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Sperrfrist: 25.09.2026 05:00
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Düsseldorf (ots) - Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler
wird in NRW nicht überall erfüllt. Das ist das Ergebnis einer Umfrage, die der
WDR unter allen 396 Kommunen im Land durchgeführt hat. Beteiligt haben sich 251
Städte und Gemeinden, das sind gut 63%.
Von ihnen mussten acht zu Schuljahresbeginn Eltern abweisen, die für ihre
Erstklässler einen OGS-Platz beantragt hatten. Dabei handelt es sich um die
beiden Großstädte Wuppertal und Solingen sowie Overath, Hennef (Sieg), Datteln,
Meerbusch, Steinfurt und Wesseling. Insgesamt gibt es hier für 227 Kinder keinen
Platz.
In anderen Kommunen geht die Erfüllung des Rechtsanspruchs für Erstklässler
zulasten älterer Kinder. So gibt es in 60 Kommunen (15%) Wartelisten ab der
zweiten Klasse, auf denen insgesamt mehr als 2.200 Kinder stehen. Meistens sind
es Kinder, die bisher noch nicht in der Ganztagsbetreuung waren. Ob mancherorts
Betreuungsverträge gekündigt wurden, um Erstklässler unterzubringen, lässt sich
nur vermuten.
Der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz mit einer Betreuungszeit von acht
Stunden gilt seit diesem Schuljahr für Erstklässler, bis 2029 wird er auf alle
Grundschulkinder ausgeweitet. Das Land NRW setzt dabei vor allem auf Offene
Ganztagsschulen (OGS). Für die Bereitstellung der Plätze sind die Kommunen
zuständig. Im Rahmen der Umfrage wurden Plätze an Grundschulen berücksichtigt,
Förderschulen wurden nicht mit abgefragt.
Pressekontakt:
WDR Landespolitik
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OTS: WDR Newsroom
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