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Langenfeld (ots) - Unternehmer wollen ihr Lebenswerk sichern und ihr Vermögen
über Generationen erhalten. Doch die Diskussion um die Erbschaftsteuer und die
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sorgen für Unsicherheit. Immer
häufiger rückt deshalb die Familienstiftung in den Fokus. Warum eine übereilte
Gründung zum Problem werden kann und worauf es stattdessen ankommt, erklärt
Stiftungsexperte Sascha Drache.
Wer ein Unternehmen und beträchtliche Vermögenswerte an die nächste Generation
weitergeben möchte, muss wirtschaftliche Interessen, familiäre Erwartungen und
steuerliche Rahmenbedingungen miteinander vereinbaren. Zusätzliche Unsicherheit
entsteht durch die Verfahren des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer.
Besonders die mögliche Neubewertung der steuerlichen Verschonung von
Betriebsvermögen lässt viele Betroffene über eine schnelle Vermögensübertragung
oder die Errichtung einer Familienstiftung nachdenken. Was dabei häufig
übersehen wird: Eine Stiftung schafft langfristige Bindungen, die sich später
nur eingeschränkt verändern lassen. "Die meisten, die eine Stiftung wollen,
wissen, wovor sie schützen soll. Aber nicht, wofür sie stehen soll. Der
Unterschied klingt klein, ist er aber nicht. 'Wovor' ist Angst. 'Wofür' ist
Entscheidung", erklärt Stiftungsexperte Sascha Drache.
"Unternehmer glauben, sie halten sich Optionen offen. In Wahrheit schließen sie
Optionen, ohne es zu bemerken", warnt Sascha Drache. Der Stiftungsexperte
beschäftigt sich bereits seit 2007 mit Vermögensschutz und der langfristigen
Organisation größerer Vermögen. In dieser Zeit hat er mehr als 800 Unternehmer
begleitet und dabei immer wieder festgestellt, dass Mandanten bereits mit
konkreten Vorstellungen einer Familienstiftung in die Beratung kommen, obwohl
wesentliche Fragen zur Unternehmensnachfolge, zu den Begünstigten und zur
künftigen Verantwortung noch offen sind. In seinem Buch "Falsch reich - Warum
Erfolg nicht trägt", das im September 2026 im Bourdon Verlag erschienen ist,
greift er genau diese Problematik auf. Sein Ansatz: Bevor eine Stiftung
errichtet wird, muss geklärt sein, welche Aufgabe das Vermögen künftig erfüllen
soll und ob die gewählte Struktur auch ohne den Gründer dauerhaft funktioniert.
Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht: Warum die Unsicherheit keinen
Schnellschuss rechtfertigt
Die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht haben die Diskussion um die
Erbschaftsteuer erneut verschärft. Am 12. und 13. Oktober 2026 standen
unterschiedliche Regelungen auf dem Prüfstand. Während sich das erste Verfahren
unter anderem mit der Bewertung von Grundbesitz, persönlichen Freibeträgen und
Steuersätzen beschäftigte, ging es im zweiten um die steuerliche Verschonung von
Betriebsvermögen. Gerade für Unternehmerfamilien ist diese Frage von erheblicher
Bedeutung, da entsprechende Begünstigungen bei der Übertragung größerer
Unternehmenswerte eine wichtige Rolle spielen können.
Dennoch lässt sich aus den mündlichen Verhandlungen nicht ableiten, welche
Änderungen tatsächlich folgen werden. Bereits 2014 erklärte das Gericht Teile
der damaligen Verschonungsregelungen für verfassungswidrig, ließ sie jedoch
zunächst weitergelten. Ob diesmal ein ähnliches Vorgehen gewählt wird, bleibt
offen. Eine Familienstiftung allein aus Sorge vor einer möglichen Reform zu
errichten, wäre deshalb eine Entscheidung auf unsicherer Grundlage. Entscheidend
ist vielmehr, ob die langfristige Vermögensordnung bereits ausreichend
durchdacht wurde.
Warum die eigentlichen Probleme der Unternehmensnachfolge häufig woanders liegen
Während sich die öffentliche Diskussion vor allem um Steuersätze und mögliche
Begünstigungen dreht, entstehen viele Schwierigkeiten bei der
Unternehmensnachfolge unabhängig davon. Das zeigt auch der DIHK-Report
Unternehmensnachfolge 2025: Demnach waren 38 Prozent der beratenen Alt-Inhaber
zum Beratungszeitpunkt nicht ausreichend auf die Übergabe vorbereitet. Weitere
28 Prozent hatten Schwierigkeiten, emotional loszulassen. Hinzu kommen
ungeklärte Verantwortlichkeiten, fehlende Vollmachten und potenzielle
Nachfolger, deren Zukunftsperspektive über Jahre ungewiss bleibt.
