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HZA-EF: Zoll prüft Friseur- und Kosmetikgewerbe in Thüringen und Südwestsachsen / Rund 150 Arbeitnehmer in über 50 Läden kontrolliert

28.09.2026 14:55 Uhr Hauptzollamt Erfurt

Erfurt (ots) - Bei der bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Friseur- und Kosmetikgewerbe hat der Zoll am vergangenen Samstag (26.09.2026) insgesamt 52 Läden in Thüringen (36) und Südwestsachsen (16) kontrolliert.

78 Zöllnerinnen und Zöllner waren in Thüringen (52) und Südwestsachsen (26) im Einsatz und befragten insgesamt 147 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen (99 in Thüringen und 48 in Südwestsachsen).

Neben der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns kontrollierte der Zoll, ob die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Beschäftigte Sozialleistungen zu Unrecht beziehen oder bezogen haben und ob Ausländerinnen und Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen.

Im Friseur- und Kosmetikgewerbe gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.

Der Zoll stellte in 37 Fällen Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten fest, die nun weiter geprüft werden müssen:

- Mindestlohn: 11 (7 Thüringen, 4 Südwestsachsen) - Beitragsvorenthaltung zur Sozialversicherung: 7 (6 Thüringen, 1 Südwestsachsen) - Sozialleistungsmissbrauch: 2 (1 Thüringen, 1 Südwestsachsen) - Illegale Beschäftigung von Ausländern: 5 (Thüringen) - Sonstige (zum Beispiel fehlende Ausweisdokumente): 12 (11 Thüringen, 1 Südwestsachsen)

In einem Nagelstudio in Ilmenau leitete der Zoll bereits vor Ort Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen ausländerrechtliche Bestimmungen ein.

An diese Schwerpunktprüfung schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an. Der Zoll wird die vor Ort erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung und weiteren Behörden.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Erfurt Carlito Klaus Telefon: 0361 60176-7000 E-Mail: presse.hza-erfurt@zoll.bund.de www.zoll.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121245/6360453 OTS: Hauptzollamt Erfurt


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Hauptzollamt Erfurt
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