|
Gelsenkirchen (ots) - Am 8. Oktober nutzte ein Mann den RE 42 ohne Fahrschein.
Er kam der Aufforderung, sich auszuweisen, nicht nach. Nach Beleidigung,
Bedrohung und einem Fluchtversuch leistete er massiven Widerstand und griff die
Bundespolizisten tätlich an und verletzte sie.
Gegen 07:35 Uhr informierte der Zugbegleiter des RE 42 die Bundespolizei in
Gelsenkirchen über einen Reisenden ohne gültigen Fahrschein. Der 31-Jährige
wurde bereits von der Weiterfahrt ausgeschlossen. Am Bahnsteig zu Gleis 4 im
Gelsenkirchener Hauptbahnhof trafen die Einsatzkräfte den deutschen Staatsbürger
an und forderten ihn auf, sich auszuweisen. Dies verweigerte der Tatverdächtige
vehement. Auch nach erfolgter Belehrung machte er keine mündlichen Angaben zu
seiner Person. Auch der Aufforderung, die Beamten zur Dienststelle zu begleiten,
kam der Wohnungslose nicht nach. Daraufhin ergriffen die Uniformierten ihn an
den Armen und führten ihn zur Dienststelle. Auf dem Weg dorthin beleidigte und
bedrohte der Mann die Polizisten. Kurz vor Eintreffen in der Dienststelle
versuchte der Mann, sich der Maßnahme durch Flucht zu entziehen. Er schlug und
trat nach den Polizisten und versuchte, einem der Beamten die Waffe aus dem
Holster zu entreißen. Dabei verlor der Beschuldigte einen Gasbrenner. Er griff
nach diesem und versuchte, die Polizisten damit zu verletzen. Gemeinsam mit der
zur Unterstützung angeforderten Streife der Polizei Gelsenkirchen brachten die
Einsatzkräfte den Mann unter massivem Widerstand zu Boden und fesselten ihn. Bei
der anschließenden Durchsuchung im Gewahrsamsbereich fanden die Polizisten den
Personalausweis, sodass die Identität zweifelsfrei festgestellt werden konnte.
Da der bereits der Polizei bekannte Mann über Schmerzen klagte, wurde eine
Rettungswagenbesatzung hinzugezogen. Diese stellte keinen Behandlungsbedarf
fest. Die zuständige Staatsanwaltschaft Essen lehnte ein beschleunigtes
Verfahren ab, sodass der Beschuldigte gegen 14 Uhr entlassen wurde. Ein Beamter
klagte über starke Schmerzen, brach den Dienst ab und suchte einen Arzt auf. Die
Bundespolizei sicherte das Videomaterial und leitete ein Ermittlungsverfahren
wegen Erschleichens von Leistungen, Beleidigung, Bedrohung sowie Widerstandes
und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte ein.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Björn Dahle
Telefon: 49 (0) 231/ 56 22 47 - 1012
Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund
www.bundespolizei.de
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6367887
OTS: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
|