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Wiesbaden (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Wiesbaden
und des Polizeipräsidiums Westhessen
Wiesbaden,
Mittwoch, 10.12.2025, 13:53 Uhr
(kq)Nachdem die Polizei Wiesbaden am 10.12.2025 einen mutmaßlichen Geldabholer
nach einem "Anruf falscher Polizeibeamter" festgenommen und dabei Bargeld in
Höhe von rund 245.000 Euro sichergestellt hatte, wurde nun Anklage gegen den
22-jährigen Angeschuldigten vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts
Wiesbaden erhoben.
Bereits am 11.12.2025 berichtete die Polizei über den Fall, bei dem eine
Seniorin in Wiesbaden von Betrügern telefonisch unter Druck gesetzt worden war.
Nach der Übergabe des Bargeldes konnte der damals 22-jährige Mann aus dem Raum
Dormagen durch Einsatzkräfte festgenommen werden. Seitdem befindet er sich in
Untersuchungshaft.
Nach umfangreichen Ermittlungen unter der Federführung der Kriminalpolizei
Wiesbaden ergab sich der Verdacht, dass der Angeschuldigte Teil einer aus dem
Ausland agierenden Betrügerbande gewesen sein soll. Er soll innerhalb
Deutschlands eine führende Rolle in der Bandenstruktur eingenommen, das
inländische Netzwerk geleitet und als sogenannter Logistiker weitere
Bandenmitglieder angeworben haben.
Die Anklage wirft dem Angeschuldigten gewerbs- und bandenmäßiger Betrug in
mehreren Fällen vor. Die mutmaßlichen Täter sollen dabei nach den bekannten
Maschen "falscher Polizeibeamter" beziehungsweise "falscher Rechtsanwalt"
vorgegangen sein. In einigen Fällen gaben sich Mittäter am Telefon als
Polizeibeamte aus und behaupteten, die Vermögenswerte der Geschädigten seien in
Gefahr und müssten übergeben oder auf ein vermeintlich sicheres Konto
transferiert werden. In anderen Fällen sollen sich die Täter als angebliche
Rechtsanwälte ausgegeben und Zahlungen zur Abwendung vermeintlich bevorstehender
Zwangsvollstreckungen gefordert haben.
Im Zuge der Ermittlungen konnten der Gruppierung weitere bundesweite Taten
zugeordnet werden. Betroffen waren unter anderem Geschädigte aus Neuss, Köln,
München, Gera, Coburg, Neukirchen im Erzgebirge, Bonn und Nordhorn. Insgesamt
soll die Gruppierung im Zeitraum von Juni bis Dezember 2025 Vermögenswerte in
Höhe von rund 680.000 Euro erlangt haben.
Darüber hinaus wird dem Angeschuldigten zur Last gelegt, sich im vergangenen
Jahr mit weiteren Mittätern zu einem Wohnungseinbruchsdiebstahl sowie einem Mord
in Köln verabredet zu haben. Zur Ausführung der geplanten Tat kam es letztlich
nicht. Weitere Auskünfte in diesem Zusammenhang erfolgen durch die
Staatsanwaltschaft Wiesbaden.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin: Die Polizei,
Staatsanwaltschaften oder andere Behörden werden Sie niemals dazu auffordern,
Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände an unbekannte Personen zu übergeben
oder auf vermeintlich sichere Konten zu überweisen. Lassen Sie sich am Telefon
nicht unter Druck setzen, legen Sie im Zweifel auf und verständigen Sie die
Polizei über den Notruf 110.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Westhessen - Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Telefon: (0611) 345-1042 / 1041 / 1043
E-Mail: pressestelle.ppwh@polizei.hessen.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/43562/6302684
OTS: Wiesbaden - Polizeipräsidium Westhessen
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