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Rastatt (ots) - Weil ein 31-Jähriger seit mehreren Wochen unberechtigt in einer
Gartenhütte genächtigt haben soll und der ungewollte Gast keine Anstalten
machte, sich eine andere Bleibe zu suchen, hat die Eigentümerin am Mittwoch die
Polizei eingeschaltet. Beamte des Polizeireviers Rastatt rückten an und stellten
bei einer Überprüfung des Wohnsitzlosen fest, dass gegen ihn ein
Vollstreckungshaftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
bestand. Weil der Festgenommene mit deutscher und russischer Staatsangehörigkeit
die offene Geldstrafe von rund 1.800 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er in
eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
/wo
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