infrage",
sagte Thibault Massart, Geschäftsführer bei AbbVie Deutschland. "Künftig besteht
das Risiko, dass zugelassene innovative Arzneimittel nach ihrer Markteinführung
nicht mehr allen gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten
gleichermaßen zur Verfügung stehen. Ausschlaggebend könnte stattdessen sein, bei
welcher Krankenkasse sie versichert sind."
Negative Auswirkungen für Patient*innen erwartet
Die neue gesetzliche Regelung ermöglicht es den Krankenkassen ausdrücklich, für
bestimmte patentgeschützte Arzneimittel über sogenannte gesetzlich definierte
"Fokuslisten" wirkstoffübergreifende Rabattverträge auszuschreiben. Dadurch
können Krankenkassen auch exklusive Rabattverträge mit einem einzigen Hersteller
abschließen. Dies kann die ärztliche Therapiefreiheit weiter einschränken und
dazu führen, dass individuelle Therapieentscheidungen zunehmend von
wirtschaftlichen und administrativen statt von medizinischen Kriterien
beeinflusst werden. Mögliche Konsequenzen könnten unter anderem Menschen mit
bestimmten Krebserkrankungen, rheumatischen Erkrankungen oder Migräne betreffen.
"Gesetzlich Versicherte in Deutschland sollten sich weiterhin darauf verlassen
können, gleichberechtigten Zugang zum gesamten Spektrum innovativer
Therapieoptionen zu haben", sagte Thibault Massart. "Wenn der Zugang zur
medizinisch am besten geeigneten Therapie von der Krankenkasse abhängt, bei der
ein Patient versichert ist, besteht das Risiko, dass Patientinnen und Patienten
individuelle Therapieoptionen verlieren, die ihnen heute zur Verfügung stehen."
Innovative Arzneimittel unterscheiden sich in ihrer klinischen Wirkung
Anders als Generika, die denselben Wirkstoff enthalten und daher untereinander
austauschbar sind, können unterschiedliche patentgeschützte Arzneimittel nicht
gleichgesetzt werden. Auch wenn bestimmte innovative Arzneimittel ähnliche
Therapieziele, Wirkmechanismen und/oder Anwendungsgebiete haben, liegt es in
ihrer Natur, dass sie sich dennoch in ihrer Wirkungsweise sowie in ihrer
Wirksamkeit und Verträglichkeit unterscheiden. Diese Unterschiede spiegeln sich
auch darin wider, dass jedes innovative Arzneimittel eigenständig
patentgeschützt ist. Welche Behandlung für einzelne Patient*innen am besten
geeignet ist, hängt vom jeweiligen Krankheitsbild, den Symptomen, der
Krankengeschichte, Begleiterkrankungen und weiteren Faktoren ab, die von Mensch
zu Mensch unterschiedlich sind.
Neben möglichen Auswirkungen auf individuelle Therapieentscheidungen können
insbesondere exklusive Rabattverträge auch negative Folgen für die
Gesundheitsversorgung haben. Exklusive Rabattverträge können
Therapiealternativen reduzieren und das Risiko von Versorgungsunterbrechungen
erhöhen. Erfahrungen aus Märkten mit einer hohen Anbieterkonzentration zeigen,
dass die Abhängigkeit von einer begrenzten Zahl von Herstellern die Risiken für
die Versorgungssicherheit erheblich erhöhen kann.
