|
München (ots) - Ob Tomaten im Plastikschälchen, Avocados im Netz oder in Folie
eingeschweißte Paprika: Verpackungen landen oft direkt im Müll. Die
EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40) soll dafür sorgen, dass
Lebensmittelverpackungen weniger bedenkliche Stoffe enthalten, mehr recycelt und
die Kreislaufwirtschaft gestärkt wird. Seit dem 12. August 2026 sind die neuen
Regeln in Kraft - wenn auch zum Teil mit langen Übergangsfristen. Für
Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das unter anderem: weniger
Verpackungsmüll, einheitliche Hinweise zur Mülltrennung, nachhaltige
Wiederbefüllungsmöglichkeiten und schärfere Grenzwerte für Stoffe, die mit
Lebensmitteln in Kontakt kommen. TÜV SÜD gibt einen Überblick.
Die sogenannte "PPWR" (Packaging and Packaging Waste Regulation) der
Europäischen Union ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie aus dem Jahr
1994. Viele Pflichten der Verordnung greifen erst nach Übergangsfristen und
werden bis spätestens 2040 wirksam. Nationale Ergänzungen regeln Vollzug,
Zuständigkeiten und Bußgelder in den EU-Ländern. In Deutschland sorgt dafür das
am 12. August 2026 in Kraft getretene Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz
(VerpackDG). "Verbraucherinnen und Verbraucher werden die Veränderungen nach und
nach im Alltag bemerken. Insbesondere in den Bereichen Verpackungsmaterialien,
Mülltrennung und beim Einkauf im Supermarkt", ordnet Dr. Andreas Daxenberger,
Lebensmittelexperte bei TÜV SÜD, die Auswirkungen für Verbraucher ein.
Verpackungsmaterialien: Strengere Grenzwerte für Ewigkeitschemikalien
Für die Lebensmittelsicherheit sind besonders die neuen Grenzwerte für die
sogenannten Ewigkeitschemikalien PFAS relevant. Kommen Verpackungen mit
Lebensmitteln in Berührung, dürfen sie diese langlebigen Industriechemikalien
nur noch in sehr eng begrenzten Mengen enthalten. Auch für Schwermetalle wie
Blei, Cadmium oder Quecksilber gelten strengere Beschränkungen. Die neuen
Vorgaben sollen dazu beitragen, dass möglichst wenig unerwünschte Stoffe aus der
Verpackung in die Umwelt bzw. in Lebensmittel übergehen können. Somit dürfen zum
Beispiel Hamburger-Boxen, Snack-Verpackungen, Tiefkühlschalen oder
Bäckereikartons nicht mehr mit den bisher gängigen fett- und wasserabweisenden
Beschichtungen bearbeitet sein. "Im Sinne der Lebensmittelsicherheit profitieren
Verbraucherinnen und Verbraucher von den strengeren Grenzwerten bedenklicher
Stoffe," so Dr. Daxenberger.
Mehr Verbraucherschutz: Schluss mit unnötigem Leerraum
Ab Februar 2028 müssen Verkaufsverpackungen ihren Leerraum aufs Nötigste
beschränken. Das heißt, künftig sind Verpackungen unzulässig, die ein Produkt
lediglich größer erscheinen lassen. Da aber nicht jeder Verpackungsleerraum
Mogelei ist, bleibt ein gewisser Leerraum zum Schutz des Produkts oder
frischhaltende Schutzgase weiterhin erlaubt; doppelte Böden, unnötige Schichten
oder Doppelwände sind jedoch ab Januar 2030 untersagt.
Forcierte Ressourcenschonung: Bessere Voraussetzungen für Kreislaufwirtschaft
Ein zentrales Ziel der Verordnung ist es, das allgemeine Verpackungsaufkommen zu
verringern und bestehende Wertstoffe möglichst lange im Kreislauf zu halten.
Dafür gibt es bestimmte Quoten für jedes EU-Land. Zugleich gelten für
Verpackungen Vorschriften für Mindestanteile an wiederverwertbaren Materialien.
Die Materialzusammensetzung der Verpackungen können Verbraucher ab August 2028
besser nachvollziehen: Verpackungen müssen dann gut lesbare Angaben zur
Materialzusammensetzung tragen, teils ergänzt durch digitale Informationen per
QR-Code.
"Neuerdings zählen auch Kaffeekapseln, Kaffee-Pads und Teebeutel als Verpackung.
