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Sonneberg (ots) - In der Nacht zum Sonntag wurden zwei Radfahrer einer
Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass ein 30-Jähriger
mit 1,89 Promille sein Fahrzeug führte. Er fiel den Beamten in der Neustadter
Straße durch umfassende Schlangenlinien auf. Er wurde im nahen Krankenhaus einer
Blutprobenentnahme unterzogen und ihm anschließend die Weiterfahrt untersagt.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr wurde gegen ihn
genauso eingeleitet wie gegen den bereits einige Stunden zuvor kontrollierten
24-Jährigen, welcher mit seinem Fahrrad in der Köppelsdorfer Straße in Sonneberg
unterwegs war. Auch er wurde einer Kontrolle unterzogen, hierbei stellte sich
heraus, dass er mit 1,69 Promille über dem Grenzwert lag und sich damit
ebenfalls strafbar machte. Auch er musste ins Krankenhaus verbracht werden, um
sich dort eine Blutprobenentnahme unterziehen zu lassen. Den Heimweg musste er
natürlich auch zu Fuß antreten.
Generell bleibt hier festzuhalten, dass für Radfahrer die Promillegrenze zwar
bei 1,6 Promille liegt - jedoch bei Ausfallerscheinungen wie schwankende Fahrt
oder Schlangenlinien auch darunter schon die Strafbarkeit nach §316 StGB gegeben
sein kann. Wer auf der sicheren Seite sein will, nimmt mit erheblich weniger
Alkoholisierung am Straßenverkehr teil.
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Saalfeld
Polizeiinspektion Sonneberg
Telefon: 03675 875 0
E-Mail: pi.sonneberg@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/126724/6289426
OTS: Landespolizeiinspektion Saalfeld
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