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Freilassing (ots) - Nach 30 Fahndungstreffern (davon 11 Haftbefehle) am Vortag
(12. Oktober) hatten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Freilassing auch am
Dienstag (13. Oktober) wieder reichlich zu tun.
Ein 41-jähriger Georgier wurde am frühen Morgen bei Grenzkontrollen auf der A8
durch die Bundespolizei überprüft. Beim Abgleich der Daten mit dem
Fahndungssystem bekamen die Einsatzkräfte einiges zu lesen, da gegen den
41-Jährigen gleich vier Haftbefehle bestanden. Die Staatsanwaltschaft Essen
suchte nach dem Mann, da noch 61 Tage Restfreiheitsstrafe wegen besonders
schwerem Fall des Diebstahls, 31 Tage wegen Diebstahls, 92 Tage wegen Diebstahls
mit Waffen und noch eine Geldstrafe, ebenfalls wegen Diebstahls, zu verbüßen
waren. Es handelt sich dabei um noch nicht verbüßte Strafreste, da der Georgier
zu einem früheren Zeitpunkt aus der Haft heraus abgeschoben wurde. Daher bestand
gegen den Mann auch noch ein gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für das
Bundesgebiet, sodass der georgische Staatsangehörige im Verdacht der versuchten
unerlaubten Einreise steht. Er wurde verhaftet und in eine Justizvollzugsanstalt
gebracht.
Bundespolizisten stellten bei Grenzkontrollen am Vormittag einen 33-jährigen
Ukrainer fest, gegen den ebenfalls ein Einreiseverbot bestand. Der Mann
beabsichtigte mit einem grenzüberschreitenden Fernverkehrszug einzureisen und
wurde durch Einsatzkräfte der Bundespolizei gestoppt. Der hinlänglich wegen
Bandendiebstahls, Diebstahls mit Waffen und Wohnungseinbruchdiebstahls
amtsbekannte Mann wurde Ende 2025 aus der Bundesrepublik Deutschland
ausgewiesen. Der 33-Jährige wurde festgenommen und nach verfügter
Einreiseverweigerung nach Österreich zurückgewiesen.
Am Nachmittag wurde am Bahnhof in Freilassing ein 42-jähriger Italiener bei
Grenzkontrollen überprüft. Die Staatsanwaltschaft München I hatte Haftbefehl
gegen den Mann wegen Körperverletzung erlassen. Er wurde durch Bundespolizisten
verhaftet und beim Amtsgericht München vorgeführt. Inhaftierungen sind dem
42-Jährigen nicht neu. Erst Anfang 2026 wurde er aus der Haft wegen
Körperverletzung und tätlichem Angriff entlassen.
Die Bundespolizeiinspektion Freilassing stellte am Dienstag 22 Fahndungstreffer
(davon 6 Haftbefehle) bei Grenzkontrollen fest. Damit bleiben die
Fahndungstreffer knapp unter dem Wert von Montag (12. Oktober).
Hier wurde in der Früh eine 40-jährige Weißrussin in einem grenzüberschreitenden
Einreisezug festgestellt. Sie wurde in drei Fällen von der Staatsanwaltschaft
Frankfurt wegen Diebstahls und Erschleichens von Leistungen gesucht. Die
geforderten Geldstrafen und Verfahrenskosten in Höhe von knapp 6.500 Euro konnte
sie nicht bezahlen. Sie wurde durch die Bundespolizei verhaftet und in eine
Justizvollzugsanstalt gebracht.
Rückfragen bitte an:
Jan-Uwe Vogt
Telefon: 08654 7706-104
E-Mail: bpoli.freilassing.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Die Bundespolizeiinspektion Freilassing gewährleistet die Sicherheit
in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein, Altötting und
Mühldorf. Sie ist an 21 Grenzübergängen und einer Grenzlänge von
insgesamt 225 Kilometer zuständig. Ferner fallen 72 Bahnhöfe und
Haltepunkte in den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion
mit einem Personalbestand von knapp 400 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern. Neben dem Inspektionssitz in Freilassing besteht ein
weiterer Standort beim Bundespolizeirevier in Mühldorf am Inn.
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6371134
OTS: Bundespolizeidirektion München
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