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Soest (ots) - Ein 48-jähriger Mann ohne festen Wohnsitz steht im Verdacht, am
Donnerstag (11. Juni) innerhalb weniger Stunden zwei Parfümdiebstähle in Soester
Drogeriemärkten begangen zu haben. Der Tatverdächtige wurde in beiden Fällen
durch Polizeibeamte gestellt und vorläufig festgenommen. Er soll am heutigen
Freitag einem Haftrichter vorgeführt werden.
Gegen 13 Uhr beobachtete ein Ladendetektiv in einer Drogerie an der
Brüderstraße, wie der Mann ein Parfüm im Wert von rund 100 Euro entwendete.
Nachdem er das Geschäft verlassen hatte, flüchtete er zunächst zu Fuß. Im Rahmen
der Fahndung konnte er wenig später im Bereich der Stiefernbergstraße
angetroffen und festgenommen werden. Das zuvor entwendete Parfüm wurde in einem
Gebüsch nahe des Festnahmeortes aufgefunden und sichergestellt.
Nur wenige Stunden später geriet derselbe Tatverdächtige erneut in den Fokus der
Polizei. Gegen 17.15 Uhr soll er in einer Drogerie am Bahnhof ein weiteres
Parfüm im Wert von rund 63 Euro entwendet haben.
Videoaufzeichnungen führten zur eindeutigen Identifizierung des Mannes. Er
konnte anschließend im Bereich des Bahnhofs durch Einsatzkräfte angetroffen und
erneut festgenommen werden. Nach eigenen Angaben hatte er das Parfüm bereits an
einen unbekannten Käufer verkauft.
Der 48-Jährige ist der Polizei bereits wegen gleichgelagerter Delikte bekannt.
Da gegen ihn unter anderem der Verdacht der Wiederholungsgefahr und Fluchtgefahr
besteht, wurde er dem Polizeigewahrsam zugeführt. Auf Antrag der
Staatsanwaltschaft soll er heute einem Haftrichter vorgeführt werden.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Hinweise der Polizei:
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Ankauf von Waren
unbekannter Herkunft strafrechtliche Folgen haben kann. Wer Gegenstände erwirbt,
obwohl er weiß oder damit rechnet, dass diese aus einer Straftat stammen, kann
sich wegen Hehlerei strafbar machen.
Achten Sie insbesondere auf folgende Warnsignale:
Der Verkauf erfolgt auffällig günstig und deutlich unter dem üblichen
Marktpreis.
Der Verkäufer kann keinen Kaufbeleg oder Eigentumsnachweis vorlegen.
Die Ware wird auf der Straße, an Bahnhöfen oder an anderen ungewöhnlichen Orten
angeboten.
Der Verkäufer drängt auf einen schnellen Kauf oder möchte ausschließlich Bargeld
erhalten.
Verpackungen, Sicherungsetiketten oder Preisaufkleber wirken manipuliert oder
fehlen.
Der Verkäufer macht widersprüchliche Angaben zur Herkunft der Ware.
Wer Zweifel an der Herkunft eines angebotenen Gegenstandes hat, sollte vom Kauf
Abstand nehmen. Verdächtige Verkaufsangebote können der Polizei gemeldet werden.
Rückfragenvermerk für Medienvertreter:
Kreispolizeibehörde Soest
Pressestelle Polizei Soest
Marco Baffa-Scinelli
Telefon: 02921 - 9100 5310
E-Mail: poea.soest@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/soest
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/65855/6292912
OTS: Kreispolizeibehörde Soest
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