Damit gelten für die Hersteller alle Nachhaltigkeitsanforderungen sowie
Pflichten wie bei anderen Packformaten auch", schildert Dr. Daxenberger weitere
Neuerungen. Da sie aber als kompostierbar gelten, müssen sie ab nächstem Februar
auch den Kompostierungsnormen entsprechen. Darunter fallen auch Aufkleber auf
Obst und Gemüse. Für Kaffeekapseln gibt es Sonderregeln bei denen die
Recycling-Fähigkeit im Vordergrund steht. Zudem werden bestimmte
Einwegkunststoffverpackungen verboten, beispielsweise für frisches Obst und
Gemüse unter 1,5 Kilogramm sowie für Speisen und Getränke, die im Gastgewerbe
vor Ort verzehrt werden.
Einfachere Mülltrennung
Richtige Mülltrennung erhöht die Recycling-Quote und Wertstoffe bleiben dem
Wertschöpfungskreislauf länger erhalten. Damit die Mülltrennung künftig EU-weit
gelingt, wird es einheitliche Symbole auf Abfallbehältern geben - egal ob in
Deutschland, Italien oder Spanien. "Damit ist das Rätselraten im Urlaub, was
jetzt in welche Tonne gehört, zumindest in der EU vorbei", meint Dr.
Daxenberger.
Im Supermarkt: Unverpackt Stationen und Pfandsystem
Auch im Umgang mit Getränkeverpackungen wird sich EU-weit einiges ändern. Ab
2029 müssen die Mitgliedstaaten Pfand- und Rücknahmesysteme anbieten für
Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff sowie für Getränkedosen und -behälter aus
Metall mit einem Fassungsvermögen von bis zu drei Litern.
Spürbare Veränderungen wird es auch in deutschen Supermärkten geben: Ab 2030
sollen Verkaufsstellen mit über 400 Quadratmetern mindestens 10 Prozent ihrer
Fläche für Wiederbefüllungsstationen - für Lebensmittel, Flüssigkeiten oder
Non-Food-Erzeugnisse - vorsehen, bei denen sich mitgebrachte Behälter auffüllen
lassen, damit kein unnötiger Müll anfällt. "Das Konzept der Unverpackt-Läden ist
bislang ein Nischenthema im deutschen Einzelhandel. Mit dieser Vorgabe werden
große Märkte zu einem gewissen Umdenken gezwungen", ordnet Daxenberger ein.
Herausforderung für Produktion und Handel
Die Vorgaben der PPWR und des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes stellen
Verpackungsindustrie und Handel vor große Herausforderungen rund um
Dokumentationspflichten und auch die rechtskonforme Umsetzung. Zudem ist die
Verpackungsindustrie gefragt, innovative Produkte mit den benötigten
Eigenschaften bei gleichzeitiger Einhaltung der PPWR zu entwickeln. "In den
gängigen Lebensmittelstandards wie BRCGS, IFS oder FSSC 22000 werden Auditoren
gemäß der neuen gesetzlichen Anforderungen ein besonderes Augenmerk auf das
grundlegende Bewusstsein des Unternehmens für die neuen Anforderungen sowie im
speziellen auf die Konformität der Verpackungen hinsichtlich
Lebensmittelsicherheit legen. Insbesondere Schadstoff-Grenzwerte und der
Umsetzungsplan werden ab sofort eine wichtige Rolle spielen," gibt Dr.
Daxenberger Einblicke in die Audit-Praxis.
Für Unternehmen bietet TÜV SÜD neben den Lebensmittelzertifizierungen (https://w
ww.tuvsud.com/de-de/dienstleistungen/auditierung-und-zertifizierung/lebensmittel
-und-futtermittelsicherheit/fssc-22000) auch spezielle Leistungen rund um
PPWR-Compliance
(https://www.tuvsud.com/en/topics/sustainability-services/ppwr-compliance) - von
Readiness-Assessments, über Verpackungsprüfungen bis hin zur
Konformitätsplanung.
Pressekontakt:
Laura Albrecht
TÜV SÜD
Public Relations
Westendstr. 199, 80686 München
Telefon: +49 89 5791-2935
E-Mail: mailto:laura.albrecht@tuvsud.com
Internet: tuvsud.com/presse
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/38406/6366521
OTS: TÜV SÜD
|