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Hannover (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hildesheim,
des Zollfahndungsamtes Hannover und des Landeskriminalamtes Niedersachsen
Im Rahmen eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des
gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln haben Einsatzkräfte des
Zollfahndungsamtes Hannover und des Landeskriminalamtes Niedersachsen am 2. Juni
2026 insgesamt neun Durchsuchungsbeschlüsse im Stadtgebiet Hannover vollstreckt
und drei Beschuldigte festgenommen.
Die Maßnahmen erfolgten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim
-Zentralstelle zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen-.
Die insgesamt vier Beschuldigten im Alter von 29, 31, 34 und 35 Jahren stehen im
Verdacht, unter anderem die Einfuhr von rund 100 Kilogramm Cannabis aus Kanada
organisiert zu haben. Die Betäubungsmittel waren Anfang des vergangenen Jahres
als Luftfrachtsendung am Flughafen Frankfurt am Main durch den Zoll entdeckt und
sichergestellt worden, bevor sie ihren Bestimmungsort erreichen konnten.
Die nun vollstreckten Maßnahmen sind das Ergebnis intensiver Ermittlungen, die
seit Februar 2025 geführt wurden.
Ein Hauptbeschuldigter ist den Strafverfolgungsbehörden bereits seit Jahren
bekannt. Er war in der Vergangenheit mehrfach wegen des unerlaubten
Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Erscheinung getreten und verbüßte bis
Ende des vergangenen Jahres eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren.
Neben dem Verdacht der versuchten Einfuhr und des Handeltreibens mit Cannabis
prüfen die Ermittler derzeit weitere Erkenntnisse, wonach die Beschuldigten auch
mit Kokain und Amphetaminen gehandelt haben sollen.
Einer der Beschuldigten leistete bei seiner Festnahme Widerstand. Die Beamten
konnten die Person dennoch unter Kontrolle bringen. Verletzt wurde dabei
niemand.
Im Zuge der Durchsuchungen stellten die Ermittler Vermögenswerte in erheblichem
Umfang sicher. Hierzu zählen rund 45.000 Euro Bargeld, das teilweise in
Verstecken innerhalb der durchsuchten Objekte aufgefunden wurde. Ein Teil des
Bargeldes konnte erst durch den Einsatz eines speziell ausgebildeten Spürhundes
lokalisiert werden. Darüber hinaus beschlagnahmten die Einsatzkräfte zwei
hochwertige Armbanduhren der Marke Rolex mit einem geschätzten Gesamtwert von
etwa 80.000 Euro.
Zudem stellten die Ermittler geringe Mengen Cannabis und Kokain sowie zahlreiche
Mobiltelefone und weitere Datenträger sicher. Die sichergestellten Beweismittel
werden derzeit kriminaltechnisch ausgewertet.
Allein die bereits letztes Jahr am Frankfurter Flughafen beschlagnahmten 100
Kilogramm Cannabis hätten im Straßenverkauf einen Wert von circa einer Million
Euro gehabt.
An dem Einsatz waren insgesamt mehr als 100 Einsatzkräfte von Zoll und Polizei
beteiligt. Die Maßnahmen wurden durch Spezialeinsatzkräfte des Mobilen
Einsatzkommandos (MEK) des Landeskriminalamtes Niedersachsen unterstützt.
Die Ermittlungen führt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim die
gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift, bestehend aus Ermittlern des
Zollfahndungsamtes Hannover und des Landeskriminalamtes Niedersachsen.
Zusatzinformationen:
Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift
Im Interesse einer wirksamen Bekämpfung der schweren Rauschgiftkriminalität
-insbesondere in Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität - wurde die
institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Polizei und Zoll durch die
Einrichtung einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) etabliert. Die
GER ist eine aus Polizeivollzugs- und Zollfahndungsbeamten bestehende, auf Dauer
angelegte Ermittlungs- und Einsatzorganisation.
Weitere Informationen finden Sie auf www.zoll.de
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Hildesheim
-Pressestelle-
Tel.: 05121/968-619
E-Mail: STHI-B-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Zollfahndungsamt Hannover
-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit-
Tel.: 0511 / 8990-1004
E-Mail: presse@zfah.bund.de
Landeskriminalamt Niedersachsen
-Pressestelle-
Tel.: 0511 / 9873-1030
E-Mail: pressestelle@lka.polizei.niedersachsen.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/50275/6294198
OTS: Zollfahndungsamt Hannover
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