Gerade in familiengeführten Unternehmen kann das erhebliche Folgen haben. Denn
solange sämtliche Entscheidungen beim bisherigen Eigentümer zusammenlaufen,
fehlt häufig eine Struktur, die auch ohne ihn funktioniert. Eine
Familienstiftung kann zwar dabei helfen, Vermögen dauerhaft zu organisieren und
Verantwortlichkeiten festzulegen. Sie ersetzt jedoch keine vorherige
Verständigung über die Ziele und Erwartungen innerhalb der Familie. "Denn jeder
Monat, in dem Unternehmer nichts festlegen, legt etwas anderes fest: dass das,
was jetzt gilt, weiter gelten wird", verdeutlicht Sascha Drache.
Familienstiftung gründen: Warum der Zweck wichtiger ist als die steuerliche
Ersparnis
Wer angesichts des erwarteten Karlsruher Urteils zur Erbschaftsteuer über die
Gründung einer Familienstiftung nachdenkt, sollte zunächst deren langfristige
Folgen berücksichtigen. Denn mit der Errichtung entsteht eine eigenständige
juristische Person, deren Vermögen dauerhaft einem festgelegten Zweck dienen
soll. Entsprechend weitreichend sind die Entscheidungen, die bereits vor der
Gründung getroffen werden müssen. Dazu gehört zunächst die Frage, welche
Familienmitglieder unter welchen Voraussetzungen begünstigt werden sollen.
Ebenso muss geregelt sein, wer künftig im Stiftungsvorstand entscheidet, wie die
Nachfolge innerhalb der Organe funktioniert und welche wirtschaftliche Aufgabe
das Vermögen erfüllen soll. Besonders anspruchsvoll wird es, wenn
unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen: Während ein Familienmitglied
möglichst hohe Ausschüttungen erwartet, möchte ein anderes das Vermögen
langfristig reinvestieren. Ohne klare Prioritäten können solche Konflikte die
Stiftung dauerhaft belasten. Eine tragfähige Stiftungssatzung muss deshalb auch
regeln, wie mit unterschiedlichen Interessen und möglichen Konflikten umgegangen
werden soll.
Dass eine Familienstiftung auch unabhängig von möglichen Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts steuerliche Fragen aufwirft, zeigt ein Urteil des
Bundesfinanzhofs vom 28. Februar 2024. Demnach kann bei der Errichtung einer
Familienstiftung für die Bestimmung der Steuerklasse und des Freibetrags
entscheidend sein, welcher nach der Satzung begünstigten Person das entfernteste
Verwandtschaftsverhältnis zum Stifter zukommt. Dabei können auch zukünftige
Generationen berücksichtigt werden, selbst wenn entsprechende Nachkommen noch
nicht geboren sind. Sieht die Satzung beispielsweise Leistungen an Urenkel vor,
kann dies zu einem niedrigeren Freibetrag führen als bei einer Stiftung, die
ausschließlich die Kinder des Stifters begünstigt. Hinzu kommt, dass
Familienstiftungen grundsätzlich alle 30 Jahre der Erbersatzsteuer unterliegen.
Eine Stiftung bietet damit keinen pauschalen Schutz vor steuerlichen Belastungen
oder künftigen Gesetzesänderungen. Umso wichtiger ist eine Gestaltung, die nicht
allein auf kurzfristige Vorteile ausgerichtet ist.
Der Drei-Jahres-Test: Wann sich zeigt, ob eine Stiftung wirklich funktioniert
Ob eine Familienstiftung langfristig funktioniert, zeigt sich nicht allein an
ihrer erfolgreichen Gründung. Entscheidend ist vielmehr, ob die festgelegten
Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege auch im Alltag Bestand haben. Sascha
Drache nutzt dafür den sogenannten Drei-Jahres-Test. In den ersten Jahren
profitieren viele Stiftungen noch von der persönlichen Beteiligung ihres
Gründers, der Unklarheiten beseitigen, Konflikte vermitteln und Entscheidungen
beeinflussen kann.
