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Darmstadt (ots) - Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Darmstadt haben
auf den diesjährigen Konsumgütermesse Light & Building am 09.03.2026 an 13
Ständen Beanstandungen festgestellt, 13 Strafverfahren eingeleitet und in der
Folge 1.246 mutmaßliche Fälschungen aus dem Verkehr gezogen. Auf Weisung der
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wurden 11.500,- EUR als Sicherheitsleistung
vereinnahmt.
Die sichergestellten Waren, insbesondere Steh- und Wandbeleuchtungen und die
dazugehören elektronischen Verbindungen stammen zum größten Teil aus China und
der Türkei. "Es wird alles gefälscht, was sich zu Geld machen lässt" so Tanja
Ackermann, Sprecherin des Hauptzollamtes Darmstadt. Die Beamtinnen und Beamten
des Hauptzollamtes Darmstadt stellten zusätzlich Kataloge in denen die
Fälschungen abgebildet waren sicher. "Nur so wird verhindert, dass die Plagiate
auf der Messe bestellt werden können und später in den Handel kommen - Plagiate
schaden sowohl der Wirtschaft als auch der Bevölkerung.", so Tanja Ackermann.
Die ehrlichen Unternehmen verlieren im Wettbewerb. Die Plagiate kosten meist
weniger als die Originale, was sich häufig in der mangelnden Qualität der Waren
wider-spielt. Deshalb geht es bei den Kontrollen auch um die Sicherheit. "So
können bei der Herstellung Inhaltsstoffe verwendet werden, die in Deutschland
verboten sind - dies kann eine Gesundheitsgefährdung darstellen." so Tan-ja
Ackermann.
In der Regel findet der Handel mit gefälschten Produkten online statt, wodurch
diese erst nach bereits aufgegebener Bestellung an der Grenze geprüft werden
können. Vor-Ort-Kontrollen auf Messen sind erfahrungsgemäß äußerst effektiv, da
sich Händler und Waren an einem Ort befinden und Prüfungen umfassend und gezielt
erfolgen können.
Rund 18 Beschäftigte des Zolls waren in zwei Gruppen in den Messehallen auf
verschiedenen Routen unterwegs. Sie wurden von Vertreterinnen und Vertretern der
Rechteinhaber begleitet und unterstützt.
Erläuterung:
Eine zentrale Aufgabe der Zollverwaltung ist die Überwachung des internationalen
Warenverkehrs. Hierzu gehört auch die Bekämpfung der Produktpiraterie, wenn die
gefälschten Waren aus dem Ausland kommen. Inhaber von gewerblichen
Schutzrechten, wie Marken, Geschmacksmustern, Urheberrechten oder Patenten
können das Tätigwerden der Zollbehörden bei der Zentralstelle Gewerblicher
Rechtschutz beantragen. Der Zoll hält Fälschungen dann bereits bei der Einfuhr
an oder geht direkt auf der Messe gegen Fälschungen vor.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Darmstadt
Tanja Ackermann
Telefon: 06151/9180-1006
E-Mail: presse.hza-darmstadt@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121241/6236605
OTS: Hauptzollamt Darmstadt
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