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Berlin (ots) - Der Bundestag hat am 15. Oktober Teile des
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes korrigiert. Den Ausschluss getrockneter
Cannabisblüten aus der Kassenerstattung, der seit dem 30. Juli gilt, hat er
beibehalten. Betroffen sind Zehntausende schwer kranke Versicherte. Wer weder
auf andere erstattungsfähige Präparate umsteigen noch selbst zahlen kann, dem
droht der Rückfall in die Selbstmedikation: ohne ärztliche Begleitung und mit
Cannabis unbekannter Qualität.
Bis 2017 durften Kranke in Deutschland Cannabisblüten nur mit einer schwer zu
erlangenden Ausnahmeerlaubnis legal nutzen. Auch danach blieben
Kassengenehmigungen und verordnungsbereite Ärztinnen und Ärzte rar. Viele
Betroffene behandelten sich deshalb selbst: ohne ärztliche Begleitung, mit
Cannabis unbekannter Qualität vom Schwarzmarkt und mit dem Risiko
strafrechtlicher Verfolgung. Diese Selbstmedikation ist ein Symptom einer
Versorgungslücke, die bis heute nicht geschlossen ist.
Eine im Juli in Psychological Medicine veröffentlichte britische Studie zeigt
das Ausmaß von Selbstmedikation dort: Von 4.415 Befragten, die im Vorjahr
Cannabis konsumiert hatten, nutzten 35,9 Prozent es aus medizinischen Gründen
ohne Rezept, nur 12,9 Prozent mit ärztlicher Verschreibung. Auch für Deutschland
gibt es Hinweise: Im repräsentativen Epidemiologischen Suchtsurvey 2024 gaben 58
Prozent der regelmäßig Konsumierenden an, Cannabis zur Verbesserung des Schlafs
zu nutzen, 32 Prozent zur Bewältigung von Depression oder Angst. Ärztlich
begleitet ist das selten: Laut der DEBRA-Studie haben nur 16 Prozent der
Konsumierenden je mit ihrem Hausarzt darüber gesprochen.
Wer sich selbst behandelt, kennt oft weder Wirkstoffgehalt noch Reinheit seines
Cannabis und bleibt mit Neben- und Wechselwirkungen allein. Ob eine Behandlung
mit Cannabis angezeigt ist, kann aber nur eine ärztliche Untersuchung klären.
Mit dem Gesetz wurde neuen Extrakt-Patienten zudem ein sechsmonatiger
Therapieversuch mit einem Fertigarzneimittel vorgeschaltet. Patienten- und
Fachverbände hatten vor den Folgen gewarnt. Die erhoffte Einsparung von rund 130
Millionen Euro für 2027 entspricht nur rund 0,04 Prozent der GKV-Ausgaben; der
Branchenverband Cannabiswirtschaft bezweifelt darüber hinaus, dass sie eintritt,
weil Betroffene auf teurere Präparate ausweichen. Die starre Sechsmonatsfrist
hat der Bundestag nun gestrichen; der Bundesrat befasst sich voraussichtlich am
20. November damit. Für Blüten bleibt es jedoch beim Ausschluss aus der
Erstattung. weed.de befürchtet, dass sich Betroffene deshalb aus Kostengründen
wieder auf dem Schwarzmarkt versorgen und ihre Therapie nicht mehr ärztlich
begleitet wird.
Statt pauschaler Hürden, die vor allem Kranke treffen, braucht es eine kluge
Regulierung, die den ärztlich begleiteten Zugang sichert. Dazu gehört auch,
Erwachsenen, die Cannabis für nichtmedizinische Zwecke nutzen, legale
Alternativen zu eröffnen: Die mit der Teillegalisierung in Aussicht gestellten
Modellprojekte für eine regulierte Abgabe wurden bislang nicht genehmigt, und
die knapp 500 Anbauvereinigungen kämpfen mit langwierigen Verfahren.
" Dass Teile des Spargesetzes schon nach elf Wochen zurückgenommen werden
sollen, zeigt, wie voreilig hier entschieden wurde. Patientinnen und Patienten
brauchen einen verlässlichen Zugang zur Behandlung. Für Erwachsene ohne
medizinischen Bedarf braucht es legale Angebote mit kontrollierter Qualität und
guter Aufklärung. Das senkt Risiken, auch im Zusammenhang mit Selbstmedikation"
, sagt Richard Cowan, Co-Founder und CEO von weed.de.
Hintergrund: "Selbstmedikation mit Cannabis in Deutschland" von Dr. Sebastian
Marincolo: https://www.weed.de/wissen/gesundheit/selbstmedikation-cannabis
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