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Berlin (ots) -
- Seit 1. Juli 2026 müssen zur Rücknahme alter Elektrogeräte verpflichtete
Händler dies durch ein einheitliches Sammelstellenlogo sichtbar machen
- DUH-Testbesuche decken auf: Verstöße gegen Informationspflichten bei Edeka,
Aldi Nord, Müller und Rossmann sowie keine Rücknahme bei Netto Marken-Discount
und Penny - Positivbeispiel Lidl
- DUH geht rechtlich gegen Verstöße vor und fordert von Händlern ordnungsgemäße
und verbraucherfreundliche Information und Sammlung von Elektroschrott
Zahlreiche Supermärkte und Drogerien setzen die neuen Informationspflichten des
Elektrogesetzes für eine verbesserte Sammlung von Elektroschrott nicht oder nur
mangelhaft um. Dies ist das Ergebnis stichprobenartiger Tests der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) zwischen Ende Juli und Anfang September bei insgesamt 19
Filialen von zehn Supermarkt- und Drogerieketten. In zwei Edeka-Filialen wurde
das vorgeschriebene Sammelstellenlogo im Eingangsbereich überhaupt nicht
angebracht. Die Hinweisschilder bei Aldi, Müller Drogeriemarkt und Rossmann
waren zu klein und im Ausgangs- statt wie vorgeschrieben im Eingangsbereich
angebracht. Bei jeweils einer Filiale von Netto Marken-Discount und Penny
konnten trotz Hinweisschildern die Altgeräte nicht abgegeben werden.
Die DUH geht gegen die festgestellten Verstöße mit einer
Unterlassungsaufforderung vor. Die Unternehmen sollen sich dazu verpflichten,
Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig rechtskonform über
Rückgabemöglichkeiten ausgedienter Elektrogeräte zu informieren beziehungsweise
ihrer Pflicht zur Rücknahme nachzukommen.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Was wir bei unseren Testbesuchen
festgestellt haben, sind keine Ausrutscher, sondern eklatante Verstöße gegen das
Elektrogesetz. Verbraucherinnen und Verbraucher werden nicht ausreichend darüber
informiert, dass sie ausgediente Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von weniger
als 25 Zentimetern bei Supermärkten oder Drogerien kostenfrei und ohne Neukauf
abgeben können. Das spiegelt sich in der niedrigen Sammelquote für
Elektroschrott von nur rund 29 Prozent wider. Verbraucherinnen und Verbraucher
benötigen niedrigschwellige Rückgabeangebote etwa in Supermärkten und müssen
hierüber vor allem Kenntnis haben. Die fachgerechte Entsorgung von
Elektroaltgeräten ist nicht nur wegen der enthaltenen Schadstoffe dringend
notwendig, sondern auch wegen der wertvollen Rohstoffe. Kupfer, Gold und Co.
sollten im Sinne der Rohstoffunabhängigkeit unbedingt im Kreislauf gehalten
werden. Der Handel muss die Sammlung von Elektroschrott endlich ernst nehmen und
ordnungsgemäß darüber informieren. Solange dies nicht stattfindet, werden wir
weiterhin stichprobenartige Tests durchführen und Verstöße rechtlich verfolgen."
Dass es auch anders geht, zeigt Lidl. In den getesteten Märkten des Discounters
wurde direkt an der Eingangstür ein ausreichend großes, farbiges und nicht zu
übersehendes Sammelstellenlogo für Elektroaltgeräte angebracht und auf die
Rückgabemöglichkeit an der Kasse hingewiesen. Direkt an den Verkaufsregalen von
elektronischen Aktionswaren wurde zudem auf das Entsorgungsverbot im Hausmüll
durch das vorgeschriebene Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne
hingewiesen.
Kaufland hat das Sammelstellenlogo zwar ordnungsgemäß umgesetzt, nicht jedoch
den Entsorgungshinweis. Bei Rewe war die Anbringung der der Schilder mit dem
Sammelstellenlogo in mehreren Märkten katastrophal: Leicht zu übersehende und
selbst ausgedruckte Zettel wurden mit einem schlecht klebenden Tesastreifen
verdreht an die Wand und in einem Fall sogar hinter ein Blumenregal geklebt.
Thomas Fischer, DUH-Leiter Kreislaufwirtschaft: "Das Gesetz schreibt vor, dass
Kundinnen und Kunden bereits beim Betreten des Marktes auf die Rückgabe gut
sichtbar aufmerksam gemacht werden müssen und nicht im Ausgang, wenn es zu spät
ist. Zudem müssen Hinweisschilder für eine gute Erkennbarkeit mindestens
A4-Format haben. Wir fordern alle Händler auf, ihren Abwehrkampf gegen die
Rücknahme von Elektroschrott zu beenden."
Hintergrund:
Seit dem 1. Juli 2026 müssen Lebensmittelhändler mit einer Mindestverkaufsfläche
von 800 Quadratmetern die verpflichtende Rücknahme alter Elektrogeräte durch ein
einheitliches Sammelstellenlogo sichtbar machen und am Point of Sale von
Elektrogeräten darauf hinweisen, dass diese nicht im Restabfall entsorgt werden
dürfen (symbolisiert durch eine durchgestrichene Mülltonne).
Link:
Neues gesetzlich vorgeschriebenes Sammelstellenlogo von Elektroschrott:
https://www.stiftung-e...ertreiber/
(https://www.stiftung-ear.de/themenwelten/vertreiber/)
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, mailto:metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, mailto:fischer@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6358024
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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