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Hürth (ots) - Zum vierten Mal ist bekannt geworden, dass ein Claude-Modell von
Anthropic während eines Sicherheitstests unautorisiert auf reale Systeme
zugegriffen hat. Ursache war zunächst eine Fehlkonfiguration, durch die das
Modell entgegen der vorgesehenen Testumgebung Zugang zum offenen Internet
erhielt. Brisant ist jedoch das Verhalten der KI: Teilweise erkannte sie
Hinweise auf reale Systeme, setzte ihre Aktionen aber trotzdem fort.
Je autonomer KI-Systeme werden, desto gefährlicher ist es, ihnen einfach
weitreichende Zugriffsrechte zu geben und darauf zu vertrauen, dass sie schon
die richtige Entscheidung treffen. Nachfolgend erfahren Sie, warum autonome
Agenten völlig neue Risiken für Unternehmen schaffen, welche Aufgaben niemals
ohne ausreichende Kontrollmechanismen automatisiert werden sollten und wie
Firmen KI-Agenten einsetzen können, ohne ihnen unkontrollierten Zugriff auf
sensible Systeme zu geben.
KI kennt keine moralische Grenze
Das grundlegende Problem liegt in der Funktionsweise autonomer KI-Systeme. Ein
Agent verfolgt eine vorgegebene Aufgabe und versucht, diese mit den ihm zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten zu erfüllen. Dabei verfügt er nicht über ein
menschliches Verständnis dafür, welche Handlungen moralisch vertretbar oder im
jeweiligen Kontext angemessen sind.
Deshalb reicht es nicht, einem System lediglich mitzuteilen, was es tun soll.
Ebenso wichtig ist die Frage, was es ausdrücklich nicht tun darf. Doch selbst
Verbote bieten keinen vollständigen Schutz. Ist eine Anweisung nicht eindeutig
formuliert, kann ein Agent sie anders interpretieren als vorgesehen oder einen
alternativen Weg finden, um sein Ziel dennoch zu erreichen.
Unternehmen sollten Sicherheit deshalb nicht allein über Anweisungen herstellen.
Wesentlich zuverlässiger ist es, einem KI-Agenten bestimmte Möglichkeiten
technisch gar nicht erst einzuräumen. Benötigt er für seine Aufgabe
beispielsweise keinen Zugang zum offenen Internet, zu Mitarbeiterdaten oder zu
Finanzsystemen, sollte er diese Zugriffe auch nicht erhalten. Was technisch
nicht erreichbar ist, kann das System nicht eigenständig nutzen.
Warum der "Superagent" zum Risiko wird
Besonders problematisch wird es, wenn Unternehmen verschiedene Anwendungen über
einen übergeordneten Agenten miteinander verbinden. Hat ein solches System
gleichzeitig Zugriff auf Buchhaltung, Bankgeschäfte, Personalakten, interne
Daten und weitere spezialisierte Agenten, kann es diese Möglichkeiten
kombinieren, um ein vorgegebenes Ziel zu erreichen.
Das kann zu Handlungen führen, die bei der ursprünglichen Entwicklung niemand
vorgesehen hat. Ein zugespitztes Beispiel verdeutlicht das Problem: Soll ein
Agent eine Rechnung bezahlen und kann er gleichzeitig auf Lastschriftverfahren
sowie Mitarbeiterdaten zugreifen, könnte er theoretisch versuchen, fehlendes
Geld über diese Zugänge zu beschaffen. Für einen Menschen wäre eine solche
Vorgehensweise offensichtlich unzulässig. Ein technisches System bewertet die
Situation jedoch nicht zwangsläufig nach denselben Maßstäben, sondern orientiert
sich zunächst an seiner Aufgabe und den verfügbaren Möglichkeiten.
