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Erfurt (ots) - Bei der bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und
illegale Beschäftigung im Friseur- und Kosmetikgewerbe hat der Zoll am
vergangenen Samstag (26.09.2026) insgesamt 52 Läden in Thüringen (36) und
Südwestsachsen (16) kontrolliert.
78 Zöllnerinnen und Zöllner waren in Thüringen (52) und Südwestsachsen (26) im
Einsatz und befragten insgesamt 147 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen
(99 in Thüringen und 48 in Südwestsachsen).
Neben der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns kontrollierte der Zoll, ob
die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur
Sozialversicherung angemeldet haben, ob Beschäftigte Sozialleistungen zu Unrecht
beziehen oder bezogen haben und ob Ausländerinnen und Ausländer die für die
Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise
Aufenthaltstitel besitzen.
Im Friseur- und Kosmetikgewerbe gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in
Höhe von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder
Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch
unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.
Der Zoll stellte in 37 Fällen Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten fest, die
nun weiter geprüft werden müssen:
- Mindestlohn: 11 (7 Thüringen, 4 Südwestsachsen)
- Beitragsvorenthaltung zur Sozialversicherung: 7 (6 Thüringen, 1
Südwestsachsen)
- Sozialleistungsmissbrauch: 2 (1 Thüringen, 1 Südwestsachsen)
- Illegale Beschäftigung von Ausländern: 5 (Thüringen)
- Sonstige (zum Beispiel fehlende Ausweisdokumente): 12 (11
Thüringen, 1 Südwestsachsen)
In einem Nagelstudio in Ilmenau leitete der Zoll bereits vor Ort
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen ausländerrechtliche
Bestimmungen ein.
An diese Schwerpunktprüfung schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an. Der
Zoll wird die vor Ort erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und
Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen
prüfen. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit der Deutschen
Rentenversicherung und weiteren Behörden.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Erfurt
Carlito Klaus
Telefon: 0361 60176-7000
E-Mail: presse.hza-erfurt@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121245/6360453
OTS: Hauptzollamt Erfurt
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