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Regensburg (ots) - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Hof des Hauptzollamts
Regensburg hat im Landkreis Neustadt an der Waldnaab einen umfangreichen Fall
von Schwarzarbeit, Mindestlohnverstößen und illegaler Beschäftigung in der
Kosmetikbranche aufgedeckt. Bereits im Jahr 2022 kontrollierten Beschäftigte der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hof ein Nagel- und Kosmetikstudio einer in Vietnam
geborenen staatenlosen Unternehmerin. In dem Studio arbeiteten überwiegend
vietnamesische Staatsangehörige.
Dabei stellten die Zöllner fest, dass sieben Beschäftigte nicht den gesetzlichen
Mindestlohn erhielten. Wegen der Mindestlohnunterschreitung von mehr als 10.000
Euro verhängte die Ahndungsstelle des Hauptzollamts Regensburg ein Bußgeld in
Höhe von 14.000 Euro.
Zusätzlich machte die Unternehmerin gegenüber der Ausländerbehörde falsche
Angaben, um zwei Beschäftigten einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu
verschaffen. Sie gab deutlich höhere Löhne bei angeblicher Vollzeitbeschäftigung
an, obwohl die beiden tatsächlich nur in Teilzeit arbeiteten und deutlich
weniger verdienten. Wegen der erschlichenen Aufenthaltstitel sowie Beihilfe zum
illegalen Aufenthalt verurteilte das Amtsgericht Weiden die Frau zu einer
Geldstrafe von 1.800 Euro.
Sowohl das Gericht als auch die Ahndungsstelle berücksichtigten damals die von
der Unternehmerin behauptete schlechte finanzielle Lage. Dass diese Darstellung
nicht der Realität entsprach, zeigte sich bei einer erneuten Kontrolle im Jahr
2024.
Diesmal entdeckten die Hofer Zöllner neben dem bereits bekannten Studio ein
weiteres Nagel- und Kosmetikstudio, das bislang bei keiner Behörde gemeldet war.
Die dort arbeitenden vietnamesischen Staatsangehörigen verfügten erneut nicht
über gültige Aufenthaltstitel. Die Einsatzkräfte durchsuchten daraufhin die
Räume und stellten umfangreiches Beweismaterial sicher.
Die Auswertung von Chatverläufen und der nur lückenhaften Buchhaltung ergab,
dass die Unternehmerin zwischen 2021 und 2024 mehr als 50 Kosmetikerinnen und
Kosmetiker beschäftigte. Diese waren weder zur Sozialversicherung angemeldet
noch verfügten viele von ihnen über einen gültigen Aufenthaltstitel. Auf diese
Weise sparte sich die Frau mehr als 310.000 Euro an
Sozialversicherungsbeiträgen.
"Wer Beschäftigte systematisch nicht anmeldet, den Mindestlohn unterschreitet
und zusätzlich aufenthaltsrechtliche Vorschriften umgeht, verschafft sich auf
Kosten ehrlicher Unternehmen einen massiven Wettbewerbsvorteil. Gleichzeitig
bringt dies auch erhebliche Nachteile für die Arbeitnehmer mit sich, denn ohne
ordnungsgemäße Anmeldung fehlt die Absicherung in der Kranken-, Renten-,
Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Solche Fälle verfolgen wir konsequent",
erklärt Jürgen Fein, Fachgebietsleiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hof.
Das Amtsgericht Regensburg verurteilte die Unternehmerin nun zu einer
Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten sowie zu einer weiteren
Geldstrafe von 3.600 Euro. Die hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge muss
sie zusätzlich samt Säumniszuschlägen an die Deutsche Rentenversicherung
nachzahlen.
Darüber hinaus müssen sich 24 illegal beschäftigte Kosmetikerinnen und
Kosmetiker wegen illegalen Aufenthalts strafrechtlich verantworten.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Regensburg
Nadine Striegel
Telefon: 0941 2086-1503
E-Mail: presse.hza-regensburg@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121258/6265773
OTS: Hauptzollamt Regensburg
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