|
Mannheim (ots) - Ein Defibrillator im Unternehmen kann Leben retten. Doch im
Ernstfall kommt es nicht allein darauf an, ob ein AED (automatisierter externer
Defibrillator) vorhanden ist. Entscheidend ist, was in den ersten Minuten nach
einem Herzstillstand passiert. Wer alarmiert den Rettungsdienst? Wer beginnt mit
der Wiederbelebung? Wo befindet sich der Defibrillator? Und wissen die Menschen
vor Ort, was zu tun ist? Für Unternehmen lohnt sich deshalb der Blick auf die
gesamte Rettungskette.
Montagmorgen, 10:17 Uhr. Ein Mitarbeiter bricht während einer Besprechung
zusammen. Er reagiert nicht mehr und atmet nicht normal. Ein Kollege ruft um
Hilfe, eine andere Mitarbeiterin sucht einen Ersthelfer. Irgendwo im Gebäude
hängt ein Defibrillator. Aber wo genau?
Was jetzt geschieht, wurde idealerweise lange vorher geklärt, denn bei einem
plötzlichen Herz-Kreislaufstillstand zählt jede Minute. Nach Angaben des
Deutschen Rats für Wiederbelebung (GRC)
(https://www.grc-org.de/laien-schulen/38-44-Laienreanimation) kann es ohne
Herzdruckmassage bereits innerhalb von drei bis fünf Minuten zu irreversiblen
Schäden im Gehirn kommen. Der Rettungsdienst benötigt im Mittel neun Minuten.
Laut GRC kann eine gut ausgeführte Laienreanimation die
Überlebenswahrscheinlichkeit verdreifachen . Ein AED kann deshalb ein
entscheidender Teil der betrieblichen Ersten Hilfe sein. Aber er ist nur ein
Teil der Rettungskette.
Ein AED an der Wand ist noch kein Notfallmanagement
Die Reanimationsleitlinien 2025 des European Resuscitation Council (ERC)
(https://www.erc.edu/science-research/guidelines/guidelines-2025) geben
evidenzbasierte Empfehlungen für die Wiederbelebung und beziehen ausdrücklich
auch Ersthelfende ohne medizinische Ausbildung ein. Für Unternehmen bedeutet
das: Es genügt nicht, einen Defibrillator am Arbeitsplatz bereitzustellen.
Entscheidend ist, wie er in das Notfallmanagement und die betriebliche Erste
Hilfe eingebunden wird.
"In Gesprächen mit Kunden erleben wir oft, dass die Auswahl des Geräts viel
Aufmerksamkeit bekommt. Mindestens genauso wichtig ist aber die Frage, wie es in
die betrieblichen Abläufe eingebunden wird", sagt Joshua Langer, Leiter
Personenschutztechnik bei Almas Industries. "Im Ernstfall müssen Menschen,
Technik und Organisation zusammenspielen."
Die ersten Minuten entscheiden
Bis professionelle Hilfe eintrifft, sind die Menschen vor Ort gefragt. Sie
müssen den Herzstillstand erkennen, den Notruf absetzen und unverzüglich mit der
Wiederbelebung beginnen . Steht ein AED im Unternehmen zur Verfügung, sollte er
schnellstmöglich zum Patienten gebracht werden.
Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (https://forum.dguv.de/a
usgabe-3-2024/einsatz-von-automatisierten-externen-defibrillatoren-aeds-im-betri
eb/) betont die Bedeutung dieser Abläufe. Beginnen Herz-Lungen-Wiederbelebung
und, wenn erforderlich, die Defibrillation innerhalb der ersten drei Minuten,
steigen die Überlebenschancen deutlich. Deshalb sollte ein Unternehmen nicht nur
fragen: "Haben wir einen Defibrillator?", sondern auch: "Was passiert bei uns in
den ersten fünf Minuten?"
Fünf Fragen für den betrieblichen Notfallcheck
1. Wissen die Beschäftigten, wo sich der Defibrillator befindet?
Ein AED sollte gut sichtbar, eindeutig gekennzeichnet und schnell erreichbar
sein. In größeren Betrieben kann es sinnvoll sein, mehrere Geräte einzuplanen.
Denn ein Defibrillator im Betrieb, der theoretisch vorhanden, praktisch aber
erst nach mehreren Minuten erreichbar ist, verschenkt im Ernstfall wertvolle
Zeit.
2. Ist klar, wer im Notfall welche Aufgabe übernimmt?
Natürlich lässt sich ein medizinischer Notfall nicht vollständig durchplanen,
grundlegende Abläufe dagegen schon.
Wer setzt den Notruf ab? Wie werden Ersthelfer alarmiert? Wer holt den AED? Wie
gelangen Rettungskräfte schnell zum Patienten? Wer weist sie auf einem größeren
Betriebsgelände ein? Je weniger solcher Fragen erst im Ernstfall beantwortet
werden müssen, desto besser.
3. Trauen sich Mitarbeitende, den AED tatsächlich einzusetzen?
Moderne AED-Geräte sind für die Anwendung durch Laien konzipiert. Dabei führen
Sprachansagen und Piktogramme durch die Bedienung. Das Gerät analysiert den
Herzrhythmus und entscheidet, ob ein Elektroschock erforderlich ist.
