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Bonn (ots) - VdF fordert Ehrlichkeit gegenüber den Verbrauchern und Transparenz
gegenüber der Wirtschaft
Der Gesetzentwurf für eine Zuckergetränkesteuer ist heute öffentlich geworden.
Damit wird erstmals konkret sichtbar, was das Bundesfinanzministerium (BMF)
plant: eine weitreichende neue Belastung für Verbraucher und Unternehmen, deren
Ausgestaltung bislang nicht transparent mit den betroffenen Wirtschaftskreisen
beraten wurde.
Die geplante Zuckergetränkesteuer ist aus Sicht des Verbands der deutschen
Fruchtsaft-Industrie (VdF) ein Etikettenschwindel auf Kosten der Verbraucher.
Sie belastet als Verbrauchssteuer vor allem die Verbraucher, die ja eigentlich
entlastet werden sollen: "Hier wird eine neue Belastung für Verbraucher
geschaffen, während Gesundheit nur als Feigenblatt dient. Denn die Politik
bleibt die Erklärung schuldig, warum die erwarteten Einnahmen dauerhaft auf
hohem Niveau bleiben sollen. Es wird nun offensichtlich, dass lediglich
zusätzliche Staatseinnahmen erzielt werden sollen", erklärt VdF-Präsident
Heinrich Prinz Reuss. In der Gesetzesbegründung des geleakten Gesetzesentwurfs
steht klar, dass die Zuckergetränkesteuer der "Erzielung von Einnahmen zur
Deckung des Finanzbedarfs des Bundes und damit der Stärkung der Einnahmenbasis
des Bundeshaushalts" dient. Darüber hinaus sind die Berechnungen in keiner Weise
nachvollziehbar.
Intransparentes Verfahren statt Beteiligung der Betroffenen
Aber nicht nur die Verteuerung für die Verbraucher sieht der VdF kritisch.
Besonders problematisch für die Wirtschaft ist, dass die betroffenen
Wirtschaftskreise bislang aus dem Gesetzgebungsverfahren komplett ausgeschlossen
wurden. Die Lebensmittelindustrie ist unmittelbar von den Folgen betroffen - von
Rezepturen und Produktionsprozessen über Lieferketten und Kennzeichnung bis hin
zur Einrichtung von Steuerlagern und neuen Meldepflichten. Eine neue
Verbrauchssteuer darf nicht ohne frühzeitige und substanzielle Beteiligung der
betroffenen Unternehmen vorbereitet werden.
Damit nicht genug: Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass die Steuer bereits
ab Juli 2027 gelten soll. Die Einführung einer neuen Steuer dieser Tragweite
erfordert jedoch ausreichend Zeit für eine sorgfältige Vorbereitung und
Umsetzung in den Unternehmen. Die vorgesehene Frist wird weder der Realität in
der Lebensmittelwirtschaft noch der Realität der Zollbehörden nicht gerecht,
erst recht kann ein so kurzfristiger Umstellungsaufwand für die Unternehmen noch
gar nicht beziffert werden. Sie ignoriert die erheblichen Vorläufe, die für
Bürokratieaufbau, IT-Programmierung, Rezepturanpassungen, Produktionsprozesse,
Lieferketten, Kennzeichnung und Verträge erforderlich sind, und ist angesichts
der Tragweite der Maßnahme ein Affront gegenüber den betroffenen Unternehmen.
Der Verband fordert daher ein transparentes Gesetzgebungsverfahren, eine
belastbare Folgenabschätzung und eine umfassende Beteiligung der
Lebensmittelwirtschaft, bevor über die Einführung und konkrete Ausgestaltung
einer Zuckersteuer entschieden wird.
Pressekontakt:
Klaus Heitlinger, Geschäftsführer
Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e. V.
Mainzer Straße 253, D-53179 Bonn
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