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Giessen (ots) - Mittelhessen: Kontrollen zur Bekämpfung der organisierten
Sozialkriminalität in Mittelhessen
Im Kampf gegen organisierte Sozialkriminalität führte die Hessische Polizei seit
Mitte Dezember 2025 gemeinsam mit weiteren Behörden bereits drei Aktionstage und
eine Aktionswoche durch. Koordiniert wurden diese durch das Hessische
Landeskriminalamt (HLKA). Die bisherigen Einsätze, bei denen über 4.400
Personen, mehr als 200 Fahrzeuge und über 650 Objekte kontrolliert wurden,
führten zur Vollstreckung mehrerer Haftbefehle, einer Vielzahl an Straf- und
Ordnungswidrigkeitenanzeigen sowie der Feststellung von zahlreichen
melderechtlichen Verstößen. Insgesamt sicherten die Behörden dabei
Vermögenswerte in Höhe von rund 2,25 Millionen Euro.
Am Mittwoch (30.09.2026) stand der nächste landesweite Kontrolltag zur
Bekämpfung der sozialschädlichen Kriminalität an, an dem sich auch das
Polizeipräsidium Mittelhessen mit Kontrollmaßnahmen in allen vier
mittelhessischen Landkreisen (Gießen, Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf, Wetterau)
beteiligte.
Sozialkriminalität umfasst ein breites Spektrum. Unter anderem fallen darunter
der Sozialleistungsbetrug, Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit, Betrug bei
Familienleistungen, Verschleierung von Vermögen, Geldwäsche oder auch gefälschte
Wohn- oder Arbeitgeberbescheinigungen. Da der Sozialleistungsmissbrauch die
Allgemeinheit schädigt und das Vertrauen in den Sozialstaat untergräbt, stehen
insbesondere organisierte Strukturen, die staatliche Leistungen gezielt und
systematisch missbrauchen, im Fokus. Speziell die Bekämpfung von
Finanzkriminalität und Geldwäsche, das Aufspüren von organisiertem oder
strukturiertem Missbrauch im Bereich der Überbelegung von Wohnraum sowie die
Sicherung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte bilden einen besonderen
Schwerpunkt.
Durch die Kontrollmaßnahmen soll außerdem die Zusammenarbeit zwischen
Sicherheitsbehörden, den kommunalen Partnern und anderen Akteuren verstetigt
werden - gerade, wenn es darum geht, organisierte Missbrauchsstrukturen und
bestimmte Tatbegehungsweisen zu erkennen, Erkenntnisse zusammenzuführen und
daraus weitere Ermittlungen und Maßnahmen abzuleiten. Entscheidend dafür ist das
Zusammenspiel verschiedener Behörden. Neben der Hessischen Polizei beteiligen
sich zum Beispiel Kommunen, Zoll, Steuerfahndung, die Bundesagentur für
Arbeit/Familienkasse und Justiz an den Maßnahmen und bündeln ihre jeweiligen
Erkenntnisse und Zuständigkeiten.
Beim vierten hessenweiten Aktionstag kontrollierten die Ordnungshüter insgesamt
über 1.000 Personen, mehr als 100 Fahrzeuge und 53 Objekte. Sie fertigten 47
Strafanzeigen und stellten 58 Ordnungswidrigkeiten fest. 18 Personen wurden
vorläufig festgenommen. Außerdem gelang es Vermögenswerte im Gesamtwert von
circa 1.552.000 EUR zu sichern, darunter neben circa 343.000 EUR Bargeld auch
neun hochwertige Fahrzeuge mit einem Gesamtwert von etwa 927.000 EUR.
In Mittelhessen registrierte die Polizei zusammen mit anderen Behörden ebenfalls
unterschiedliche Verstöße. Im Lahn-Dill-Kreis konnten unter anderem in zwei
Kiosken über 1.000 Flaschen ohne entsprechendes Pfandlabel mit einem
Verkaufswert von 5.000 EUR festgestellt werden. Bei der Vollstreckung eines
Durchsuchungsbeschlusses in einer Garage im nördlichen Lahn-Dill-Kreis fanden
die Beamten 81 Kartons mit je 24 Stangen Snus mit einem Verkehrswert von 115.000
EUR. Eine Strafe wegen des Verstoßes gegen das Tabakerzeugnisgesetz war die
Folge für den Garagenbesitzer. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf kontrollierten
Polizei und Zoll gemeinsam insgesamt zehn Objekte. Durch den Zoll wurden bei
Kontrollen in Gaststätten sieben Ordnungswidrigkeitenanzeigen und drei
Strafanzeigen, unter anderem wegen des Verdachts des Vorenthaltens und
Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie Meldepflichtverstößen, gefertigt. Im Zuge
der gemeinsamen Kontrollmaßnahmen in Gießen mit dem Ordnungsamt und dem
Landkreis Gießen stellten die Kontrolleure in insgesamt fünf Objekten unter
anderem Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, das Hessische Glücksspielgesetz
und die Spielverordnung fest. Gemeinsam mit dem Gewerbeamt überprüfte die
Polizei im Wetteraukreis einen Firmensitz. Während der Kontrolle gab sich eine
Person als Firmeninhaber zu erkennen. Bei der Gemeinde liegt jedoch keine
Gewerbeanmeldung für diese Firma vor. Da sich zudem Anhaltspunkte dafür ergaben,
dass ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen dauerhaft in der Bundesrepublik
durch diese Firma genutzt wird und somit ein deutsches Kennzeichen benötigt,
fertigten die Polizisten auch hier eine entsprechende Anzeige.
Tobias Schwarz, Pressesprecher
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