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BDK: Europäisches Parlament muss jetzt handeln: BDK fordert schnelle Entscheidung zur Sicherung zentraler Ermittlungsansätze im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern

8.07.2026 15:10 Uhr Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)

Berlin (ots) - Das Europäische Parlament hat mit der Einleitung eines Dringlichkeitsverfahrens deutlich gemacht, dass der bestehende Handlungsbedarf erkannt wurde. Mit Blick auf die für Donnerstag vorgesehene Abstimmung erwartet der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) eine Entscheidung, die den Strafverfolgungsbehörden die dringend benötigten rechtlichen Möglichkeiten zurückgibt.

"Die Erwartungshaltung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Europa ist eindeutig: Das Europäische Parlament muss jetzt eine Entscheidung treffen, die uns wieder in die Lage versetzt, den sexuellen Missbrauch von Kindern und die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen im Internet wirksam zu bekämpfen", erklärt Dirk Peglow, Bundesvorsitzender des Bund Deutscher Kriminalbeamter.

Mit dem Auslaufen der bisherigen Interimsverordnung am 3. April 2026 ist die europäische Rechtsgrundlage entfallen, auf deren Basis Anbieter freiwillig bekannte Missbrauchsdarstellungen, bislang unbekanntes Missbrauchsmaterial und Hinweise auf sogenanntes Grooming erkennen und an die Strafverfolgungsbehörden melden konnten. Dadurch ist eine erhebliche Lücke bei der Aufdeckung entsprechender Straftaten entstanden.

"Wir sprechen hier nicht über ein theoretisches Problem, sondern über Ermittlungsansätze, die in der Praxis regelmäßig den Ausgangspunkt umfangreicher Ermittlungsverfahren bilden", so Peglow. "Viele Täter konnten nur deshalb identifiziert werden, weil Internetanbieter entsprechende Hinweise an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt haben. Zahlreiche Kinder konnten dadurch aus fortdauernden Missbrauchssituationen befreit werden."

Der BDK begrüßt ausdrücklich, dass das Europäische Parlament die Angelegenheit nun mit hoher Priorität behandelt. Gleichzeitig appelliert der Berufsverband eindringlich an die Abgeordneten, bei der Abstimmung am Donnerstag die praktischen Auswirkungen auf den Kinderschutz und die Strafverfolgung zu berücksichtigen.

"Es geht nicht um eine anlasslose Überwachung privater Kommunikation", betont Peglow. "Es geht darum, bewährte und rechtsstaatlich kontrollierte Ermittlungsansätze wieder zu ermöglichen. Insbesondere der Abgleich bereits bekannter Missbrauchsdarstellungen mittels Hashwerten hat sich über viele Jahre als präzises und wirksames Instrument erwiesen. Wer diese Möglichkeiten ersatzlos entfallen lässt, nimmt in Kauf, dass weniger Täter erkannt und weniger Kinder geschützt werden."

Der BDK fordert das Europäische Parlament daher auf, kurzfristig eine tragfähige europäische Übergangslösung zu beschließen, bis eine dauerhafte Regelung geschaffen ist. Diese müsse den Strafverfolgungsbehörden weiterhin den Zugang zu Hinweisen aus freiwilligen Aufdeckungsverfahren ermöglichen und zugleich den hohen Anforderungen des Datenschutzes und der Grundrechte gerecht werden.

"Kinderschutz und Grundrechtsschutz sind keine Gegensätze. Unser gemeinsames Ziel muss eine rechtsstaatliche Lösung sein, die beides gewährleistet: den Schutz der Privatsphäre und einen wirksamen Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt", erklärt Peglow. "Die Polizei erwartet jetzt eine Entscheidung, die ihr die notwendigen Ermittlungsansätze zurückgibt und verhindert, dass Täter von einer vermeidbaren Rechtslücke profitieren."

Rückfragen bitte an:

Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) Telefon: +49 30 246304510 E-Mail: presse@bdk.de https://www.bdk.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/72365/6310676 OTS: Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
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