|
Berlin (ots) - Das Europäische Parlament hat mit der Einleitung eines
Dringlichkeitsverfahrens deutlich gemacht, dass der bestehende Handlungsbedarf
erkannt wurde. Mit Blick auf die für Donnerstag vorgesehene Abstimmung erwartet
der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) eine Entscheidung, die den
Strafverfolgungsbehörden die dringend benötigten rechtlichen Möglichkeiten
zurückgibt.
"Die Erwartungshaltung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Europa ist
eindeutig: Das Europäische Parlament muss jetzt eine Entscheidung treffen, die
uns wieder in die Lage versetzt, den sexuellen Missbrauch von Kindern und die
Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen im Internet wirksam zu bekämpfen",
erklärt Dirk Peglow, Bundesvorsitzender des Bund Deutscher Kriminalbeamter.
Mit dem Auslaufen der bisherigen Interimsverordnung am 3. April 2026 ist die
europäische Rechtsgrundlage entfallen, auf deren Basis Anbieter freiwillig
bekannte Missbrauchsdarstellungen, bislang unbekanntes Missbrauchsmaterial und
Hinweise auf sogenanntes Grooming erkennen und an die Strafverfolgungsbehörden
melden konnten. Dadurch ist eine erhebliche Lücke bei der Aufdeckung
entsprechender Straftaten entstanden.
"Wir sprechen hier nicht über ein theoretisches Problem, sondern über
Ermittlungsansätze, die in der Praxis regelmäßig den Ausgangspunkt umfangreicher
Ermittlungsverfahren bilden", so Peglow. "Viele Täter konnten nur deshalb
identifiziert werden, weil Internetanbieter entsprechende Hinweise an die
Strafverfolgungsbehörden übermittelt haben. Zahlreiche Kinder konnten dadurch
aus fortdauernden Missbrauchssituationen befreit werden."
Der BDK begrüßt ausdrücklich, dass das Europäische Parlament die Angelegenheit
nun mit hoher Priorität behandelt. Gleichzeitig appelliert der Berufsverband
eindringlich an die Abgeordneten, bei der Abstimmung am Donnerstag die
praktischen Auswirkungen auf den Kinderschutz und die Strafverfolgung zu
berücksichtigen.
"Es geht nicht um eine anlasslose Überwachung privater Kommunikation", betont
Peglow. "Es geht darum, bewährte und rechtsstaatlich kontrollierte
Ermittlungsansätze wieder zu ermöglichen. Insbesondere der Abgleich bereits
bekannter Missbrauchsdarstellungen mittels Hashwerten hat sich über viele Jahre
als präzises und wirksames Instrument erwiesen. Wer diese Möglichkeiten
ersatzlos entfallen lässt, nimmt in Kauf, dass weniger Täter erkannt und weniger
Kinder geschützt werden."
Der BDK fordert das Europäische Parlament daher auf, kurzfristig eine tragfähige
europäische Übergangslösung zu beschließen, bis eine dauerhafte Regelung
geschaffen ist. Diese müsse den Strafverfolgungsbehörden weiterhin den Zugang zu
Hinweisen aus freiwilligen Aufdeckungsverfahren ermöglichen und zugleich den
hohen Anforderungen des Datenschutzes und der Grundrechte gerecht werden.
"Kinderschutz und Grundrechtsschutz sind keine Gegensätze. Unser gemeinsames
Ziel muss eine rechtsstaatliche Lösung sein, die beides gewährleistet: den
Schutz der Privatsphäre und einen wirksamen Schutz von Kindern vor
sexualisierter Gewalt", erklärt Peglow. "Die Polizei erwartet jetzt eine
Entscheidung, die ihr die notwendigen Ermittlungsansätze zurückgibt und
verhindert, dass Täter von einer vermeidbaren Rechtslücke profitieren."
Rückfragen bitte an:
Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
Telefon: +49 30 246304510
E-Mail: presse@bdk.de
https://www.bdk.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/72365/6310676
OTS: Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
|