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Heilbronn (ots) - Ein 37-jähriger Deutscher wurde am Freitag, 9. Oktober 2026,
im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens vom Amtsgericht Heilbronn zu einer
Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Bereits am
Mittwochabend, 7. Oktober, waren zwei Beamte des Polizeireviers Heilbronn im
Rahmen des Konzeptionseinsatzes "Sicheres Heilbronn" zu Fuß in der Heilbronner
Innenstadt auf Streife. Gegen 18:30 Uhr fiel ihnen der 37-Jährige auf, als er
mit mehreren Parfums in den Händen durch die Innenstadt rannte. Die Polizisten
nahmen zu Fuß die Verfolgung auf und konnten den Mann kurze Zeit später in der
Oberen Neckarstraße vorläufig festnehmen. Die Parfums wurden sichergestellt und
der Mann nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß
gesetzt. Am darauffolgenden Donnerstag sollte der 37-Jährige gegen 14:15 Uhr in
der Dammstraße von Beamten der Kriminalpolizei aufgrund des Verdachts eines
Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz einer Personenkontrolle unterzogen
werden. Nachdem sich die Beamten zu erkennen gegeben hatten, versuchte der Mann
zu flüchten. Als die Einsatzkräfte ihn daran hinderten, leistete er Widerstand,
indem er sich gegen die polizeilichen Maßnahmen sperrte. Ein Polizeibeamter
wurde hierbei leicht verletzt. Die 32-jährige deutsche Begleiterin des Mannes
soll ebenfalls versucht haben, die Maßnahmen zu verhindern. Bei der
anschließenden Durchsuchung des 37-Jährigen konnten keine strafrechtlich
relevanten Gegenstände aufgefunden werden. Gegen die 32-Jährige wird gesondert
ermittelt. Der 37-Jährige wurde nach dem Widerstand vorläufig festgenommen. In
Absprache mit der Staatsanwaltschaft Heilbronn wurde die Durchführung eines
beschleunigten Verfahrens angestrebt. Im Zuge der weiteren Ermittlungen gelang
es den Beamten des Polizeireviers Heilbronn, die Herkunft der sichergestellten
Parfums zu klären. Diese waren am 07. Oktober aus einem Kaufhaus in der
Heilbronner Innenstadt entwendet worden. Der Wert der Waren belief sich auf
knapp 455 Euro. Die Auswertung von Videoaufzeichnungen erhärtete den Tatverdacht
gegen den 37-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte daraufhin beim
Amtsgericht Heilbronn den Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren
wegen gewerbsmäßigen Diebstahls sowie wegen Widerstands gegen
Vollstreckungsbeamte und beantragte zeitgleich den Erlass eines entsprechenden
Haftbefehls. Bereits am Freitag, 9. Oktober, wurden beide Sachverhalte im Rahmen
eines beschleunigten Verfahrens vor dem Amtsgericht Heilbronn verhandelt und
auch der von der Staatsanwaltschaft Heilbronn beantragte Haftbefehl erlassen und
in Vollzug gesetzt. Der 37-Jährige wurde anschließend in eine
Justizvollzugsanstalt gebracht.
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OTS: Polizeipräsidium Heilbronn
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