Erst wenn diese Unterstützung zunehmend wegfällt, zeigt sich, ob die Stiftung
eigenständig handlungsfähig bleibt. Sind Zuständigkeiten nicht eindeutig
geregelt oder verfolgen die Begünstigten unterschiedliche Interessen, können
langwierige Auseinandersetzungen entstehen. Besonders schwierig wird es, wenn
die Satzung für solche Fälle keine klaren Vorgaben enthält. Deshalb müssen die
Strukturen einer Familienstiftung von Anfang an so gestaltet sein, dass sie auch
ohne den Gründer funktionieren.
Aufgeschobene Entscheidungen können Unternehmer teuer zu stehen kommen
Welche wirtschaftlichen Folgen eine fehlende Nachfolgeplanung haben kann, zeigt
ein Fall aus der Beratungspraxis von Sascha Drache. Ein Unternehmer schob die
Übergabe der Geschäftsführung sieben Jahre lang auf, obwohl zunächst geeignete
interne Kandidaten zur Verfügung standen. Da ihnen eine verbindliche Perspektive
fehlte, gingen diese Möglichkeiten nach und nach verloren. Schließlich mussten
externe Führungskräfte gesucht, Unternehmensbewertungen erneuert und
umfangreiche Beratungsprozesse eingeleitet werden. Die dadurch entstandenen
Kosten beliefen sich auf rund 280.000 Euro.
Ausschlaggebend war dabei keine ungünstige Steuerregelung, sondern die jahrelang
aufgeschobene Entscheidung über die Nachfolge. Das Beispiel verdeutlicht, dass
auch das Abwarten erhebliche finanzielle Konsequenzen haben kann. Gerade in
Unternehmen, deren Geschäftsführung stark auf den bisherigen Eigentümer
ausgerichtet ist, sollten deshalb frühzeitig verbindliche Regelungen für die
künftige Verantwortung getroffen werden.
Fazit: Der richtige Zeitpunkt für eine Familienstiftung steht in keinem Kalender
Welche Folgen das erwartete Karlsruher Urteil für die Erbschaftsteuer haben
wird, bleibt abzuwarten. Für Unternehmerfamilien ist das jedoch kein Grund, ihre
Vermögens- und Nachfolgeplanung aufzuschieben oder vorschnell eine
Familienstiftung zu errichten. Vielmehr sollten sie die Zeit nutzen, um
grundlegende Fragen zu klären. Wer soll das Unternehmen künftig führen? Welche
Familienmitglieder sollen vom Vermögen profitieren? Welche Aufgaben soll es
langfristig erfüllen und wie werden Entscheidungen bei unterschiedlichen
Interessen getroffen? Sind diese Fragen bereits beantwortet, kann es sinnvoll
sein, eine ohnehin geplante Vermögensübertragung unter dem geltenden Recht
prüfen zu lassen. Stehen dagegen kurzfristige steuerliche Vorteile im
Vordergrund, kommen im Einzelfall auch flexiblere Lösungen infrage, etwa
Schenkungen mit geeigneten Widerrufsvorbehalten oder Steuerklauseln. Welche
Gestaltung rechtlich und steuerlich geeignet ist, sollte gemeinsam mit
qualifizierten Rechts- und Steuerberatern geprüft werden.
Eine Familienstiftung kann ein wirkungsvolles Instrument sein, um Vermögen über
Generationen zu erhalten, familiäre Interessen zu ordnen und unternehmerische
Kontinuität zu sichern. Allerdings ist sie nicht für jede Familie die richtige
Lösung. Insbesondere wenn spätere Flexibilität wichtiger ist als eine dauerhafte
Vermögensbindung, können andere Gestaltungen besser geeignet sein. "Entscheidend
ist, frühzeitig die Voraussetzungen für eine tragfähige Vermögensordnung zu
schaffen, statt sich bei der Stiftungsgründung von möglichen steuerlichen
Veränderungen unter Zeitdruck setzen zu lassen. Denn langfristige Sicherheit
entsteht nicht durch Zeitdruck, sondern durch Klarheit", betont Sascha Drache
abschließend.
Sie möchten wissen, wie Sie Ihr Vermögen langfristig sichern und Ihre
Unternehmensnachfolge mit einer passenden Stiftungsstruktur vorausschauend
gestalten können? Dann melden Sie sich jetzt bei Sascha Drache
(https://www.stiftung.de) und vereinbaren Sie einen Termin für ein
unverbindliches Erstgespräch!
Pressekontakt:
RS Ratgeber Stiftung Beratung e.K.
Vertreten durch: Sascha Drache
E-Mail: mailto:info@ratgeber-stiftung.de
Website: https://www.stiftung.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/167546/6379985
OTS: Ratgeber Stiftung
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