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Berlin (ots) -
- DUH bringt mit vier Mieterinnen und Mietern Verfassungsbeschwerde auf den Weg
- Klimaziele außer Reichweite: Das GModG lässt klare Ausstiegsleitplanken
vermissen, verfestigt fossile Heizsysteme über Jahrzehnte und zehrt das
deutsche CO2-Budget auf
- Freiheit und Bezahlbarkeit gefährdet: Das GModG verschärft Klimarisiken für
künftige Generationen und wälzt fossile Kostenrisiken insbesondere auf
Mieterinnen und Mieter ab
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gemeinsam mit vier Mieterinnen und Mietern
Verfassungsbeschwerde gegen das klimafeindliche Gebäudemodernisierungsgesetz
(GModG) von Katherina Reiche eingereicht. Aus Sicht der DUH ist das Gesetz aus
Klimaschutzgründen verfassungswidrig.
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat nach Artikel 20a, die natürlichen
Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für künftige Generationen zu schützen.
Daraus folgt eine staatliche Verpflichtung zum Klimaschutz und zur Sicherung der
natürlichen Lebensgrundlagen - dieser widerspricht das GModG eklatant. Statt
einen klaren Ausstiegspfad hin zur Klimaneutralität vorzugeben, werden Öl- und
Gasheizungen für Jahrzehnte weiter am Leben gehalten und vermeintlich grüne
Gase, die weder bezahlbar noch in ausreichenden Mengen verfügbar sind, als
Lösung angepriesen. Dadurch entstehen erhebliche Mehremissionen, die das
deutsche Treibhausgasbudget bereits vor dem Jahr 2033 überschreiten - mehr als
ein Jahrzehnt vor dem Ziel der Klimaneutralität 2045. Diese zusätzlichen
Emissionen gefährden damit die Grundlage dafür, auch in Zukunft frei und sicher
leben zu können.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: " Das
Gebäudemodernisierungsgesetz ist aus unserer Sicht verfassungswidrig - deshalb
ziehen wir nach Karlsruhe. Die Bundesregierung verkauft den Abbau klarer
Klimaschutzregeln als Freiheit. Das Gegenteil ist der Fall: Wer heute noch neue
Öl- und Gasheizungen ermöglicht, fesselt Menschen für Jahrzehnte an fossile
Energien und unkalkulierbare Kosten. Gerade jetzt erleben Verbraucherinnen und
Verbraucher mit explodierenden Öl- und perspektivisch stark steigenden
Gaspreisen, was diese Abhängigkeit bedeutet. Und Mieterinnen und Mieter zahlen
am Ende die Rechnung für eine Heizungsentscheidung, die sie selbst gar nicht
treffen können. Gleichzeitig verspielt die Bundesregierung mit dem
Gebäudemodernisierungsgesetz das verbleibende CO2-Budget und damit Freiheit und
Lebensgrundlagen junger und künftiger Generationen. Das ist weder Freiheit noch
Technologieoffenheit - das ist fossile Abhängigkeit per Gesetz. Statt eines
verlässlichen Pfades raus aus Öl und Gas schafft Wirtschaftsministerin Katherina
Reiche neue fossile Lock-ins für Jahrzehnte. Das ist ökonomisch, sozial und
klimapolitisch verantwortungslos. Das Bundesverfassungsgericht muss diesem
Gesetz Grenzen setzen."
Dazu Remo Klinger, der die Verfassungsbeschwerde juristisch vertritt: " Mit dem
Gesetz entstehen Mehremissionen, die mit dem verfassungsrechtlichen Ziel des
Staates, alsbald für Klimaneutralität zu sorgen, unvereinbar sind.
Verfassungsrechtlich ist ebenfalls gefordert, dass der Staat den Menschen die
nötige Orientierung dafür bietet, wie der Weg zur Klimaneutralität aussieht. Das
Gesetz schafft keine Orientierung, sondern Verwirrung. Denn niemand weiß, zu
welchem Preis und mit welchen klimaneutralen Brennstoffen die im Gesetz
weiterhin zeitlich unbefristet erlaubten Gasheizungen noch betrieben werden
können. "
Link:
Zur Zusammenfassung der Argumentation und gesamten Beschwerdeschrift:
https://l.duh.de/p260929a
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, mailto:metz@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, mailto:klinger@geulen.com
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6361123
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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