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Giessen (ots) - Dillenburg: Trunkenheit am Steuer und gefälschte Kennzeichen:
Verfolgungsfahrt gestoppt.
Bereits am Mittwoch (13. Mai) fiel einer Polizeistreife am Wilhelmsplatz in
Dillenburg ein BMW mit gefälschten Kennzeichen auf. Die Kennzeichen wurden
sichergestellt.
Nur wenige Stunden später bemerkten zivile Einsatzbeamte den zunächst nicht
angetroffenen Fahrzeugbesitzer gegen 2 Uhr am Donnerstagmorgen (14. Mai) hinterm
Steuer desselben BMW. Das Fehlen der Kennzeichen schien diesen nicht weiter zu
stören.
Bei dem anschließenden Versuch, sich der polizeilichen Kontrolle zu entziehen,
beschleunigte der 48-jährige Fahrer auf der Kreisstraße 53 zwischen Hirzenhain
und Tringenstein. In einer Kurve verlor er die Kontrolle über den BMW und
kollidierte mit einer Schutzplanke. Der Fahrer wurde dabei leicht verletzt und
in einem nahegelegenen Krankenhaus medizinisch versorgt. Dort erfolgte ebenfalls
eine ärztliche Blutentnahme, da ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest einen
Promillewert von 0,73 ergab. Unbeteiligte wurden im Rahmen der Verfolgungsfahrt
nicht gefährdet.
Schöffengrund: Grillhüttenfeier endet mit Platzverweisen & Ausnüchterung.
Zeugen alarmierten die Polizei am Abend des 14. Mai wegen Streitigkeiten
zwischen zwei Männern (24 und 38 Jahre, deutsche Staatsangehörigkeit) während
einer Feier in der Laufdorfer Grillhütte. Die eingesetzte Streife erteilte
beiden Männern einen Platzverweis.
Der 38-Jährige zeigte sich wenig einsichtig und unkooperativ, spielte mithilfe
seiner mitgeführten Musikbox gezielt beleidigende Musik ab und urinierte in
Richtung der Polizeibeamten. Zur Durchsetzung des Platzverweises begleitete der
38-Jährige die Polizisten mit auf die Dienststelle und wurde dort nach Abschluss
der polizeilichen Maßnahmen von seiner Ehefrau abgeholt.
Der ebenfalls beteiligte 24-Jährige versuchte sich noch auf dem
Grillhüttengelände durch Flucht einer Identitätsfeststellung zu entziehen und
trat dabei nach den Polizisten, die leicht verletzt wurden. Auch er wurde zur
Durchsetzung des Platzverweises mit auf die Dienststelle genommen. Dort
verweigerte er einen Atemalkoholtest, sodass nach Anordnung der
Staatsanwaltschaft eine ärztliche Blutentnahme folgte. Aufgrund seines weiterhin
renitenten Verhaltens verbrachte er einige Stunden zur Ausnüchterung in den
Gewahrsamszellen der Wetzlarer Polizei.
Friederike Morello, Pressesprecherin
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