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Halle (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des
sachsen-anhaltischen Bundestagsabgeordneten Jan Wenzel Schmidt (AfD) zur
mündlichen Verhandlung angenommen. Das berichtet die in Halle erscheinende
Mitteldeutsche Zeitung (Wochenendausgabe). Der Politiker wehrt sich gegen seinen
Ausschluss aus der AfD-Bundestagsfraktion. Anfang November soll der Fall
verhandelt werden.
Anfang dieses Jahres hatte Schmidt mit Kritik an Parteifreunden eine Affäre um
Vetternwirtschaft ausgelöst. Kurz danach setzte ihm die Bundestagsfraktion den
Stuhl vor die Tür. Auf MZ-Anfrage teilte der Politiker mit, er wolle sich gegen
den Ausschluss wehren, weil er sich weiterhin den Zielen der AfD verpflichtet
fühle und wieder Teil der Bundestagsfraktion sein wolle. "Der Ausschluss aus
einer Fraktion hat erhebliche Auswirkungen auf die parlamentarischen
Mitwirkungsmöglichkeiten eines Abgeordneten", sagte Schmidt. "Deshalb halte ich
es für richtig, die verfassungsrechtlichen Grenzen eines solchen Ausschlusses
gerichtlich klären zu lassen."
Der Gang nach Karlsruhe sei "keine frei gewählte politische Eskalation". Er
mache jedoch eine Verletzung seiner Abgeordnetenrechte geltend. Gegen Schmidt
läuft auch ein Parteiausschlussverfahren.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hagen Eichler
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OTS: Mitteldeutsche Zeitung
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