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Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Anhörung zum Entwurf des Gesetzes für
Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) im
Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages erklären die Vorstände der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) Martin Hendges, Meike
Gorski-Goebel und Dr. Karl-Georg Pochhammer:
"Wir sehen in der Digitalisierung des Gesundheitswesens großes Potential,
Abläufe und somit die Versorgung zu verbessern. Entscheidend ist, dass neue
digitale Ansätze einen spürbaren praktischen Mehrwert für die Zahnarztpraxen und
die Versicherten haben. Dies ist vor allem mit dem aus der zahnärztlichen
Selbstverwaltung heraus entwickelten elektronischen Beantragungs- und
Genehmigungsverfahren gelungen. Seit 2023 wurden über 36 Millionen
Beantragungsverfahren effizient, datensicher und völlig störungsfrei digital
abgewickelt.
Regelungen im GeDIG, die die Funktion der Selbstverwaltung als versorgungsnahen,
fachkompetenten und verantwortungsbewussten Akteur im Gesundheitswesen
anerkennen und ihre Kompetenzen stärken, sind daher ein Schritt in die richtige
Richtung. Hierzu zählt zum Beispiel, das bisher geltende strikte
Abrechnungsverbot für die Zahnarztpraxis bei fehlender Zertifizierung ihres
Praxisverwaltungssystems durch eine abgestufte Ausgestaltungskompetenz der
Selbstverwaltungspartner in Form einer gestaffelten Vergütungskürzung zu
ersetzen.
Dennoch muss unbedingt die Verschuldensfrage in der gesetzgeberischen
Ausgestaltung deutlich stärker Berücksichtigung finden. Denn die Praxen selbst
haben keinen Einfluss auf die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen durch die
Software-Hersteller. Es liegt allein bei den Software-Herstellern zu
gewährleisten, dass ihre Praxisverwaltungssysteme den
Interoperabilitäts-Anforderungen genügen. Ebenso sind sie für die fristgerechte
Zertifizierung ihrer Systeme verantwortlich. Bleiben also die
Software-Hersteller untätig oder werden sie zu spät tätig, darf dies nicht ohne
Weiteres zu einer Sanktionierung der Vertragszahnärztin oder des
Vertragszahnarztes führen. Dies allein schon deswegen nicht, als die betroffenen
Praxen bereits durch einen etwaig erforderlich werdenden Systemwechsel - auch
insoweit unverschuldet - über Gebühr belastet werden.
Gerade vor diesem Hintergrund darf die Ausgestaltungskompetenz von KZBV und
GKV-Spitzenverband nicht durch vom Gesetzgeber zwingend vorgegebene
Vertragsinhalte ausgehebelt werden. Infolge solcher gesetzlichen Vorgaben wäre
die Möglichkeit der Bundesmantelvertragspartner für eine fallspezifische
Ausgestaltung der Sanktionierung zu stark eingeschränkt.
Wir appellieren an den Gesetzgeber, die Expertise der Selbstverwaltung in den
Gesetzgebungsprozess einzubeziehen. Nur dann können letztlich Digitalisierung
und Innovation sinnvoll für die Zahnarztpraxen und damit für die
Patientenversorgung gestaltet werden."
Die Stellungnahme der KZBV zum GeDIG-Regierungsentwurf finden Sie auf der
Website unter: https://www.kzbv.de/stellungnahme-gedig
Pressekontakt:
Vanessa Hönighaus
Leiterin Abt. Presse - und Öffentlichkeitsarbeit
Christian Albaum
Referent Abt. Presse - und Öffentlichkeitsarbeit
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Tel. 030 / 280179-27
mailto:presse@kzbv.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/12264/6370812
OTS: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
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