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Regensburg (ots) - Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Furth im Wald des Hauptzollamts Regensburg überprüften im Juni 2023 eine
Gaststätte im Landkreis Cham. Die anschließenden Ermittlungen ergaben, dass der
Inhaber im Zeitraum von 2020 bis 2024 insgesamt 43 Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung angemeldet hatte. Das zuständige
Gericht verurteilte ihn deshalb wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von
Arbeitsentgelt zu einer Geldstrafe von 280 Tagessätzen zu je 50 Euro.
Bei der Kontrolle und den weitergehenden Prüfungen stellten die Beschäftigten
des Zolls fest, dass lediglich eine Angestellte ordnungsgemäß zur
Sozialversicherung angemeldet war. Die Löhne der nicht angemeldeten
Beschäftigten zahlte der Gaststätteninhaber jeweils bar aus.
Den Sozialversicherungsträgern entstand dadurch in 114 Fällen ein Schaden von
rund 38.000 Euro. Darüber hinaus muss sich der Gaststätteninhaber noch wegen des
Verdachts der Steuerhinterziehung gegenüber dem Finanzamt verantworten.
In der Hauptverhandlung räumte der Gaststätteninhaber die Taten vollumfänglich
ein und erklärte, den entstandenen Schaden vollständig wiedergutmachen zu
wollen. Auch die Kosten des Verfahrens muss er tragen.
"Der Fall zeigt, dass der Gaststätteninhaber seine Pflichten als Arbeitgeber
kannte und bewusst missachtet hat", so René Matschke, Leiter des Hauptzollamts
Regensburg. "Nur eine Beschäftigte war ordnungsgemäß angemeldet, während 43
weitere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Sozialversicherungsschutz
beschäftigt wurden. Der Zoll geht entschlossen gegen solche Straftaten vor."
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Regensburg
Nadine Striegel
Telefon: 0941 2086-1503
E-Mail: presse.hza-regensburg@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121258/6344081
OTS: Hauptzollamt Regensburg
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