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Wiesbaden (ots) - Knallkörper bei Autokorso gezündet - Polizeikräfte verletzt,
Wiesbaden, Schwalbacher Straße / Coulinstraße, Donnerstag, 25.06.2026, 02:00 Uhr
bis 03:30 Uhr
(kq)In der Nacht zum Donnerstag kam es im Bereich Schwalbacher Straße /
Coulinstraße in Wiesbaden nach einem Fußballweltmeisterschaftsspiel zu der
Zusammenkunft zahlreicher Fußballfans und zu einem Autokorso. Dabei wurden auch
Knallkörper gezündet.
Zwischen 02:00 Uhr und 03:30 Uhr hielten sich in der Spitze schätzungsweise 250
bis 300 Personen in dem Bereich auf. Zudem bildete sich ein Autokorso mit
zeitweise rund 50 Fahrzeugen. Durch bislang unbekannte Personen wurden mehrfach
Knallkörper unbekannter Art gezündet. Im Rahmen einer Personenkontrolle wurde
zudem ein Knallkörper offenbar gezielt in Richtung der eingesetzten
Polizeikräfte geworfen. Dieser detonierte in unmittelbarer Nähe der
kontrollierenden Beamtinnen und Beamten. Drei Einsatzkräfte klagten im Nachgang
über gesundheitliche Beschwerden.
Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Westhessen Björn Gutzeit verurteilt den
Vorfall deutlich:
"Bei allem Verständnis für die Freude über sportliche Erfolge der eigenen
Mannschaft ist insbesondere in der Nachtzeit besondere Rücksicht zu nehmen.
Keinesfalls darf ein Feiern des Ausgangs eines Fußballspiels zu der Gefährdung
der Sicherheit und Gesundheit anderer Menschen führen. Das Werfen von
Knallkörpern in Richtung von Personen oder Einsatzkräften ist gefährlich,
rücksichtslos und kann erhebliche Verletzungen verursachen. Ein solches
Verhalten ist völlig inakzeptabel und entsprechende Straftaten werden durch die
Polizei konsequent unterbunden und verfolgt."
Allgemeines zu Autokorsos:
Auch wenn Autokorsos spätestens seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006
vielerorts zum gewohnten Straßenbild bei internationalen Turnieren gehören, sind
diese nicht von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ausgenommen.
Autokorsos bringen neben ruhestörendem Lärm und Verkehrsbeeinträchtigungen
insbesondere die Gefahr von Verkehrsunfällen und Personenschäden mit sich. Dies
gilt vor allem dann, wenn sich Personen aus Fahrzeugen herauslehnen oder auf
Fahrzeugen mitfahren.
Im Rahmen der polizeilichen Befassung werden daher regelmäßig Maßnahmen
abgewogen, die der jeweiligen Situation angemessen sind und dem Spannungsfeld
zwischen möglicher Gefährdung einerseits sowie dem Ausdruck der Freude über
sportliche Erfolge andererseits Rechnung tragen.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Westhessen - Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Telefon: (0611) 345-1042 / 1041 / 1043
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