Widerspruch zu AMNOG-Prinzip
Die neue Regelung steht zudem im Widerspruch zu dem mit dem
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) etablierten Verfahren, über das die
Preise von Arzneimitteln in Deutschland im Rahmen einer umfassenden,
wissenschaftlich fundierten Bewertung bestimmt werden. Das Grundprinzip besagt,
dass der Patientennutzen entscheidend ist. Dazu bewertet der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) klinische Daten und den Nutzen, den neue Therapien im
Vergleich zu bestehenden Behandlungsmöglichkeiten bieten. "Die Rolle der
AMNOG-Nutzenbewertung droht erheblich geschwächt zu werden, wenn nach Abschluss
dieses umfassenden Verfahrens die Zuschlagsentscheidung einer Krankenkasse
darüber bestimmt, welche nicht austauschbaren Arzneimittel Versicherte
erhalten", sagte Thibault Massart. "Dies könnte zu Einschränkungen führen, die
individuelle klinische Erwägungen möglicherweise nicht ausreichend
berücksichtigen."
Das falsche Signal für den Pharmastandort Deutschland
Die Maßnahme kommt zu einem Zeitpunkt, an dem forschende Pharmaunternehmen durch
mehr als verdoppelte verpflichtende Abschläge und zusätzliche
Preisregulierungsmaßnahmen bereits substanziell zur Finanzierung der
gesetzlichen Krankenversicherung beitragen.
"Entscheidend sind faire und vergleichbare Rahmenbedingungen für alle
Unternehmen. Deutschland verfolgt das Ziel, zu den weltweit führenden Standorten
für pharmazeutische Innovationen zu gehören. Regelungen, die medizinische
Unterschiede außer Acht lassen, einzelne Unternehmen unverhältnismäßig belasten
und Investitionen in Forschung und Gesundheitsversorgung hemmen, machen es
deutlich schwieriger, dieses Ziel zu erreichen", sagte Thibault Massart.
Während andere große Märkte wie die USA und China gezielt in pharmazeutische
Forschung und Produktion investieren, drohen zusätzliche einseitige Belastungen
die Attraktivität Deutschlands für Investitionen und hochqualifizierte
Fachkräfte zu schwächen. Nach Auffassung von AbbVie steht dies dem Ziel der
Bundesregierung entgegen, Deutschland als führenden Standort für Innovation und
pharmazeutische Forschung zu stärken.
"Wir fordern die Bundesregierung auf, die Regelungen zu wirkstoffübergreifenden
Rabattverträgen für patentgeschützte Arzneimittel zurückzunehmen und
sicherzustellen, dass die Vergütung von Innovationen konsequent am medizinischen
Nutzen statt an kurzfristigen Einsparzielen ausgerichtet wird", sagte Thibault
Massart. "Unsere Beihilfebeschwerde bei der Europäischen Kommission ist kein
Ersatz für den Dialog in Deutschland. Zu diesem Dialog sind und bleiben wir
bereit."
Über AbbVie
Unsere Mission als BioPharma-Unternehmen ist es, innovative Therapien zu
erforschen und bereitzustellen, mit denen wir die medizinischen
Herausforderungen von heute und morgen angehen. Wir wollen einen echten
Unterschied im Leben der Menschen machen - über verschiedene Therapiegebiete
hinweg, darunter Immunologie, Onkologie, Neurologie und Augenheilkunde sowie mit
dem Portfolio von Allergan Aesthetics in der medizinischen Ästhetik. In
Deutschland ist AbbVie an seinem Hauptsitz in Wiesbaden und seinem Forschungs-
und Produktionsstandort in Ludwigshafen vertreten. Insgesamt beschäftigt AbbVie
weltweit rund 57.000 und in Deutschland rund 3.500 Mitarbeiter*innen. Für
weitere Informationen zum Unternehmen besuchen Sie http://www.abbvie.de/ oder
unser Profil auf LinkedIn
(https://www.linkedin.com/showcase/abbvie-deutschland/) . Unter
http://www.abbvie-care.de finden Sie umfangreiche Informationen zu unseren
Therapiegebieten.
Kontakt:
AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG
Sebastian Wachtarz
Director Government & Corporate Affairs
Mainzer Straße 81
65189 Wiesbaden
T: +49 151-54052950
E-Mail: mailto:sebastian.wachtarz@abbvie.com
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/112983/6354553
OTS: AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG
|