Trotzdem kann die Hemmschwelle hoch sein. Regelmäßige Erste-Hilfe-Schulungen und
eine Einweisung schaffen Sicherheit. Beschäftigte sollten vor allem wissen: Im
Ernstfall dürfen und sollen sie handeln.
4. Ist der Defibrillator am Arbeitsplatz tatsächlich einsatzbereit?
Ein AED wird im besten Fall jahrelang nicht benötigt. Genau darin liegt eine
organisatorische Herausforderung.
Batterien und Elektroden haben eine begrenzte Lebensdauer. Geräte müssen
überprüft und Zuständigkeiten geregelt werden. Unternehmen sollten deshalb
festlegen, wer die Einsatzbereitschaft überwacht und sich um Wartung,
Dokumentation sowie den Austausch von Verbrauchsmaterialien kümmert.
5. Funktioniert die Alarmierung parallel zur Hilfe vor Ort?
Während eine Person mit der Wiederbelebung beginnt, muss gleichzeitig
professionelle Hilfe alarmiert werden. Gerade wenn nur wenige Personen anwesend
sind, können parallele Aufgaben wertvolle Zeit kosten.
Technische Lösungen können diese Abläufe vereinfachen. Beim DOC Defibrillator
von Almas Industries wird beispielsweise bereits beim Öffnen des
Defibrillator-Wandschranks automatisch eine Verbindung zu einer rund um die Uhr
besetzten Notrufleitstelle hergestellt. Bei der mobilen DOC-Version genügt ein
Knopfdruck zur Leitstellenverbindung. Die Person am AED kann sich dadurch auf
die Wiederbelebung konzentrieren und wird gleichzeitig durch Sprachansagen und
Piktogramme durch die Anwendung geführt.
Technik sollte Organisation vereinfachen
Almas Industries verfolgt mit dem DOC Defibrillator einen Full-Service-Ansatz.
Das System wird als Innen-, Außen- und Mobilvariante im Mietmodell angeboten.
Wartung, Austausch von Elektroden und Batterie sowie die Einweisung von
Geräteverantwortlichen sind Teil des Konzepts. Auf Wunsch sind auch gezielte
Schulungen von Ersthelfern möglich.
"Entscheidend ist nicht, dass ein Defibrillator irgendwann angeschafft wurde",
sagt Joshua Langer. "Entscheidend ist, dass er genau an dem Tag funktioniert, an
dem er gebraucht wird."
Ist ein Defibrillator im Unternehmen Pflicht?
Eine generelle Pflicht für AEDs in Unternehmen gibt es in Deutschland derzeit
nicht. Ein Fachbeitrag im DGUV-Forum (https://forum.dguv.de/ausgabe-3-2024/einsa
tz-von-automatisierten-externen-defibrillatoren-aeds-im-betrieb/) empfiehlt
jedoch, die Anschaffung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen. Dabei
spielen unter anderem Betriebsgröße, Zahl und Alter der Beschäftigten,
Publikumsverkehr, besondere Gefährdungen und die voraussichtliche Zeit bis zum
Eintreffen des Rettungsdienstes eine Rolle.
Damit ist die Entscheidung nicht allein eine Frage der Mitarbeiterzahl. Ein
Produktionsbetrieb hat andere Anforderungen als ein Büro, Logistikzentrum oder
Standort mit hohem Publikumsverkehr.
Gute Notfallvorsorge beginnt vor dem Notfall
Ein medizinischer Notfall lässt sich nicht planen. Die Reaktion darauf schon.
Sind Zuständigkeiten geklärt, Mitarbeitende vorbereitet, Alarmierungswege
definiert und die Technik einsatzbereit, müssen im Ernstfall weniger
Entscheidungen improvisiert werden. Die entscheidende Frage lautet deshalb: Wenn
morgen um 10:17 Uhr bei uns ein Mensch zusammenbricht - wissen wir, was in den
nächsten fünf Minuten passiert?
Almas Industries bietet mit dem sprachgeführten DOC Defibrillator eine
Komplettlösung für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Dazu gehören
Innen-, Außen- und mobile Lösungen, Wartung und Austausch von
Verbrauchsmaterialien sowie die automatische Verbindung zur
24/7-Notrufleitstelle. Weitere Informationen: https://defibrillator-doc.de/
Almas Industries ist seit 2004 Anbieter moderner Sicherheits- und Notfalltechnik
und unterstützt Unternehmen in mehreren europäischen Märkten beim Schutz von
Menschen, Gebäuden und Arbeitsbereichen. Zum Portfolio gehören unter anderem
Einbruch- und Perimeterschutz, biometrische Zutrittssysteme, Totmannschalter,
Personen-Notsignal-Anlagen, Notfallsäulen, DOC Defibrillatoren sowie SafePanic
für diskrete Alarmierung bei Übergriff, Bedrohung und Überfall.
Weitere Informationen zu Almas Industries: https://almas-industries.de/
Pressekontakt:
Verantwortlich i. S. d. TMG
Almas Industries AG
Matthias Klüwer
Floßwörthstraße 57
68199 Mannheim
Deutschland
USt-IdNr.: DE814418527
HRB 1035
T: 0049-621-8425280
F: 0049-621-842528999
@: mailto:pr@almas-industries.de
almas-industries.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/134416/6378611
OTS: ALMAS INDUSTRIES AG
|