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Regensburg (ots) - Über drei Kilogramm des Betäubungsmittels
Clephedron-Hydrochlorid stellten Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit
Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamts Regensburg bei einer Kontrolle auf der A3
sicher. Ein 38-jähriger Niederländer wurde inzwischen zu einer Freiheitsstrafe
von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Die Einsatzkräfte kontrollierten Ende April an der Anschlussstelle Wörth an der
Donau/Wiesent einen Pkw mit niederländischer Zulassung. Der Fahrer gab an, aus
den Niederlanden zu kommen und auf dem Weg zu einer Hochzeit nach Wien zu sein.
Die Frage nach mitgeführten Betäubungsmitteln und Waffen verneinte er.
Bei der Kontrolle entdeckten die Zöllner im Rucksack des Mannes drei
vakuumverpackte Beutel mit einer kristallinen Substanz. Der Reisende gab an,
nicht zu wissen, worum es sich dabei handele. Ein vor Ort durchgeführter
Drogenschnelltest reagierte positiv auf Amphetamin. Das Gesamtgewicht der drei
Beutel betrug rund 3,05 Kilogramm. Eine spätere Untersuchung der
sichergestellten Substanz ergab, dass es sich nicht um Amphetamin, sondern um
Clephedron-Hydrochlorid (4-CMC) handelt.
Bei der weiteren Kontrolle fanden die Einsatzkräfte im Rucksack außerdem fünf
kleine Behältnisse mit Kokainanhaftungen. Der Mann gab an, gelegentlich Kokain
zu konsumieren. Ein an seinen Händen durchgeführter Drogentest reagierte positiv
auf Kokain. Wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
wurde der 38-Jährige vorläufig festgenommen.
Am 12. Oktober 2026 verurteilte das Amtsgericht Regensburg (Schöffengericht) den
Niederländer wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer
Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht
geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann befindet sich weiterhin in Haft.
Laut Wirkstoffgutachten wurden rund 2.967 Gramm des Betäubungsmittels
festgestellt. Die Grenze zur nicht geringen Menge wurde damit um das 77-Fache
überschritten.
"Der Aufgriff verdeutlicht wie wichtig Kontrollen auf unseren Straßen sind.
Unserer Kolleginnen und Kollegen leisten täglich einen wichtigen Beitrag dazu,
illegale Drogentransporte aufzudecken und Betäubungsmittel aus dem Verkehr zu
ziehen", erklärt Nadine Striegel, Pressesprecherin des HZA Regensburg.
Hintergrund: Clephedron, auch als 4-CMC oder 4-Chlormethcathinon bezeichnet ist
eine künstlich hergestellte Substanz mit anregender Wirkung, Sie gehört zu einer
Gruppe von Drogen, die ähnlich wie Amphetamin, umgangssprachlich auch "Speed"
genannt, wirken können.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Regensburg
Jürgen Schätzlein
Telefon: 0941 / 2086 - 1520
E-Mail: Presse.HZA-Regensburg@zoll.bund.de
www.zoll.de
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OTS: Hauptzollamt Regensburg
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