Statt sämtliche Funktionen miteinander zu verknüpfen, sollten Unternehmen
deshalb fachlich getrennte Agenten einsetzen. Ein System für die Buchhaltung
benötigt andere Rechte als ein Agent im Marketing oder Personalbereich. Diese
Trennung begrenzt nicht nur mögliche Schäden, sondern verhindert auch, dass
einzelne Anwendungen selbstständig auf Daten und Funktionen anderer
Unternehmensbereiche zurückgreifen.
Zugriffsrechte müssen technisch begrenzt werden
Damit überträgt sich ein Grundprinzip klassischer IT-Sicherheit auf den Einsatz
autonomer KI: Ein System sollte nur jene Berechtigungen erhalten, die es für
seine konkrete Aufgabe tatsächlich benötigt. Netzwerkzugriffe, Schnittstellen
und Datenbestände müssen entsprechend begrenzt werden.
Das gilt ebenso für die Beschäftigten, die solche Agenten einsetzen oder
entwickeln. Auch sie sollten nicht ohne Weiteres in der Lage sein, einem
einzelnen System Zugriff auf sämtliche Unternehmensbereiche zu verschaffen.
Andernfalls besteht die Gefahr, dass ein Mitarbeiter einen leistungsfähigen
Agenten aufsetzt, der verschiedene Anwendungen verbindet und dadurch
weitreichende Aktionen ausführen kann.
Die bereits etablierte Trennung zwischen Fachabteilungen kann deshalb auch bei
KI-Systemen als Sicherheitsprinzip dienen. Ein Agent bleibt innerhalb seines
definierten Bereichs und arbeitet dort in einer abgesicherten Umgebung. Selbst
wenn er versucht, seine Aufgabe auf unerwartete Weise zu lösen, sind seine
technischen Möglichkeiten begrenzt.
Sicherheitstests gehören vor den Produktivbetrieb
Allerdings schützt auch eine sorgfältige Rechtevergabe nicht vor jeder
Schwachstelle. KI-Agenten können beispielsweise versehentlich gespeicherte
Passwörter, falsch konfigurierte Schnittstellen oder andere Sicherheitslücken
entdecken und diese für ihre Aufgabe nutzen.
Deshalb sollten Unternehmen jeden Agenten vor dem produktiven Einsatz umfassend
prüfen. Automatisierte Sicherheitstests können bereits während der Entwicklung
mögliche Schwachstellen aufdecken. Vor dem Einsatz in realen
Unternehmenssystemen empfiehlt sich zusätzlich eine unabhängige Prüfung, etwa
durch einen spezialisierten Anbieter für IT-Sicherheits- oder Penetrationstests.
Dabei ist das Vier-Augen-Prinzip besonders wichtig. Wer ein System selbst
entwickelt hat, betrachtet dessen Architektur zwangsläufig aus einer bestimmten
Perspektive. Externe Prüfer können dagegen andere Angriffsmöglichkeiten und
unerwartete Kombinationen von Zugriffsrechten erkennen.
Mit zunehmender Autonomie wird Cybersecurity damit zu einem festen Bestandteil
des KI-Einsatzes. Unternehmen sollten nicht darauf vertrauen, dass ein Agent
eine bestimmte Grenze von selbst erkennt und einhält. Entscheidend ist vielmehr,
diese Grenze technisch so zu setzen, dass das System sie gar nicht erst
überschreiten kann.
Über Dr. Alexander Nichau:
Dr. Alexander Nichau ist Geschäftsführer der niologic GmbH und Experte für
Künstliche Intelligenz. Seit 2015 unterstützt er Unternehmen bei der Integration
von KI in bestehende Systemlandschaften und Aufbau eigener KI-Teams. niologic
zählt weltweit zu einem illustren Kreis von Google Cloud Specialized Partner for
AI, also den Spezialberatungen, die von Google AI als Partner zertifiziert sind.
Weitere Informationen unter: http://www.niologic.de .
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Vertreten durch: Dr. Alexander Nichau
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Ruben Schäfer
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