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Essen (ots) - "Die Politik hat entschieden: einnahmeorientierte Ausgabenpolitik
für Gesundheit - das bedeutet Medizin nach Kassenlage. Mit Rationierung von
Leistungen und mit weniger Arztterminen in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV)", stellt Wieland Dietrich, Vorsitzender der Freien Ärzteschaft e.V (FÄ)
fest. Wie sollen nun Ärzte, Patientinnen und Patienten, die Wert auf eine gute
ambulante Behandlung und zeitnahe Termine legen, mit dieser neuen Sachlage
umgehen?
Leistungen und Termine in der gesetzlichen Krankenversicherung werden noch
stärker begrenzt
Dass Wartezeiten auf Arztbehandlungen zunehmen, sei in aller Munde, so der
FÄ-Vorsitzende. Leider werde sich die Situation in 2027 drastisch verschärfen,
weil dann die beschlossenen Spargesetze greifen werden. Auch sei damit zu
rechnen, dass 2027 weitere Arztpraxen schließen.
Ärztinnen und Ärzte haben durchaus Kapazitäten
"Tatsächlich haben Ärztinnen und Ärzte mehr Kapazitäten, als die rigiden
Budgetgrenzen in der GKV erlauben", erklärt Dietrich. Allerdings ist es
wirtschaftlich unmöglich, Leistungen und Termine ohne angemessene oder ganz ohne
Honorierung zu erbringen - das versteht sich bei ständig steigenden Kosten in
Praxen und MVZ. von selbst. Und das ist nach der Berufsordnung der Ärztinnen und
Ärzte auch nicht zulässig!"
Welche sinnvolle Problemlösung gibt es?
Dietrich: "Der Gesetzgeber hat verschiedene Optionen zur Kostenerstattung (KE)
vorgelegt, die es grundsätzlich jedem gesetzlich versicherten ermöglichen, zum
Privatpatienten zu werden".
Zum einen gebe es das Wahlrecht auf Kostenerstattung für ärztliche Behandlungen
nach §13 SGB V. Daneben haben Krankenkassen die Möglichkeit, besondere Verträge
mit Arztgruppen nach §140 abzuschließen, wie es manche Kassen auch tun.
"Vor allem aber, so Dietrich, gibt es Sondertarife nach §53 SGB V, die allen
Patienten offenstehen und die über die Kostenerstattung den Patienten zum
Privatpatienten macht. Hier gibt es im wesentlichen zwei Marktführer unter den
gesetzlichen Kassen".
Funktionsweise und Vorteile der Kostenerstattung
Bei Wahl eines dieser Modelle zur Kostenerstattung erhält der gesetzlich
versicherte Patient eine Rechnung über die ärztliche Behandlung. Er wird zum
Privatpatienten. Die Bindung an diese Option liegt in der Regel zwischen 3 und
12 Monaten.
"Der Patient hat bei Wahl der Kostenerstattung erhebliche Vorteile. Er erhält
Transparenz über die berechneten Leistungen und bekommt Zugang zu Privat- und
Selbstzahlersprechstunden. Vor allem braucht er nicht mehr auf das nächste
Quartal verwiesen zu werden, wenn das Leistungsbudget oder die honorierte
Patientenzahl der Praxis erreicht wird, wie es im Sachleistungssystem
systematisch der Fall ist. Und er entkommt der 2-Minuten-Medizin, die
unmittelbare Folge oft nicht auskömmlicher Honorare ist", konkretisiert Wieland
Dietrich.
Über die Freie Ärzteschaft e.V.
Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien
Beruf verteidigt. Er wurde 2004 gegründet und vertritt vorwiegend
niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender
des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist
eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die
ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.
Pressekontakt:
V .i. S. d. P.: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V.,
Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen, Tel.: 0201 68586090,
E-Mail: mailto:mail@freie-aerzteschaft.de, http://www.freie-aerzteschaft.de
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